2. Probezeit gefährdet

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Jimmy1989

Gast
Hallo zusammen - ich bin der neue ;)

Ich habe 2010 die 3-jährige ausbildung zum krankenpfleger angefangen. Während im praktischen Teil alles in Ordnung war hat es damals für die schriftliche prüfung zur probezeit nur ganz knapp nicht gereicht und somit musste ich den Ausbildungsträger verlassen.
Die praktische Eignung für diesen beruf wurde mir jedoch ausgesprochen.

Anschließend habe ich die 1-jährige ausbildung zur krankenpflegeassitenz ohne probleme in theorie und praxis absolviert und bin danach wieder zu meinem alten arbeitgeber zurückgekehrt.
In der Theorie komme ich nun wesentlich besser klar.
jetzt ist meine probezeit aber gefährdet, weil ich auf der letzten station arge probleme hatte und die stationsleitung mir keine eignung ausspricht. Daher müsste ich nun zum 2. mal nach der probezeit gehen obwohl ich mir sehrwohl sicher bin, für diesen beruf geeignet zu sein!
ich habe bislang von keiner station und von keinem patienten nur annähernd das gegenteil gehört.

Ich würde nun gerne wissen, ob ich irgendwie gegen dieses urteil angehen kann?

schließlich hat der selbe arbeitgeber vor zwei jahren noch bestätigt, dass ich für diesen beruf geeignet bin, kann er da einfach das aktuelle urteil der station zum anlass nehmen, mich zu kündigen, obwohl ich durch meine damalige eignung und meiner absolvierten ausbildung schon für diesen beruf qualifiziert habe?

bin echt ratlos, wäre euch für guten rat sehr dankbar!
Danke im voraus!
 
Guten Morgen,

mit welcher Begründung soll deinn keine Eignung vorliegen? Und hängt die Probezeit wirklich von dieser 1 Praxisbewertung ab? Wie wurdest Du von den anderen genannten Stationen bewertet?
Ggf. mal Rücksprache mit der Rechtschutzversicherung aufnehmen und anwaltlich beraten lassen, außerdem Gespräch mit der Stationsleitung und der Schule suchen.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Das dürfte von der Art der Probleme abhängen, die Du auf Station hattest. Das Urteil der Patienten zählt in diesem Fall rein gar nichts - die können Dich nicht fachlich beurteilen; sie werden Dir lediglich bescheinigen, dass Du nett oder höflich bist, und das allein reicht nicht.

Ich würde mich an die JAV wenden und um ein moderiertes Gespräch mit der Stationsleitung bitten. Vielleicht lässt sich so einiges klarstellen und sie ändert ihre Meinung.

Ein in der Probezeit gekündigtes Ausbildungsverhältnis einzuklagen dürfte dagegen so gut wie aussichtslos sein.
 

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