Trotz Arbeitsvertrag die Ausbildung noch absagen?

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redrose80

Gast
Ich habe eine Zusage für die Ausbildung zur GuK bekommen ich freue mich auch wie irre denn es ist schon lange mein Wunsch GuK zu lernen.
Gestern kam der Arbeitsvertrag und noch diverse andere Unterlagen welche ich bis zum 15.3 zurückschicken muss.
Jetzt ist es aber so, dass ich noch ein Gespräch in einer anderen Klinik am 21.03. hab. An dieser Klinik würde ich aus diversen Gründen viel lieber meine Ausbildung machen. Wie ist es denn jetzt? Kann ich im Falle einer 2. Zusage bei der 1. Klinik trotz unterschriebenen Arbeitsvertrag noch absagen?

LG
 
An sich ist das gaze kein Problem. Da du die Stelle noch nicht angetreten hast, fällt meines Wissens nach auch die Kündigungsfrist weg :)
 
Du hast sowieso in den ersten sechs Monaten keine Kündigungsfrist, sondern Probezeit.. daher ist das kein Problem ;)
 
Leute was schreibt ihr für nen Stuss.

@Zuckerfee
Vertrag unterschrieben, Vertrag zu stande gekommen und natürlich kann ich nen Vertrag nur mit Frist kündigen.

@chris:
natürlich hast du ne Kündigungsfrist auch in der Probezeit.
Jeder Vertrag hat ne Frist.

Theoretisch könnte die Schule bei der du den Vertrag unterschrieben hast Schadenersatz fordern.
Praktisch wird sie das nicht machen, da sie
1. keinen Schaden nachweisen kann
2. ein anderer die Stelle bekommt
3. die Schule genug Zeit hat um die Stelle wieder zu besetzen

@redrose:
Kann ich im Falle einer 2. Zusage bei der 1. Klinik trotz unterschriebenen Arbeitsvertrag noch absagen?
Selbstverständlich, das ist nicht unüblich, da sich viele doppelt/dreifach und mehr Bewerben, beim ersten Unterschreiben um sicher zu gehen und dann doch zu einer anderen Schule gehen -- also kein Problem.
 
TVA-L Pflege §3 (2)
"Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."
 
Und die Kündigungsfrist müsste bis zum Aubsildungsbeginn (ich nehme an im September oder Oktober?) eh verstrichen sein. Schau doch einfach mal im Vertrag nach... Da ist das auch geregelt, dass man in der Probezeit (zwichen drei und sechs Monate lang) ohne angabe von Gründen ohne Frist kündigen kann.
 
Müssen GuKPS nicht den Regelungen der TV unterliegen?
 
Was ist der TV?

Wenn du damit irgend einen der zahlreichen Tarifverträge meinst - NEIN.

Meist unterliegen sie aber einem, was da drin steht ist unterschiedlich.

TVÖD wird er mit der Probezeit schlechter gestellt als im BGB; im TVÖD gelten 2 Wochen Kündigungsfrist zum Monatesende, im BGB nur 2 Wochen Kündigungsfrist.
 
Wieder was dazu gelernt, kannte nur meinen Tarifvertrag und bin davon ausgegangen, dass das generell in der Probezeit gilt.

@ Zuckerfee
Kommt drauf an, wo die Ausbildung gemacht wird und ob dort Tarifverträge gelten ...
 
@Chris8421: Habe bis jetzt auch nur solche Verträge gesehen. Aber stimmt, kommt drauf an, wo man die Ausbildung macht ;)
 
egal wo man die Ausbildung macht und welcher Träger das ist während der Probezeit in der Ausbildung - nicht zu verwechseln mit der Probezeit bei Angestellten kann man ohne nennen eines Grundes jederzeit und ohne Frist von beiden Seiten kündigen bzw. gekündigt werden. Gesetzlich geregelt !!!
 
Tja - dann ist die Frage - was soll der TVÖD oder BGB, wenns gesetzlich geregelt sein sollte?
 
Kündigung in der Probezeit:
KrpflG schrieb:
[h=1]§ 15 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses[/h]
(1) Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Gleiche Form im Berufsbildungsgesetz.

Erst danach sind Begründungen beiderseits erforderlich.
 
Als was gilt denn die Zeit, bevor man die Ausbildungsselle angetreten hat? An sich müsste sich das dann ja ähnlich oder gleich verhalten wie in der Probezeit, oder?
 
Kein aktiver Vertrag, also auch dazu keine Vorgaben.
Ansonsten müsste etwas zusätzliches vereinbart sein.

Der Vertrag wird erst im Moment der Arbeitsaufnahme/Ausbildungsaufnahme wirksam.

Ggf. also schriftl. absagen! "...da ich mich anders entschlossen habe..."
 
Für Auszubildende gibts den TVAöD-Pflege da steht: Probezeit 6 Monate während dieser kann man beidseitig kündigen ohne einbehalten von Fristen und Gründen
 
Wobei die gesetzlichen Vorgaben des Krankenpflegegesetzes bzw. für andere Berufe des Berufsbildungsgesetzes übergeordnet sind (Bundesrecht!) Die Tarifparteien haben den Text lediglich pflichtgemäß zu übernehmen.
 

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