1 Tag frei nach dem Nachtdienst - Luxus oder vorgeschrieben?

...wenn ich den Dienstplan schreibe, dann gebe ich in der Regel bei 4-5 Nächten 3 Tage frei. Die Leute brauchen das einfach. Die älteren stecken das einfach nicht mehr weg und den jungen gehts teilweise genauso...

Ich finde deine Haltung sehr gut. Den Dienstplan zu schreiben ist halt mehr Verantwortung, als nur alle Dienste zu besetzen. Man muss auch das Wohl seiner Angestellten berücksichtigen.
Gute Dienstplanung bedeutet eben auch weniger Krankenstand und mehr Mitarbeiterzufriedenheit. Wird leider von allzuvielen Verantwortlichen nicht wirklich begriffen.
Schön, dass es auch anders geht.

Kann ich übrigens auch für meine Stationsleitung so sagen: ausschliesslich den Ausschlaftag zu planen kommt bei uns nicht vor.

Gruß spflegerle
 
Hallo, es ist schön zu lesen, wie man sich über dieses Thema unterhalten kann. Ich arbeite in der Altenpflege und gehe bald in den ND, das bedeutet: Ich gehe Freitag in den ND und gehe eine Woche später aus dem ND und habe dann den (restlichen) Fr, Sa und (bei guter Personalbesetzung) So frei! Andere Möglichkeit: 3 oder 4 ND (geteilt), dann aber nur 2 Tage frei! Ach so, die Arbeitszeit beträgt 8 h + Pause herausarbeiten = 8,5 h! Wie ist eure Arbeitszeit im ND: 8, 10 oder 12 h? 12-h -ND hatten wir auch schon!
MfG :)
 
Ach so, die Arbeitszeit beträgt 8 h + Pause herausarbeiten = 8,5 h!

Was heißt "herausarbeiten"???:gruebel:
Wie schon, wir arbeiten 12 h. Es werden 14 h als geleistete Stunden gerechnet. Wir machen max. 5 ND im Monat und max. 2 ND hintereinander. Ich kann mir gar nicht vorstellen, soviele ND hintereinander zu machen. Da wüsste ich nicht mehr wo oben unten ist :emba:.

Gruß,
Lin
 
Wie schon, wir arbeiten 12 h. Es werden 14 h als geleistete Stunden gerechnet.

Das musst du jetzt aber auch erklären :-)

Ihr seit von bspw. 20Uhr bis 8Uhr auf der Arbeit, habt da drin schätzungsweise noch 0,75h Pause, und auf dem Dienstplan werden euch diese 11,25h als 14 angerechnet?

Wie das?
Oder hab ichs ganz falsch verstanden? :)
 
@maniac - Ich werde es versuchen ;-)

Wir arbeiten 12 h - von 19 Uhr bis 7 Uhr.
Ohne Pause - dazu muss ich sagen, wir sind min. zu zweit im Nachdienst, mit Praktikanten sogar zu dritt, da bleibt genug Stehzeit um Pause zu machen. Falls nicht machen wir abwechselnd Pause. Meist kommen wir auf mind. 2 h - 3 h, in denen nichts zu tun ist (bzw. in denen wir halt nur durch gehen, oder auf die Glocke gehen).
Im Dienstplan wird ein ND mit 14 h gerechnet, d.h. nach 4 Nachtdiensten bekommst du einen Ersatzruhetag.

Leider kann ich dir keinen Gesetzestext dazu geben, finde gerade keinen. Ich werde noch mal im Kollektivvertrag nachsehen, ob dort was dazu steht. Ich weiß auch nicht, ob es in ganz Ö so geregelt ist.

Gruß,
Lin
 
Achso, Österreich, na dazu hab ich keine Lust zu recherchieren ;-)


Aber Danke fürs erklären...!
 
Hallo,
mal ne Frage: Was ist denn bei einem 3- Schichtler ein "normaler" Rhythmus? Das wechselt doch ständig.
Worauf ich schon Wert lege, ist, dass ich nach dem ND keinen Frühdienst sondern Spätdienst habe. Da fällt die Umstellung auch gleich leichter.
Klappt auch fast immer.
MfG
rudi09
 
Also bei mir auf der Intensiv läuft es so ab mit den Schichten. Ich fange Montags an mit Spät, arbeite dann die Woche durch mit Spät, am Wochenende erfolgt dann der Wechsel auf Früh (oder am Montag, je nachdem wir wir uns das Wochenende aufteilen) und dann halt die Woche durch Früh, und dann entweder Sa/So oder auch mal Fr/Sa/So frei. Darauf die Woche habe ich dann 7 Nächte á 10 Stunden Dienst, und danach dann auch 7 Tage frei. Das macht mein Stationsleiter seit Jahren so bei uns Vollzeitkräften und ist damit auch immer gut gefahren. Er legt auch großen Wert drauf, dass man trotz 7 freier Tage dann am Montag mit Spät wieder anfängt. Find ich auch sehr gut, nach 7 freien Tagen ist ein Frühdienst zumindest für mich recht anstrengend. :mrgreen:
 
Darauf die Woche habe ich dann 7 Nächte á 10 Stunden Dienst, und danach dann auch 7 Tage frei.
Hallo,

da bleibe ich doch lieber bei meiner Arbeitszeitgesetzkonformen Möglichkeit - 7 Nächte = 70 Stunden - ist das überhaupt noch zugelassen? Ich glaube nicht.

Ich würde mir nach 7 Nächten die Kugel geben - da habe ich lieber 2 Nächte und am nächsten Tag Frühdienst.

Schönen Abend
Narde
 
@ Narde: Hmm da sagst du was, was die Zulassung angeht.. müsste ich mich nochmal schlau machen, kann ich dir so aus dem Effeff gar nicht sagen. Oder vielleicht kann es ja hier jemand von den Kollegen beantworten.

Ich muss ganz ehrlich sagen, mir fallen diese 7 Nächte leicht. Der erste Turnus war etwas anstrengend, ganz klar, aber mittlerweile bin ich nach der zweiten, spätestens nach der dritten Nacht so "drin", dass mir die restlichen nicht schwer fallen.
 
Hallo Spargelhuhn,

ich habe "früher" oft 7 Nächte gemacht und hatte damals schon das Gefühl am "Rad zudrehen" - das Leben geht an einem vorbei...

Ich habe unsere kurzen Nachtdienste mit 2 bis 3 Nächte zu lieben gelernt, sollte man das jemals lieben können.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe überschreitest du mit den 70 Wochenstunden die zulässige Wochenarbeitszeit.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Danke, Narde.. werd mich da sicher mal schlau machen. :) Dat interessiert mich nu wirklich gerade. Werde mich nochmal zu Wort melden, wenn ich was neues weiß. :mrgreen:
 
Also, bei uns ist das auch so, dass man die Anzahl an Nächten danach auch als Frei bekommt. Der Großteil macht bei uns auch 7 Nächte und hat danach 7 Tage frei.
Ich denke, dass wird schon zulässig sein, weil dann arbeitet man eine Woche 70 Stunden aber die Woche danach 0. Aber wie gesagt, ich kann mich da auf nichts beziehen - würde mich auch freuen wenn jemand etwas "gesetzliches" darüber weiss.
 
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man rechtlich 70 Wochenstunden arbeiten darf. :eek1:

Zitiere mal meinen Kollektivvertrag (hab leider nichts anderes auf die Schnelle gefunden):
§ 9 Abs. 8 "Im Bedarfsfall kann die Normalarbeitszeit von wöchentlich 40 Stunden um höchstens sechs Überstunden auf Anordnung der Anstaltsleitung verländert werden; von der siebten bis 15. wöchentlichen Überstunde jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Dienstnehmers. Es darf also die wöchentliche Arbeitszeit 55 Stunden nicht überschreiten, innerhalb zweier aufeinanderfolgenden Wochen darf die Gesamtarbeitszeit 90 Stunden nicht überschreiten."

Also wenn du über ein Wochenende 70 Stunden arbeitest, wäre das kein Problem. Natürlich spreche ich jetzt von meinem Vertrag, aber ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass 70 h/Woche erlaubt sind. Noch dazu habt ihr ja eine Arbeitszeit von 38,5 h (oder irre ich mich da)?

Gruß,
Lin
 
Noch dazu habt ihr ja eine Arbeitszeit von 38,5 h (oder irre ich mich da)?

Gruß,
Lin


Hey Lin,

jupp, also ich für meinen Teil habe eine 38,5-Stunden-Woche.. ich hab grad mal gegoogelt und geguckt, aber so auf die Schnelle find ich auch nichts jetzt. :gruebel:

Aber nochmal fürs Verständnis, bei dir im Vertrag steht, die Gesamtarbeitszeit innerhalb 2 Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten.. täte sie dann in meinem Fall ja auch nicht, wenn ich von Montag bis Sonntag Nachtdienst mache, á 10 Stunden, und dann die Woche darauf komplett frei habe.. oder hab ich jetzt ein kleines Verständnisproblem? :gruebel:
 
Hallo an alle,
ich möcht mich jetzt hier auch noch einmischen:
Wir haben auf Station meistens 3-5 Nächte á 9,5 h (ich glaub, davon 0,5 h Pause), und danach zwischen 2 und 4 Tage frei (manchmal auch 5, aber eher selten). Bei diesen 2-4 Tagen frei zählt der Ausschlaftag (also der Tag, an dem man aus dem Nachtdienst rausgeht) als freier Tag mit.
Haben auch eine 38,5 Stunden-Woche
 
dieser eine tag frei nach dem nachtdienst ist kein luxus sondern ein muss. zumindest bei uns...

das wär ja wahnsinn... an dem tag spätdienst zu arbeiten, an dem ich morgens um 7 erst ins bett gefallen bin... :knockin::knockin::knockin: :eek1::eek1::eek1:
 
@ Spargelhuhn82:
Du überschreitest damit aber die wöchentliche Arbeitszeit von maximal 55 Stunden.
Wenn du z.B. in der ersten Woche 5 ND machst und in der 2 Woche 2 ND wäre das egal (da du in der einer Woche nicht die 55 Stunden überschreitest und in zwei Wochen nicht die 90 Stunden)

Gruß,
Lin
 
@ Mary-Fee: Ich denke nicht, dass es das gibt, oder habt ich was überlesen? Oder was das nur als Beispiel von dir? Ich meine morgens aus der Nacht kommen und am gleichen Tag spät machen, das geht doch gar nicht.. :eek1:
 
@ Spargelhuhn82:
Du überschreitest damit aber die wöchentliche Arbeitszeit von maximal 55 Stunden.
Wenn du z.B. in der ersten Woche 5 ND machst und in der 2 Woche 2 ND wäre das egal (da du in der einer Woche nicht die 55 Stunden überschreitest und in zwei Wochen nicht die 90 Stunden)

Gruß,
Lin

:knockin::knockin: Jo... stimmt. Sorry ist schon was später. :mrgreen:Stimmt, hab das nur als ganzes jetzt gesehen und nicht einzeln aufgedröselt. Scusi. Hmmmm ich find einfach auf die schnelle keinen Gesetzestext oder ähnliches... hoffe jemand kann bald helfen, das interessiert mich jetzt nämlich wirklich brennend, wie die Rechtslage da ist. :gruebel:
 

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