5 Tage Woche - 12 Tage am Stück arbeiten

hans13

Newbie
Registriert
17.05.2011
Beiträge
2
Hi,

angenommen ist eine 5-tage-woche mit 30-35 stunden. Wer jetzt immer 12 Tage am Stück arbeitet und dafür zwei tage frei erhält - ist das rechtens?

Weil dann hat meine Freundin, die diesen Dienst hat, wesentlich weniger Arbeitsfreie Tage im Monat besitzt als ich (elektriker).

Ich: arbeite von Monatg bis Freitag -> 9 Freie Tage im Mai (nur Wochenden gezählt)
Sie: 12 Tage am stück, zwei frei -> wären höchstens 4 Tage Arbeitsfreie Tage im Monat (mai)

Im Vertrag steht nur unter §Urlaub, dass dort mit einer 5 Tage Woche gerechnet wird.

...find ich sehr wenig

Gibts da eine gesetzliche Regelung?

Ggf. gibt es ein mindest "zuschlag/ausgleich" für sonntag, nacht- und feiertagsarbeit? weil im arbeitsvertrag wird nur nacht- und sonntagsarbeit erwähnt - welches auch nur mit 10,19% vergütet wird.

MfG
 
Hi,

angenommen ist eine 5-tage-woche mit 30-35 stunden. Wer jetzt immer 12 Tage am Stück arbeitet und dafür zwei tage frei erhält - ist das rechtens?
Das haut doch hinten und vorne nicht hin.
Bei 30 Std./Woche in einer 5-Tagewoche müssen tgl. 6 Stunden erbracht werden.
Wenn Deine Freundin aber immer nur 2 freie Tage nach 12 Arbeitstagen hat, dann arbeitet sie faktisch in einer 6 Tagewoche. Das wiederum bedeutet, dass dabei tgl. nur 5 Stunden erbracht werden müssen.
Sollte sie tatsächlich tgl. 6 Stunden arbeiten (was der 5 Tagewoche entspricht) und dabei in einem Rhythmus von 12 T. Arbeit/2 T. frei dann müsste sie dabei pro Woche 6 Mehrarbeitsstunden erbringen. (wenn denn wirklich eine 5 Tagewoche zugrunde gelegt wird.)
Also irgendetwas stimmt nicht.

Man kann es aber NOCH komplizierter machen, weil Du schreibst, dass unter dem § Urlaub dieser Passus steht.
Der Urlaub kann in der 5 Tagewoche berechnet werden, gearbeitet wird faktisch aber in der 6 Tagewoche.
Und es ist in der Tat so, dass in einer 6 Tagewoche in 4 Wochen nur 4 freie Tage anfallen.
Gesetzliche Regelungen stehen im Arbeitszeitgesetz, dieses macht allerdings keine Aussagen darüber, in welcher Tagewoche gearbeitet werden muss, weil das durch einen Tarifvertrag und/oder einzelvertraglich festgehalten wird.
Also seht Euch an, was im Vertrag steht, oder ob es einen Tarifvertrag gibt.
 
angenommen ist eine 5-tage-woche mit 30-35 stunden. Wer jetzt immer 12 Tage am Stück arbeitet und dafür zwei tage frei erhält - ist das rechtens?
Ja. Es steht nirgends das man eine bestimmte Anzahl an Tagen im Monat frei bekommen muss, sondern das die regelmäßige Arbeitszeit 10 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich im Durchschnitt nicht überschreiten darf, um die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit (das wird auf den Monat hochgerechnet) zu überschreiten müsste deine Freundin aber (ich habs mal ungefähr ausgerechnet) im Monat knapp was über 240 Stunden arbeiten.
Das ist kurz und knapp das, was das Arbeitszeitgesetz dazu sagt. Dabei ist es erstmal egal, ob sie in einer 40 oder in einer 30 Stunden Woche arbeitet.
Hat sie denn Überstunden? Wenn ja wieviele. Aber selbst das wäre in gewissem Maße in Ordnung.
Weil dann hat meine Freundin, die diesen Dienst hat, wesentlich weniger Arbeitsfreie Tage im Monat besitzt als ich (elektriker).
Wie gesagt, die tägliche Arbeitszeit und die evt. Überstunden wären interessant. Außerdem kannst du deinen Beruf nicht mit einem Pflegeberuf vergleichen. Da macht auch das Arbeitszeitgesetz Unterschiede.

Im Vertrag steht nur unter §Urlaub, dass dort mit einer 5 Tage Woche gerechnet wird.
Nee, das ist normal und bedeutet nur, dass bei ihr der Urlaub von Monatag-Freitag zählt mit 7 Stunden (bei einer 35 Stunden Woche) und Samstag und Sonntag zählen dann als frei bzw. würde sie in einer Urlaubswoche Samstag und Sonntag arbeiten, wären das dann Überstunden.



Gibts da eine gesetzliche Regelung?
Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz bzw. die Tarifverträge (BAT, AVR, TÖvd), falls sie einem unterliegt.

Ggf. gibt es ein mindest "zuschlag/ausgleich" für sonntag, nacht- und feiertagsarbeit? weil im arbeitsvertrag wird nur nacht- und sonntagsarbeit erwähnt - welches auch nur mit 10,19% vergütet wird.
Ich geh mal davon aus, dass sie in einem privaten Unternehmen (Krankenhaus, Pflegedienst, Pflegeheim?) arbeit, da bei den Tarifgebundenen die Zuschläge höher sind.
Ist dem so, dann hat sie gar keinen Anspruch auf Zuschläge (keinen rechtlichen), dann zahlt der Arbeitgeber die Zuschläge "freiwillig" und legt somit auch fest welche Zuschläge er in welcher Höhe er bezahlt oder nicht bezahlt.

Ich habe mal in einem Krankenhaus gearbeitet, da gab es weder für Nacht- noch für irgendwelchen anderen Dienste Zuschläge.
 

Ähnliche Themen