Mehr als 2500 Stunden...

Majmun123

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Hallo ihr lieben ,
Also ich bin im Oktober diesen Jahres ins 3. Lehrjahr gekommen und habe tatsächlich schon 257 Fehlstunden in der Praxis , also knapp überschritten... habe mir jedoch ausgerechnet das ich bis September nächsten Jahres locker auf über 2500 Stunden komme (ca 2730) .. sind meine Fehlstunden dann schlimm? Es zählt doch nur das man die Pflichtstunden erreicht oder ??

weiß jemand von euch auch wie lange vorher die Anmeldungen zum Examen sind ??
Liebe Grüße und danke im Voraus
 
Die erlaubten Fehlzeiten haben sich seit 2004 nicht geändert. § 7 Krankenpflegegesetz spricht von jeweils 10% der Stunden "nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung". Und das sind entspr. § 1 2100 Theorie- bzw. 2500 Praxis-Stunden.

Hier nun zum wiederholten Male das, was wirklich im Gesetz steht:

Im neuen Krankenpflegegesetz § 7 wird nicht mehr von Tagen gesprochen, sondern von Stunden.In der Theorie darfst du danach bis zu 210 Stunden fehlen, in der Praxis bis zu 250 Stunden.
Das sind zusammen 460 Stunden, umgerechnet bei 5-Tage-Woche und 7,7 Stunden arbeitstäglich macht das 60 Arbeitstage (=12 Stück 5-Tage-Woche)
Die rechtlich korrekte Rechnung muss in Stunden erfolgen, Umrechnungen in Tage, und Wochen können nur Hilfskonstruktionen sein.

Im Worst case musst du deine Ausbildung entsprechend verlängern, bei geringfügiger Überschreitung wie in deinem Falle könnte evtl noch ein Härtefallantrag (bei gleichzeitig sehr guten Leistungen) helfen.
 
Die erlaubten Fehlzeiten haben sich seit 2004 nicht geändert. § 7 Krankenpflegegesetz spricht von jeweils 10% der Stunden "nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung". Und das sind entspr. § 1 2100 Theorie- bzw. 2500 Praxis-Stunden.

Im Worst case musst du deine Ausbildung entsprechend verlängern, bei geringfügiger Überschreitung wie in deinem Falle könnte evtl noch ein Härtefallantrag (bei gleichzeitig sehr guten Leistungen) helfen.

Dann muss aber auch ein Härtefall vorliegen ;)
Und selbst dann kommt es aufs Bundesland an....in Hessen wird da zum Beispiel sehr hart am Gesetz entschieden und Anträgen so gut wie nicht statt gegeben.
 
Finde ich sehr interessant.

Uns wurde in der Schule erzählt dass wir, da wir ein gutes Stück mit Theorie und Praxis über den Sollstunden geplant sind, im worst case noch minimal Spielraum haben.
Aber in Rheinland-Pfalz sind eh schon ganz schöne Unterschiede, wenn man es mit dem Nachbarn Baden-Württemberg vergleicht.

weiß jemand von euch auch wie lange vorher die Anmeldungen zum Examen sind ??
Also ich bin seit Oktober auch im Oberkurs, wir werden April/Mai fürs Examen angemeldet. Erste Prüfungen sind bei uns im Juli.
Aber ist in jeder Schule etwas anders. :-)
 
Aber in Rheinland-Pfalz sind eh schon ganz schöne Unterschiede, wenn man es mit dem Nachbarn Baden-Württemberg vergleicht.
In der Beziehung sicher nicht, da das KrPflG und die AprV ein Bundesgesetz ist.

Und selbst dann kommt es aufs Bundesland an....in Hessen wird da zum Beispiel sehr hart am Gesetz entschieden und Anträgen so gut wie nicht statt gegeben.
In Bayern nicht anderst. Der muss schon stichhaltig begründet werden.
In Bayern wird die 10% Regelung angewendet, also wenn man unter 10% überzieht wird man i.d.R. noch zugelassen. Von Kollegen weiß ich, dass andere Bundesländer dies ähnlich handhaben, ob alle - keine Ahnung.

Bescheid der Schulaufsichtsbehörde innerhalb von 3 Monaten vor der ersten Prüfung, darf allerdings auch nicht länger zurückliegen.
Da der Bescheid auch etwas länger braucht passt das immer, auch wenn die Anträge etwas früher an die Schulaufsichtsbehörde geschickt werden sollten.
 
In der Beziehung sicher nicht, da das KrPflG und die AprV ein Bundesgesetz ist.
Ah, tut mir leid, ich hab mich blöd ausgedrückt. Ich meinte mehr so auf Schulinternes bezogen.
Eine gute Bekannte macht ihre Ausbildung in BaWü und da läuft vieles von der Schule/Organisation ganz anders.
Natürlich bei gleichem Gesetz. :knockin:
 
Ich war damals im 1. Lehrjahr häufig krank. Ich hab's mir nicht ausgerechnet, ich bin aber glaube ich auch über die 10% gewesen. Als ich meine Sorge darüber äußerte hieß es allerdings das ich dennoch die 2500h hätte und wurde demnach zugelassen. Wir waren ebenfalls von den Stunden her überplant. Letztendlich an was rechnen sich auch die 10%? An den 2500 Plichtstunden oder an den wirklich geplanten 2700 Stunden. Dann sind 10% ja auch mehr und man könnte durchaus dann noch unter den 10% sein.
 

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