Ich grab diesen Thread mal aus.
Ich habe gestern mit einer aus dem Oberkurs (B) "gestritten" was das blocken des ZVK'S angeht.
Grund: eine andere OK-Schülerin (A) hatte sich gefragt, ob sie in ihrem OK-Standort als Schüler den ZVK blocken darf.
Ich habe daraufhin geantwortet, dass sie das natürlich darf, da examiniertes PP das ja auch macht und wir es ja irgendwie lernen müssen.
Daraufhin meinte Schülerin B dass das ja alles Quatsch sei, über ZVK dürfe auch examiniertes PP nur Infusionen verabreichen, in keinem Fall Medis direkt reinspritzen (genauso wie PP angeblich nicht i.v. spritzen darf) und somit entfalle laut ihr selbstverständlich auch das blocken durch PP.
Laut ihr dürfe das nur ein Arzt, bzw. die Pflege wenn ein Arzt anwesend (????) ist.
Mir ist vorher noch nie zu Ohren gekommen, dass man einen ZVK NICHT blockt, egal ob Schüler oder PP (Voraussetzung natürlich man weiß Bescheid).
Zudem kommt es je nach Fachbereich ja durchaus vor, dass z.B. nach einer Antibiose keine Jono reinläuft, weil die Pat. (aus welchem Grund auch immer) abgestöpselt sind. Wenn ich also nichts "direkt reinspritzen" und somit nicht spülen darf, würden ja dann Medikamentenreste im Schlauch bleiben. Ob das so prickelnd ist?
Ich habe bis jetzt überall gesagt bekommen, dass ich das Ding mit NaCl blocken muss, egal welche Station. Genauso sehe ich auch, dass PP direkt i.v. spritzt und wurde auch schon dazu angeleitet.
Ist das nicht so wie bei den Viggos? Also dass die Aufgabe an sich delegierbar ist, es aber "eben nicht so gemacht wird"? Viggos legen ja normalerweise auch die Ärzte, aber das heißt ja nicht dass es dem PP verboten ist...
Ich bin etwas verwirrt. Mag mal jemand mich aufklären was jetzt richtig ist?