2 mal im Examen durchgefallen; was soll/kann ich noch tun? Brauche dringend Hilfe!

- wenn man durchs examen fällt, darf man die prüfungen, in denen man nicht bestanden hat, genau ein mal wiederholen.
richtig
wenn man komplett durchgefallen ist, inklusive der nachprüfungen, gibt es nur eine möglichkeit:
- die ausbildung komplett neu durchlaufen.
halbrichtig, siehe obige beiträge
dies ist theoretisch auch 10mal möglich und man wird auch zehnmal erneut zur prüfung zugelassen (denn es gibt keine entsprechende datenbank) und kann dann gesundheits und krankenpfleger werden.
...wenn man denn 30 jahre lernen möchte, hehe....:D
wenn du eine schule findest, die aus dm Kreis der "Merker" ausgeschlossen ist und dich jeweils erneut aufnimmt.
 
hallo flexi,

vielen(!) dank für deine antwort:-)

ich bin nun schon etwas beruhigter...

was ich aber nicht verstehe ist folgendes:

- es scheint keine feststehende regelung zu bestehen, bezüglich einer neuen ausbildung!?

wenn es rechtens wäre, die ausbildung und die zulassung zur prüfung erneut zu erhalten, dann wäre es doch völlig egal, ob es jemand merkt oder nicht.

das heisst, man hätte ständig das gefühl etwas zu tun, was so eigentlich garnicht erlaubt ist.

soetwas widerstrebt mir total...

was meinst du dazu?

lg, ebs
 
- es scheint keine feststehende regelung zu bestehen, bezüglich einer neuen ausbildung!?
Nein.
Ich wiederhole: du musst eine Schule finden, die nicht merkt, das du schon mal 3,5 bis 4 Jahre irgendwo in der Krankenpflege ausgebildet worden bist.
 
wieso hast Du diesen Zettel unterschrieben, das versteh ich nicht. Prüfungsangst scheint mir doch durchaus eine Krankheit zu sein, oder nicht? :gruebel:
Hallo, das Problem ist aber, daß es sich um eine von einem Amtsarzt attestierte Erkrankung handeln muss, die die Teilnahme an der Prüfung nicht ermöglicht. So ist es zumindest in Sachsen. Prüfungsangst fällt aber eher nicht darunter.

Mich würde ja mal interessieren was sie dir gesagt haben, was passieren würde, wenn du den Wisch nicht unterschreibst.
Ich kann zwar nicht für Mami010305 antworten, aber sie schrieb ja folgendes:
Ich hatte so eine Angst, das ich nicht in diesen Raum gehen konnte. Und somit wieder durchgefallen. (...) Ich mußte dann einen Zettel unterschreiben, das ich aus freien Stücken und nicht wegen Krankheit nicht angetreten bin.
Wenn ich mich nun korrekt an unsere Prügungsbelehrung durch das Regierungspräsidium zurückerinnere, hatte Mami nicht allzuviele Möglichkeiten - genauer gesagt nur vier:

  1. Sie hätte trotz ihrer Angst in die Prüfung gehen können und dann evtl. bestanden.
  2. Sie hätte überhaupt nicht zur Prüfung erscheinen können und wäre durch unentschuldigtes Fehlen durchgefallen.
  3. Sie ist zur Prüfung erschienen, legt die Prüfung aber aus privaten Gründen nicht ab -> auch durchgefallen (solang kein Schicksalsschlag stattfand)
  4. Sie konnte die Prüfung aus Krankheitsgründen nicht ablegen. Dann hätte sie aber ein Attest benötigt (s.o.) und die Prüfung nach einer definierten Zeit wiederholen können.

Viel mehr Möglichkieten und Auswege lässt einem die Prüfungsordnung glaube ich nicht mehr.
 
  1. Sie konnte die Prüfung aus Krankheitsgründen nicht ablegen. Dann hätte sie aber ein Attest benötigt (s.o.) und die Prüfung nach einer definierten Zeit wiederholen können.

Wobei DASm denke ich möglich gewesen wäre, wenn sie direkt zum Arzt gefahren wär und ihre psychischen probleme deutlich gemacht hätte...

WENN!

Jetzt ists eh vorbei, ist also müßig das noch auszudiskutieren.
 
Hallo, das Problem ist aber, daß es sich um eine von einem Amtsarzt attestierte Erkrankung handeln muss, die die Teilnahme an der Prüfung nicht ermöglicht. So ist es zumindest in Sachsen. Prüfungsangst fällt aber eher nicht darunter.

Gut, das denke ich jetzt schon, daß man sowas durchaus attestieren kann, auch als AMtsarzt, aber gut, Maniac hat schon recht, is müßig....
 
@Röntgenbär

Klar, du hast ja auch recht :wink:

Trotzdem möchte ich gerne mal wissen, was Mami010305 gesagt wurde, dass passieren würde, wenn sie nicht unterschreibt.

Denn: wenn sie nicht antritt, ist sie sowieso durchgefallen. Warum muss man dann noch etwas unterschreiben? Womit hat man sie überzeugt, da zu unterschreiben?
Das interessiert mich. Die Argumentation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo und Sry das ich hier so reinplatze
heist das jetzt wenn ich die Prüfung zum GuK nicht bestehe,
einmal wiederholen darf und sollte ich es dann trotzdem vermasseln,
darf ich den Beruf in meinem Leben nichtmehr erlernen ?

Ok man geht davon aus und strengt sich dem entsprechend an das man
es auf dem erstenmal schafft aber es kann ja alles kommen.

mfg Eperion
 
Hallo Eperion,


du kannst den Beruf dann trotzdem noch erlernen - wenn dich eine Krankenpflegeschule aufnimmt.

Aber fang doch erstmal die Ausbildung an, bevor du dir darüber den Kopf zerbrichst:daumen:
 
Hallo Sterntaler,

Denn: wenn sie nicht antritt, ist sie sowieso durchgefallen. Warum muss man dann noch etwas unterschreiben?

Ganz einfach, damit hinterher nicht behauptet werden kann, dass die Situation anders gewesen ist. Und sie doch die Prüfung antreten wollte und jemand sie vielleicht daran gehindert hat.

MfG,
Helen

PS: Bei uns auf diesem Zettel stand sogar drauf, dass man uns nicht gezwungen hätte an dieser Prüfung teilzunehmen.
 
Hallo, vielen Dank für die vielen Antworten.
Ja, ich mußte den Zettel unterschreiben, damit ich nicht hinterher behaupten könnte es wäre mir vielleicht doch nicht gut gegangen oder... Sie wollten verhindern, das ich Ihnen die Schuld zuschieben konnte oder rechtlichen Beistand in Anspruch genommen hätte. Mit dem Schrieb habe ich die ganze Schuld auf mich genommen und sie konnten nicht von mir belastet werden.
Dabei war es nicht in meinem Sinne irgend jemand für meine Dummheit verantwortlich zu machen.
Ich kann heute selbst nur noch den Kopf über mich schütteln.Schon nach der ersten Prüfung habe ich gesagt - man, so schlimm wäre es bestimmt nicht geworden. Aber am Tag der Wiederholungsprüfung sah es dann eben doch anders aus. Ich wollte es nicht wahr haben, das ich unter Prüfungsangst leide.
Bin vorher schon bei den einfachen Anleitungen "gestorben" vor Angst. Das einzige was mir nichts macht ist schriftlich.
Viele Grüße Mami010305:evil:
 
Zum zweiten Mal durchs Examen gefallen, was jetzt?

Hallo leute bin neu hier. Ich bin echt verzweifelt. Hab vor einem halben jahr die praktische prüfung gemacht die sehr schlecht gelaufen ist, ich war total aufgerägt hab mich die ganze zeit übergeben, hab dann tabletten falsch ausgeteilt, usw.... war mir klar das ich es nicht geschafft hatte jedoch war es so das ich auch im mündlichen teil einen totalen black out hatte und tja ... durchgefallen:cry:

Ich habe vor drei wochen meine praktische wiederholt habe meines empfindens keine groben fehler gemacht hatte auch echt knackige pat. zu versorgen. Nun im reflektionsgespräch habe ich dann die sachen erwähnt die hätten besser laufen können. Meine Praxisanleiterin und meine lehrerin haben dann nur strahlend zu mir gemeint " machen sie sich einen schönen tag..und die praxisanleiterin hat mir sogar zugezwinkert so als ob sie sagen wollte du hast es geschafft. Gestern habe ich dann die mündliche gehabt... dann wurde ich rausgerufen und mir hat man gesagt dass ich den praktischen teil schon wieder nicht geschafft habee..... ich verstehe das immer noch nicht... bin echt verzweifelt... ich weiss nicht vielleicht hat es ja damit zu tun das ich vor drei monaten mich dazu entschlossen habe einen kopftuch zu tragen.. normal nehmen die keine mit kopftuch .... ich habe jetzt so lange diese ausbildung gemacht und im endeffekt habe ich nichts in der hand.. ich hatte doch so einen schönen platz im op.... Was mache ich jetzt??? Hab ich denn überhaubt noch irgendwie chance??? Bitte helft mir ....
 
... ich weiss nicht vielleicht hat es ja damit zu tun das ich vor drei monaten mich dazu entschlossen habe einen kopftuch zu tragen.. normal nehmen die keine mit kopftuch ....


Wenn du weisst, dass das Kopftuch dort nicht toleriert wird hätte ich an deiner Stelle bis nach dem Examen damit gewartet....
 
Ich hab schon in deinem anderen Thread geantwortet:

Wenn Dir die Prüfung nicht koscher vorkommt, kannst Du Akteneinsicht beantragen. Du kannst dann unter Aufsicht deine Prüfungsunterlagen einsehen (kannst auch einen Anwalt mitnehmen, der sich damit auskennt). "Tragen eines Kopftuchs" ist keine Begründung für ein Mangelhaft im Examen (die falschen Medikamente vom ersten Examen schon, aber das weißt Du sicherlich selber). Deine Prüfer müssen das anders begründet haben.

Bei berechtigten Zweifeln kannst Du übers Arbeitsgericht evtl. eine dritte Prüfung beantragen.
 
Bei berechtigten Zweifeln kannst Du übers Arbeitsgericht evtl. eine dritte Prüfung beantragen.
Das Arbeitsgericht ist hier nicht zuständig!
Staatl. Prüfungen sind Verwaltungsvorgänge und dementsprechend ggf über eine verwaltungsgerichtliche Klage zu würdigen. Das Verwaltungsgericht wird dann zu diesem Prüfungsvorgang entscheiden.
 
Man lernt doch nie aus...
 
Ne andere frage was gibt es denn jetzt für Möglichkeiten. Ich bin zwar durchgefallen, aber das heisst ja nicht das ich nichts weiss... ich habe innerhalb der 3 1/2 jahre sehr viel gelernt, weiss sicherlich nicht alles aber die meisten Krankheiten und die dementsprechende Pflege ist mir bekannt... wie kann ich den meine fähigkeiten einsetzten... ich möchte es nicht wahr haben dass man im endeffekt nichts in der hand hat... Finds so oder so blöd das man innerhalb 4stunden die ganzen drei jahre rein quetschen muss um zu beweisen dass man fähig ist ... naja das ändert nichts an der tatsache... was gibt es jetzt für Möglichkeiten?? Hätte ich vielleicht im Pflegedienst eine chance??
 
Ich würde an deiner Stelle nicht aufgeben und als "UNgelernte" arbeiten.

Mach die Ausbildung nochmal oder mach etwas Ähnliches, aber bleib nicht ohne Ausbildung stehen...!!
 
drei jahre von anfang an wieder neu... hmm klingt leichter wie getan aber es ist so dass ich vor einem jahr geheiratet habe, und ich nur noch gewartet habe dass diese ausbildung endet...denn ich bin sozusagen in familienplanung... und ich hatte gedacht dass ich wenn ich ausgelernt bin und dann nur 25%arbeite... ist echt öde man jetzt im moment fehlt mir einfach die motivation um die ausbildung neu zu starten ... wenn das der fall wäre denkst du es gäbe eine Kürzung??? Vielleicht als hebamme`???Arzthelferin wäre die leichtere art denke ich aber das kommt eher nicht in frage....
 
Hallo Dilbe,
Du kannst di eneue Ausbildung nicht kürzen, sondern musst sie in voller Länge neu machen!
Vorausetzung hierfür ist, das Du erstmal eine Schule findest, welche Dich einstellt!

Versuch es mit Deutschlandweiten Bewerbungen ....
 

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