medsonet.1
Poweruser
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- Leiter Rechnungswesen - ehrenamtlicher Arbeitsrichter - Betriebsrat
Nimmst du die Pause am Ende deiner Arbeit? Es geht hier um die Anwesenheitszeit in der Firma.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Pause zusteht. Hier ist die Anwesenheit nicht explizit vorgeschrieben, man geht davon aus, dass der AN das Wort Pause def. kan.
Inklusive der Pause sollte der AN nicht vor Ende der 6,92 Stunden das Haus verlassen.
Man muss nicht hinter jeder Bemerkung gleich was unrechtes vermuten.
Elisabeth
Hallo,
dieses Mißverständnis kam auf, da hier der Begriff Sollarbeitsstunde verwendet wurde und nicht "Sollanwesentheitsstunden". Die Pausenzeiten dürfen bei Berechnung von Sollarbeitsstunden nicht berücksichtigt werden.
Im Prinzip sind wir uns also einig, es ist nur noch anzumerken, daß einem die Pause nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden nicht nur zusteht, sondern es auch gesetzliche Pflicht ist, daß sie gemacht wird. Deshalb erhöht sich in diesen Fällen die Anwesentheit im Unternehmen um mind. 1/2 Stunde pro Tag.
Gruß
medsonet.1