Ablehnen von Tätigkeiten

Leider wird diese Arbeit immer wieder den Pflegekräften aufs Auge gedrückt. Das spart dem AG den zusätzlichen Einsatz von hauswirtschaftlichen Kräften. Vermutlich wird aber die Hauswirtschaft zusätzlich zur Pflege abgerechnet.

Genau so passiert es hier in meiner Versorgung. Deshalb geh ich ja auch auf die Barrikaden....
 
Ich sage es mal bitter böse:
Dann kann Dir der Patient / Klient auch nicht helfen, wenn du beim Gardienen aufhängen, von der Leiter fällst und er selbst einen Notfall erleidet.
Dann heißt es geduldig warten auf den Kollegen / Mitarbeiter, der dich ablöst und auf den Schlüsseldienst, der die Wohnung aufschließt, um den Kollegen / Mitarbeiter in die Wohnung zu lassen. Happy hour.
 
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Der Patient erleidet einen Notfall? Na da kann er sich doch selbst helfen um dann anschließend das gebrochene Bein vom Leiterfall zu versorgen.
Immerhin darf er vorher noch seine Notfallsituation beheben. ;-)
 
zu 1.*: Ich sehe das Putzen, als eine Gefahrenquelle für eine Pflegefachkraft. Es besteht eine Sturzrisiko.

Wie gesagt, ich würde die Putztätigkeit auch ablehnen, aber: Findet Ihr nicht, dass das Argument hinkt? Dann darf die Pflegekraft auch keine Treppen steigen (ich könnte ja stolpern), keine Schublade öffnen (ich könnte mir ja die Finger einklemmen), kein Fleisch vorm Verabreichen klein schneiden (meine armen gefährdeten Finger)...

Besteht das Sturzrisiko auf nassem Fußboden nicht auch, wenn eine andere Person ihn wischt?
 
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Nein, gerade bei dem Thema Gardinen aufhängen hinkt der Vergleich nicht, weil in den wenigsten Haushalten sichere Leitern vorhanden sind, die auch von der Berufsgenossenschaft geduldet werden.

Wenn ich von einer Haushaltsleiter beim Patienten falle, weil ich Gardinen aufhänge und das nicht in mein Arbeitsfeld gehört, dann kriege ich sicher Ärger mit der Berufsgenossenschaft und wenn die dann nicht zahlt, weil sie die Tätigkeit in den Bereich "Privatvergnügen" schiebt, dann habe ich ein Problem.
 
Ich sehe das wie die Bachstelze auch.
Die Berufsgenossenschaft würde da nicht zahlen, da ich ja nicht als Reinigungsfachkraft, sondern als
Pflegefachkraft eingestellt bin bei meinen Arbeitgeber.
Und ja, wenn ich die Treppe hinauf oder herunter stürze und mich verletze, zahlt die BG auch nicht - Wege Unfall - erst wenn ich aus der Haustüre des Patienten bin (das bezieht sich auch auf die eigene Haustüre), zahlt die BG - Wege Unfall.

Mit einem Lächeln: Muss mein Argument jetzt zum Arzt, weil es hinkt?
(Ha, Ha, Ha. Ok. Der war gemein. Aber es hat doch Spaß gemacht.)
 
Das Argument hinkt nicht, weil die Aktivität nichts mit meinem Pflegejob zu tun hat.
Abgesehen davon bin ich GuKP geworden um mich um Patienten zu kümmern und nicht um deren Wohnung. Das hat nichts damit zu tun, Reinigungsarbeiten als Abwertung zu empfinden. Aber sie gehören nunmal einfach nicht in meinen Aufgabebereich.

Wegen diesem ganzen Theater um solche Arbeiten habe ich nie in diesem Bereich gearbeitet. Ich hasse es zu putzen und hatte immer selbst eine Putzfrau, da werde ich das sicher nicht bei Patienten tun.
 
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Ich vermute mal, das die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, rechtlich nicht abgesichert sind.
 
Wir sprechen hier von häuslicher Intensivpflege. 1 Patient Versorgung meist in 12 Stunden Dienste. Es wäre vermutlich für den ambulanten Pflegedienst äußerst unwirtschaftlich zusätzlich Hauswirtschaftskräfte einzusetzen. Ich denke im Arbeitsvertrag ist dies auch so geregelt.
 
Wir sprechen hier von häuslicher Intensivpflege. 1 Patient Versorgung meist in 12 Stunden Dienste. Es wäre vermutlich für den ambulanten Pflegedienst äußerst unwirtschaftlich zusätzlich Hauswirtschaftskräfte einzusetzen. Ich denke im Arbeitsvertrag ist dies auch so geregelt.


Ich denke nicht, das im Arbeitsvertrag Wohnungspflege enthalten ist. Es sei denn man interpretiert das Wort Pflege sehr, sehr weit.
 
Ich denke nicht, das im Arbeitsvertrag Wohnungspflege enthalten ist. Es sei denn man interpretiert das Wort Pflege sehr, sehr weit.

Deswegen ja auch die Änderung der Berufsbezeichnung von Krankenschwester zu Gesundheits- und Krankenpflegerin, da ist die Pflege schonmal drin, da es dann noch spitzfindige Menschen gibt, die sich trotzdem weigern Gardinenwaschen und Toiletten putzen als Gesundheitspflege anzuerkennen und sich auf ihr Kerngeschäft berufen wollen, kommt jetzt die nächste Berufsbezeichnung mit Pflegefachfrau/-mann. Was man dann alles Pflege kann, wow.


ironieoff
 
Und ja, wenn ich die Treppe hinauf oder herunter stürze und mich verletze, zahlt die BG auch nicht - Wege Unfall - erst wenn ich aus der Haustüre des Patienten bin (das bezieht sich auch auf die eigene Haustüre), zahlt die BG - Wege Unfall.

Wenn du beim Patienten im Haus stürzt handelt es sich um einen BG'lichen Unfall.
Anders wenn du bei dir zu Hause auf dem Weg zu Arbeit bist, stürzt du noch bei dir zu hause in der Wohnung geht der Unfall zu Lasten der GKV.
 
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Wir sprechen hier von häuslicher Intensivpflege. 1 Patient Versorgung meist in 12 Stunden Dienste. Es wäre vermutlich für den ambulanten Pflegedienst äußerst unwirtschaftlich zusätzlich Hauswirtschaftskräfte einzusetzen. Ich denke im Arbeitsvertrag ist dies auch so geregelt.
Das ist in den Arbeitsverträgen meist nicht definiert.
Ich bin nicht bereit, berufsfremde Arbeiten zu machen, nur damit mein Arbeitgeber mehr Reibach macht. Das heißt jetzt nicht, dass ich keine Teller abspüle oder mal eben eine Kleinigkeit mache. Ich werde aber sicher nicht eine komplette Wohnung reinigen.
Zudem verdient der AG in der Regel doppelt, weil er die Hauswirtschaft neben der Pflege zusätzlich abrechnet.
 
Wenn du beim Patienten im Haus stürzt handelt es sich um einen BG'lichen Unfall.
Anders wenn du bei dir zu Hause auf dem Weg zu Arbeit bist, stürzt du noch bei dir zu hause in der Wohnung geht der Unfall zu Lasten der GKV.


So einfach ist das nicht.
 
Weil Gardinenaufhängen nicht Dein Arbeitsbereich ist.

Du darfst ja theoretisch nicht einmal eine Glühbirne wechseln, denn das ist nicht Dein Job. Genau genommen musst Du dafür einen Elektriker bestellen. Denn dieser ist versichert, wenn er sich dabei verletzt - Du nicht. Jedenfalls nicht durch die Berufsgenossenschaft.
 
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Aus der Sichtweise hast du natürlich recht. Meine Antwort war z.b. auf den Treppensturz beim Patienten bezogen.
Tätigkeitsfremde arbeiten sind natürlich nicht abgedeckt.
 
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Ich reite nach wie vor auf den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten rum. :flowerpower:
 

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