Zusatzurlaub/Schichtzulage bei Bereitschaft?

opschwesterchen

Junior-Mitglied
Registriert
19.04.2006
Beiträge
71
Bei der "Konkurrenz" gibt es folgendes zu lesen:

Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste - Forum


Bereitschaftsdienstzeit gilt nach dem Arbeitszeitgesetz als Arbeitszeit. Da ein Teil dieser Zeit nachts geleistet wird, gelten wir als Nachtarbeiter... Somit hätten wir entsprechend dem Arbeitszeigesetz Anspruch auf "einen angemessenen Zuschlag auf das hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt, oder eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage". In einem Arbeitsgerichtsverfahren (AG Siegen) bekam ein Krankenpfleger recht ! Er hat Anspruch auf Zusatzurlaub (vergleichbar mit den Nachtwachen auf Stationen)aufgrund der im OP geleisteten Bereitschaftsdienste! Kennt jemand ähnliche Regelungen im OP-Bereich? Gleiches würde für die Labore, Radiologie und sonstige Bereiche gelten, in denen Bereitschaftsdienste geleistet werden.

Habt ihr das schon mal gehört? Gibt es diese Regelung bei irgendeinem von Euch?

Hat jemand zu dem o.g. Urteil ein Aktenzeichen?

Und was mich noch interessieren würde...

bekommt jemand von Euch Schichtzulage trotz Bereitschaftsdienst?


Vielen Dank für Eure Antworten!
 
Hallo,
das ist das erste was ich jetzt auch höre, bei uns gibt es keine schichtzulage oder feiertagszulage extra. wäre aber nicht schlecht
 

Ähnliche Themen