3. Tag Berlin neu schreiben? - Frechheit!

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Wie gesagt ich verstehe das es ärgerlich ist und man die vorteilhafte Situation nun doch nicht ausnutzen konnte, aber deswegen gleich zum Anwalt rennen, Anzeige erstattetn und ähnliches Gedöhns, finde ich überzogen...

Zumal der Anwalt nix wird machen können. Es gibt Vorgaben die sind zu erfüllen- hier wurden sie offensichtlich nicht erfüllt und damit eine ungleiche Ausgangssituation geschaffen.
Man kann nun mal nicht beweisen, wer vorher Kenntnisse über die konkreten Inhalte hatte und wer nicht. Lügen kann jeder.

Elisabeth
 
Man kann nun mal nicht beweisen, wer vorher Kenntnisse über die konkreten Inhalte hatte und wer nicht. Lügen kann jeder.

Elisabeth

Klar kann jeder Lügen wie er will, nur hierbei gibt es eine fundierte Grundlage. Die Prüfung war nicht bekannt! Und der senat hat doch sicherlich beim ändern der Klausur gewusst, dass wir die Klausur kennen, da sie die ja selbst freigegeben haben. Und warum sollen die Schüler bestraft werden, die sich die Übungsklausur zufälligerweise nochmal vorher angeschaut haben????
Außerdem wurde ja wie gesagt, dass Siegel vor den Augen aller schüler geöffnet. Nicht mal die Lehrer wussten Bescheid.
Also Fehler vom Senat bzw. Glücksbonbon für die Prüflinge, zumindest für die meisten.
 
Danke :) hab gleich mal überall hin einen Text geschickt.
Mal schauen, ob man sich heute in der demokratischen Republik wehren kann :P :streit:
 
Warum müsst ihr eigentlich nochmal alles lernen?
Ich kann mir nciht vorstellen, dass wenn man sich auf die Prüfungen vorbereitet hat, jetzt nochmal extremer Lernstress auftritt.

Sagt die, die nie gelernt hat.

Ich verstehe das ihr sauer seit, aber versetzt euch mal in die Lage derer die die Klausur vorher nciht gesehen haben.
Sollen die danach klagen, da sie die Prüfung nciht gesehen haben?
 
Zumal der Anwalt nix wird machen können. Es gibt Vorgaben die sind zu erfüllen- hier wurden sie offensichtlich nicht erfüllt und damit eine ungleiche Ausgangssituation geschaffen.
Man kann nun mal nicht beweisen, wer vorher Kenntnisse über die konkreten Inhalte hatte und wer nicht. Lügen kann jeder.

Elisabeth
sag mal wie krass bist du denn????
ich glaube so ganz verstanden hast du es nicht... von wegen "lügen kann jeder"... wir bestreiten ja nicht diese klausur schon einmal gesehen zu haben, aber keine wusste, dass genau diese auch rankommt-woher auch

mein gott....komm runter...von außen sagt sich das so leicht

also anzeige erstatten werde ich nicht, aber ich werde trotzdem versuchen mit meinem anwalt gegen einen neuen termin vorzugehen....

ein Versuch ist es wert!!!!!!!!!!!!!!!!!
ich bin der meinung wir haben echt gute chancen........

und es ist mir auch egal ob ihr das versteht oder nicht...euch betriff es ja nicht.....
 
also anzeige erstatten werde ich nicht, aber ich werde trotzdem versuchen mit meinem anwalt gegen einen neuen termin vorzugehen....

ein Versuch ist es wert!!!!!!!!!!!!!!!!!
ich bin der meinung wir haben echt gute chancen........


Und wer zahlt den Spass mit "guten Chancen"?
 
Das artet hier langsam aus glaube ich...
@Elisabeth:da du nicht direkt daran beteiligt ist, kannst du soooooo leicht sagen, dass wir uns nicht so haben sollen...
is ja auch leicht, wenn man sein Examen schon inna Tasche hat, bzw. erst nächstes Jahr Prüfung...dann läuft nämlich alles wie gehabt...
Nur wir sollen uns nicht so haben, möcht mal wissen wie du reagiert hättest... :knockin:
 
also anzeige erstatten werde ich nicht, aber ich werde trotzdem versuchen mit meinem anwalt gegen einen neuen termin vorzugehen....

ein Versuch ist es wert!!!!!!!!!!!!!!!!!
ich bin der meinung wir haben echt gute chancen........

Hey ja informier dich erstmal bitte... weil sonst wird es teuer ...
Ich wollte auch mal in unseren bekanntenkreis nach der Rechtslage fragen.
Und an unserer schule sind die Lehrer auch ganz cool drauf, die werden uns bestimmt auch helfen.
YEAAAAH! wir halten zusammen, der RIESEN Aufstand gegen die Pflege !!! voll cool Hahahaha

@pffanja ... wir müssen nicht alles nochmal lernen, es geht auch nicht primär darum, sondern halt um's Prinzip und ja lernen müssen wir aber trotzdem nochmal das ein oder andere. Naja egal.
 
Ich verstehe das ihr sauer seit, aber versetzt euch mal in die Lage derer die die Klausur vorher nciht gesehen haben.
Sollen die danach klagen, da sie die Prüfung nciht gesehen haben?



es hätte jeder...aber auch wirklich jeder die chance gehabt sich die übungsklausuren anzuschauen...
ist natürlich blöd, wenn die schulen da nicht mitziehen
 
hey hey... nicht streiten Mädels. das ist ein DISKUSSIONSFORUM!
Wir tauschen uns ja erstmal nur aus...gelle?

ich bin ja fix!! :)
gutes Mädchen ;)
 
Wieso darf man als Außenstehender nicht ein Statement abgeben? Prüfungsstreß ist nie angenehm- keine Frage. Aber hier gilt es sich zu "bedanken" bei den Verursachern. Gegen diese sollte Strafantrag gestellt werden- nicht gegen die Wiederholung der Prüfung.

Ich mutmaße mal, dass man sich seiner eigenen Ausbildung nicht so sicher ist und deshalb versucht eine Schadensbgrenzung zu erreichen. Hier mit unlauteren Mitteln zum Schaden der Betroffenen. Wie blöd ist eigentlich die Prüfungskomission, die davon ausgeht, dass dies nicht auffliegt.

Elisabeth
 
Wieso darf man als Außenstehender nicht ein Statement abgeben? Prüfungsstreß ist nie angenehm- keine Frage. Aber hier gilt es sich zu "bedanken" bei den Verursachern. Gegen diese sollte Strafantrag gestellt werden- nicht gegen die Wiederholung der Prüfung.

Ich mutmaße mal, dass man sich seiner eigenen Ausbildung nicht so sicher ist und deshalb versucht eine Schadensbgrenzung zu erreichen. Hier mit unlauteren Mitteln zum Schaden der Betroffenen. Wie blöd ist eigentlich die Prüfungskomission, die davon ausgeht, dass dies nicht auffliegt.

Elisabeth

das frag ich mich auch, deshalb wieso nachschreiben? ich mein wenn ich in der Kaufhalle etwas billiger kaufe, als es eigentlich kostet, kann mich der verkäufer im nachhinein auch nicht anhalten und sagen, so noch 10 euro... oder?
 
Bist du aus der Halle raus stimmt deine Ansicht. Wird der Fehler an der Ksse bemerkt, musst du den Betrag zahlen.

Ergo: Es ist vor der "Entlassung" aufgefallen- demzufolge zu recht die erneute Prüfung ohne Schmu.

Nochmal: die Klagen sind gegen die Prüfungskomission und deren Inkompetenz zu richten- nicht gegen die Wiederholung. Die Prüfungskomission gehört ausrangiert... auch wenn euch das nix mehr nutzt.

Elisabeth
 
na das stimmt so aber nich wirklich....
wenn der preis ausgezeichnet ist, muss er auch für diesen verkauft werden..
ist definitiv so-habe mal an der kasse gearbeitet und es so oft erlebt...

aber ist ja auch egal...geht ja eigentlich um was anderes...
 
Aber hier gilt es sich zu "bedanken" bei den Verursachern. Gegen diese sollte Strafantrag gestellt werden- nicht gegen die Wiederholung der Prüfung.

Ich mutmaße mal, dass man sich seiner eigenen Ausbildung nicht so sicher ist und deshalb versucht eine Schadensbgrenzung zu erreichen. Hier mit unlauteren Mitteln zum Schaden der Betroffenen. Wie blöd ist eigentlich die Prüfungskomission, die davon ausgeht, dass dies nicht auffliegt.

Elisabeth


Hallo Elisabeth!
Könnten Sie mir erklären, in welcher Hinsicht hier ein Straftatbestand vorliegen sollte?
 
Hallo alle zusammen!

Habe auch gerade den Brief von der Schule mit dem Nachschreibtermin erhalten. Eine absolute Frechheit.

Besonders dreist ist ja auch noch der Brief vom Landesamt an die Schulen, worin diese aufgefordert werden, den Schülern den neuen Termin mitzuteilen. Nicht einmal entschuldigen können die sich.

Zitat: " da die Klausur "Frau Heinemann" des 3. Tages 10.07.2008 - der staatlichen Prüfung unter dem Namen "Frau Hilbert" allen Schulen bereits vor der Prüfung als "Übungsmodell" bekannt gegeben worden war, ist es nun mehr erforderlich, für das dritte Thema der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Prüfung noch einmal durchführen zu lassen.

Damit wird gewährleistet, dass eine Chancengleichheit für alle Prüflinge gegeben ist." Und so weiter

Da ja die Klausur an alle Schulen herausgegeben wurde bestand meiner Meinung nach eine Chancengleichheit für alle.

Zu der Vernichtung der Klausuren: laut Prüfungsverordnung müssen alle "schriftlichen Aufsichtsarbeiten" zwei Jahre aufbewahrt werden. Mit der Vernichtung der Klausuren wäre damit die gesamte Prüfung anfechtbar.
 
Also, ich würde gerne Nachschreiben wenn ich dürfte.
Hier wurde ein paar mal gesagt: Die von euch war doch auch einfach, also wird eure nächste das auch!

Wenn ihr mich fragt, ist das totaler Blöööödsinn, denn von uns KIKRAs war sie nicht so einfach!
und das könnte euch jetzt natürlich auch so ergehen.
Deswegen verstehe ich das ihr euch beschwert, aber ganz ehrlich:
Diese sogenannte "Chancengleichheit" gab es eben nicht!
Vielleicht zw. euch KRAs aber nicht zw. euch KRAs und uns KIKRAs.

Bin trotzdem gespannt was ihr erreicht. :)

:nurse:
 
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