3. Tag Berlin neu schreiben? - Frechheit!

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Hola,
ich finde es unglaublich wie das ganze Schriftliche Examen abgelaufen ist.
Erst müssen wir erfahren das wir keine Auswahlmöglichkeiten an Fallbeilspielen mehr haben.
Dann, ist der zweite Tag nur voll mit Fehlern in der Fragestellung, so das unsere Dozenten uns mehrmals unterbrechen mussten um uns darauf hinzu weisen oder wir mussten die Dozenten darauf hinweisen.
Das man so viele Maßnahmen aufschreiben musste, dass alle beiden Kurse mit der Zeit ins rudern kamen. Weiß von einer anderen Schule das sie es auch so empfunden hatten.
Ich hatte den Eindruck das die einfach wahrlos Maßnahmen wissen wollten ohne die Klausur nocheinmal Korrektur zulesen. Konnte teilweise kaum Fallbezug nehmen.
Dann auch noch denn dritten Tag nachschreiben.
Bin sehr dafür, dagegen was zu tun, und wenn wir alle denn 25.7 Boykottieren. Es geht sich ums Prinzip.
Meine Schule hat nur für die ersten zwei Tage eine Probeklausur, zwar mit dem ähnlichen Fallbeispiel, aber keiner von uns 42 Leuten hätte gedacht das diese dran kommt uns so hat keiner mehr damit gerechnet. Wir durften die Probeklausur noch nicht mal mit nach Hause nehmen, wir mussten sie der Schule wider ab geben. Wir hatten nie eine Klausur für den dritten Tag!
Verstehe ich das richtig das anderen Schulen genau die gleiche Klausur hatten mit der gleichen Fragestellung für den dritten Tag?
 
Dann ist ja gut - auch wenn es die Frage nicht beantwortet ...
 
Nun denn, ich hab mich hier jetzt seitenweise durchgelesen und frag mich das gleiche wie auch Mädlyn (kennen wir uns:gruebel: :)), hattet ihr anderen Berliner nur das gleiche Fallbeispiel mit den Fragen für den ersten oder zweiten Prüfungstag, oder hattet ihr genau diese Prüfungsklausur für den dritten Tag inklusive der Fragen? Und ich spreche natürlich nur die Berliner an, die die Übungsklausur überhaupt hatten...:)

Ansonsten find ichs auch einfach nur unverschämt und hab gewiss kein Bock, da am 25. noch mal hinzugehen. Ob wir eine Chance haben uns zu währen weiß ich nicht, aber versuchen müssen wir es schon, finde ich.
Chancengleichheit ist ja wunderbar, aber da es ja sowieso Schulen gibt, die die kompletten Klausuren vorher rausgeben, wie wir schmerzlich erfahren durften dieses Jahr (ich rede jetzt von den Klausuren die wir nie geschrieben haben), ist das mit der Chancengleichheit eh so eine Sache.

Mir selber hat es nichts gebracht, das Fallbeispiel gekannt zu haben, ich kannte die Fragen nicht und hatte es auch nur für die "Pflegetage" und nicht für den dritten. Ich hab nicht mal erzählt das ich das Fallbeispiel kannt, wenn ich von meiner Prüfung erzählt hab, so irrelevant war das für mich.
Ich finde nicht, das wir hier persönlich werden müssen oder Menschen aus Bundesländern über einen Kamm scheeren sollten :mrgreen:, aber wenn man hier manche Kommentare liest von "unbeteitligten", ernsthaft, da könnte man schon schreien.
Von wegen man hat gelernt und wenns nicht schwer war wirds das auch nicht werden. Super, das Krankheitsbild was ich wikrlich richtig drauf hatte war das vom zweiten Tag, und der lief bei mir mit Abstand am schlechtesten. Ich hab keinen Bock, die Fehler von anderen ausbaden zu müssen, erst recht nicht wenns so dumme sind und die sie problemlos hätten vorher bemerken können.

Und zur Chancengleichheit: Jedes Bundesland schreibt unterschiedliche klausuren, da ist also eh schon mal Pustekuchen, die Kinderguks und (Gesundheits- und Krankenpfleger, um das endlich mal zu klären), wir hatten auch keine auswahlmöglichkeit und die Kinderfälle wurden auch nicht angeboten und auch sehr interessant finde ich, dass sich hier schon viele gemeldet haben, die die Prüfungen nicht kannten, und die haben auch kein Bock, nochmal zu schreiben.

Soviel von mir. Liebe Grüße und eine Gute Nacht.
 
Ach ja, Isabelleonor
Das mit Bayern war nur als Beispiel bei der reizenden jungen Dame genannt, sie wollte damit vermutlich nicht sagen, dass sie von dort kommt...
 
Auch wenn mal wieder die Bayern unter uns meinen,dass sei alles rechtens und sich als schlauer darstellen als wir Berliner.
Ich frage mich wiklich,ob Du als Bayer überhaupt in der Lage bist ein qulifiziertes Statement zu diesem Thema...
Ja mein lieber Bayer,ich weiss ja nicht wie es bei Euch abläuft,aber sicherlich würdest du Dich unter diesen Umständen auch beschweren.

Hallo isabelleonor,
ich würd jetzt auch zu gerne wissen, auf wen dieses Statement bezogen ist. Natürlich können wir aus anderen Bundesländern nicht beurteilen, wie es in Berlin abgelaufen ist. Wenn mit dem obigen Zitat Elisabeth gemeint ist
Warum muss ein Bayer oder sonstwer sich mit völlig unbekannten Fragen abquälen? Der Berliner wird es wohl auch schaffen.
kann ich nur sagen: Sie ist nicht aus Bayern!!
Und jetzt würd ich sagen, gehts wieder zurück zum Thema.
 
Alle Gemüter sind erregt.
Die Frage ist, ob das Landesamt die Rechtmäßigkeit der Wiederholung schon hat prüfen lassen.
Wahrscheinlich. Sonst wäre der Verwaltungsaufwand zu groß und all das Geld für die Benachrichtigung umsonst ausgegeben.
Das können sie sich nicht leisten.
Also müssen wir gucken, ob es nicht doch noch eine Gesetzeslücke oder, wenn nicht, Präzedensfälle gibt. Wäre schön, wenn mehrere suchen. Das wird nicht einfach.
Ich sähe unsere Kräfte gerne gebündelt. Mehr als eine Woche Arbeit werde ich nicht investieren.
Viele von Euch sind sicher bei studivz.net angemeldet. Könnte man sich da nicht in einem neuen Forum zusammenfinden?
Zu diesem Zwecke habe ich das Forum "RECHT" gegründet. Denn ich bin sicher: Wir sind im RECHT!
Lasst uns unsere Recherchen, Ergebnisse konzentrieren.
Tempus fugit, die Zeit rennt...

 
Nagut dann meld ich mich als Betroffener auch mal zu Worte:

Hab heute erst per Post über das Thema erfahren und muss dazu folgendes loswerden.
Ich stolpere vorallem über folgende Sätze im Brief:

"... unter dem Namen "Frau Hilbert" allen Schulen bereits vor der Prüfung als "Übungsmodell"
bekannt gegeben worden war, ist es nunmehr erforderlich...

Damit wird gewährleistet, dass eine Chancengleichheit für alle Prüflinge gegeben ist."

Ist die Chancengleichheit denn nicht gewährleistet, wenn alle Schulen die Klausur als
"Übungsmodell" hatten, zumal an unserer Schule sich sämtliche Fragen der Übung auf sog.
Pflegeprobleme sowie -maßnahmen richteten. Da kamen keine Fragen bzgl. Recht oder
Pflegetheorien und somit hatten wir auch keine Chance uns speziell darauf vorzubereiten
wie manche hier mutmaßen.

Außerdem wusste niemand davon, dass dieses Fallbeispiel genommen wird
(wer denkt schon das ne Übungsklausur das Examen darstellt :) )

Im Übrigen war in unserer Übungsklausur der eigentlich relevante Teil
(der Anhang mit Pflegestufe, Kostenübernahme, Kostenaufteilung etc.) garnicht enthalten.

Haltet mich auf dem Laufenden...
 
Es wird kolportiert, dass eine Schule die Fragen zum 3. Examenstag schon herausgegeben hatte. Das würde die Erklärung mit der Chancengleichheit sinnvoll erscheinen lassen.
 
ich denke es ist nun ausgibig darüber gestritten wurden, was passiert und wer schuld hat.

ich denke nur, wenn man eine staatlich prüfung ablegt,
FÜR DIE MAN SOGAR GELD BEZAHLT HAT!!!
etwas professionalität erwaten kann.

außerdem wer fragt nach den kosten die entstehen und welche zeitlichen ressourcen bei der korrektur der klausuren verschwendet werden.

ich hoffe auf ein gutes ende der sache!
 
Wäre super wenn sich jmd diesbezüglich nochmals melden könnte,
ob oder in wie weit die Fragen bzw. der Anhang der Examensklausur bekannt gewesen sind.

Denn solange es sich nur um Kolportage (musste mal wieder googlen *grins*) handelt,
sehe ich ne Chance, wenn auch eine geringfügige...
 
Hallo,


Ich frage mich wiklich,ob Du als Bayer überhaupt in der Lage bist ein qulifiziertes Statement zu diesem Thema abzugeben,da Du die ganze Problematik ja nicht selber mitbekommen hast.Denn nur zu Deiner Information,es ist nicht nur dieser 3.Tag der schlecht gelaufen ist.
Kann ich, den ich bin ein Bayer, der in Berlin sein Examen gemacht hat. Und ich finde es alles andere als rechtens, dass die Prüfung jetzt wiederholt wird.
 
Zur kürzlich erfolgten Wiederholung der Mathe-Prüfungen im Mittleren Schulabschluss schreibt die taz:

"
Die Verwaltung von Schulsenator Jürgen Zöllner (SPD) erstattete Strafanzeige gegen unbekannt. Bisher lägen auch der Behörde noch keine Erkenntnisse darüber vor, wie die Aufgaben vorab in die Öffentlichkeit gelangten, hieß es in der Pressemitteilung. 'Wir müssen für gleiche Chancen für alle sorgen', betonte Bildungsstaatssekretär Eckart Schlemm. 'Wenn auch nur ein Fall von Vorabveröffentlichung bekannt wird, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.' "

Gegen die ungekannten Schüler wurde demnach - und das ist sicher gut so - Strafantrag gestellt. Gegen unbekannt.
Unser Verantwortlicher ist bekannt: Das Landesprüfungsamt.
Sollen wir diesem Vorgang entnehmen, dass nun auch wir Strafantrag gegen das Landesprüfungsamt stellen sollen??????????????????????
 
Anzettelung von bewußter Schummelei= unlauterer Wettbewerb. Denn auch hier müßte ja erst mal bewiesen werden, dass dies ein Fauxpas war.

Elisabeth
Das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" kann ich nicht mit dem von Vorpostern geschilderten Sachverhalt in Verbindung bringen. Abgesehen davon, dass der Begriff Fauxpas eher im Bereich von Umgangsformen gebräuchlich ist, müssen Sie an die Beweislast denken, denn die Glaubhaftmachung obliegt der beweisbelastenden Seite.

Möchte damit nur darauf hinweisen, dass eine Klage wahrscheinlich aussichtslos (für die Interessen der Prüflinge) ist. Unter Umständen werden zwar Fehler eingeräumt, die daraus resultierenden Beschlüsse würden den Prüflingen eventuell noch mehr schaden.

Sofern eine Teilprüfung wiederholt werden muss kann ich nur empfehlen, den Stoff zu lernen, eine gute Note zu schreiben und auf (nervlich und finanziell) kostspielige Verfahren zu verzichten.
 
Hallo alle zusammen!
Ich find es ja mal interessant, hier zu erfahren, dass ihr heute Post hattet! Ich und alle aus meinem Kurs nämlich nicht...und das ist ja eigentlich ne sache, die dem Senat schon etwas wichtiger sein sollte...schließlich wollen die ja das wir nachschreiben, weil die zu dämlich sind Klausuren zu erstellen (nee, stattdessen werden sie nur verändert, tze)
Und wir sind schon auf unserer jeweiligen Examensstation, nett :)
Ich wollte mich nur nochmal zum 3.Tag melden...wir hatten den Fall...und er war billig verändert (Name und der Bettgitter-Absatz) am Examenstag...naja ohne worte...:knockin:
schönen abend euch
 
und die fragen? hattet ihr die auch oder wars wie bei uns das es andere
fragen bzgl pflegeproblemen und maßnahmen waren?
 
Also wir hatten Tag 2 und 3 komplett mit Fragen und Erwartungshorizont. KIKRA und KRA!
Und wenn ich erhlich bin habe ich vermutet, dass eine Probeklausur vielleicht ein wenig verändert dran kommen könnte und habe mir deswegen alle genau angesehen und war damit nicht alleine.
Ich hätte diese Klausur mit 1 geschrieben.
Aber wie gesagt, ich bin ja KIKRA, deswegen hat mir das nichts genützt.
 
Nein, von der Klausur über die wir hier die ganze Zeit sprechen (die am 3.Tag dran war) von der hatten wir den 2. und den 3.Tag mit Erwartungshorizont!
Sorry falls ich mich blöd ausgedrückt habe ;-)
 
Hallo Chatter,
der Präsident des LAGeSo hat mich gebeten, euch diesen Brief zukommen zu lassen, da die Briefpost von betroffenen Schülerinnen und Schülern immer ohne Absender war.




"Liebe Prüflinge in der Krankenpflege,

da das LAGeSo kein Elfenbeinturm ist, bin ich ganz oft auch mitten im alltäglichen Geschehen – also auch mal in Ihrem Forum unterwegs.

Den Unmut über die fehlgelaufene Prüfung kann ich persönlich - wie jeder, der des öfteren in seinem (Berufs-) Leben Prüfungen durchzustehen hatte – sehr gut verstehen und nachvollziehen. Es ist ganz natürlich, dass der Unmut über die derzeitige Situation in den Beiträgen des Forums deutlich zum Ausdruck kommt. Beim Lesen dieser Beiträge ist mir jedoch aufgefallen, dass der Sachverhalt und die Frage der Verantwortlichkeiten doch nur sehr bruchstückhaft bekannt und zum Teil auch falsch dargestellt wird. Ich wähle deshalb diesen, vielleicht etwas unkonventionellen Weg, um mich direkt an Sie, die Leser des Forums und damit zum großen Teil ja auch direkt Betroffenen, zu wenden. Ich möchte Ihnen den Sachverhalt, der zu dieser Situation geführt hat, erläutern:

Die Verantwortung liegt entgegen den vielfältigen Hinweisen nicht - wie oft geschrieben wurde- beim LAGeSo oder gar beim Senat. Vielmehr liegt folgender Sachverhalt vor:

Die Prüfungsklausuren oder die konkreten Prüfungssachverhalte werden nicht im LAGeSo erstellt. Sie werden vielmehr von den Schulen vorgeschlagen. Dazu hat sich folgendes Verfahren herausgebildet. Innerhalb der Landesarbeitsgemeinschaft der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in Berlin gibt es eine sogenannte Kerngruppe. Ausschließlich diese ist für die Erstellung der Klausurvorschläge und deren Weiterleitung an den Prüfungsausschussvorsitzenden beim LAGeSo zuständig. Dieser prüft dann, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, die Klausur vom Schwierigkeitsgrad angemessen und mit denen früherer Prüfungen vergleichbar ist. Da es hierbei keine Beanstandungen gab, wurden alle vorgeschlagenen Klausuren auch bestätigt. Als das LAGeSo jedoch durch das an eine Schule adressierte und an das LAGeSo weiter geleitete Schreiben durch Nennung der Themen sehr glaubhaft darüber informiert wurde, dass die Inhalte der zunächst ausgewählten Klausuren vorab bekannt geworden sind, mussten diese Themen unverzüglich zurück gezogen werden. Anzeige gegen Unbekannt wurde erstattet. Die Schulen, das heißt konkret die Kerngruppe, wurden aufgefordert, dem LAGeSo wegen der kurz bevorstehenden Prüfung unverzüglich neue Klausurvorschläge zur Genehmigung vorzulegen.

Dass eine der hierbei vorgeschlagenen Klausuren seitens der Kerngruppe unter einem anderen Namen einige Wochen vorher bereits den Schulen - unter einem anderen Namen - als Übungsklausur zur Verfügung gestellt wurde, ist in diesem Zusammenhang offenbar innerhalb der Kerngruppe nicht bemerkt worden.

Dem LAGeSo wurde weder dieser Sachverhalt mitgeteilt noch überhaupt die Tatsache, dass die Kerngruppe den Schulen Klausuren zu Übungszwecken zur Verfügung stellt, die ursprünglich als Klausurthemen erarbeitet wurden. Aus diesem Grund konnte dieser Fehler dem Prüfungsausschussvorsitzenden im LAGeSo auch nicht auffallen.

Nachdem dieser Fehler dem LAGeSo bekannt wurde, gab es nur die Möglichkeit, die Klausur für ungültig zu erklären, da einige Prüflinge diese Klausur bereits in der Vorbereitung bearbeitet hatten, andere nicht und somit keine Chancengleichheit gewährleistet war. Gerade die Chancengleichheit ist aber ein wichtiges Gut bei Prüfungen und unterliegt auch der gerichtlichen Kontrolle. Im Einvernehmen mit den Schulen wurde deshalb ein Wiederholungstermin angesetzt.
Dass dieser Schritt unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung eigentlich auch auf der Hand liegt, ist auch in mehreren Beiträgen schon erkannt worden.

Sie werden aus der Darstellung der Abläufe sicherlich nachvollziehen können, dass die zuständigen Mitarbeiter meines Landesamtes keine Schuld an dieser Panne trifft. Selbstverständlich habe ich bereits veranlasst, dass unabhängig von den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden auch intern gemeinsam mit den Schulen das seit Jahren bestehende Verfahren nochmals kritisch überprüft und so verändert wird, dass Situationen, wie wir sie gemeinsam bei dieser Prüfung erlebt haben, künftig ausgeschlossen werden können.

Mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses habe ich besprochen, dass bei der nun anstehenden Prüfungswiederholung in besonderem Maße darauf geachtet wird, dass die von den Schulen vorgeschlagene Klausur keinen höheren Schwierigkeitsgrad hat.

Ich bedaure die für Sie mit der Wiederholung dieser Teilprüfung verbundenen Unannehmlichkeiten sehr, hoffe aber, dass Sie dennoch Verständnis für die von mir getroffene Entscheidung aufbringen können und wünsche Ihnen vor allen Dingen viel Erfolg für den 25.7.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Franz Allert
Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales"
 
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