Zusatzurlaub 2006

Brötchen

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Hallo allesamt,

nun der zweite Versuch, nachdem ich leider beim ersten Mal den Beitrag ins falsche Forum gestellt habe - sorry, bin neu hier (faule Ausrede, ich weiss).
Ich habe einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag, der Ende Mai diesen Jahres ausläuft.
Die Urlaubstage für 2007 werden mir, wie bekannt, ja nur anteilig gewährt. Wie aber ist es mit den vier Zusatzurlaubstagen aus 2006, die ich mir dort für meine Wechselschicht erarbeitet habe?
Laut Personalbüro werden die Urlaubstage aus 2007 (29) mit den Zusatzurlaubstagen aus 2006 (4) addiert (=33), dann gezwölftelt und mit 5 multipliziert (wegen der 5 gearbeiteten Monate bis Ende Mai). Ergibt 14 Urlaubstage gesamt.
Ich dachte allerdings, dass die Zusatzurlaubstage in vollem Maße gewährt werden, da der Anspruch ja aus dem Vorjahr ist - ergäbe dann 13 Urlaubstage + 4 Zusatzurlaubstage aus 2006, ergibt also 17 Urlaubstage insgesamt.
Dem TVÖD habe ich leider nicht wirklich eine Antwort entnehmen können. Kann irgendjemand mir da weiterhelfen oder hat eine Idee, wo ich mich schlau machen könnte?
Vielen Dank schonmal im Voraus.

Brötchen
 
Hallo,
normalerweise stehen Dir die 4 Tage Sonderurlaub aus 2006 zu, denn immerhin hast Du dafür ja Leistung erbracht. Da gibt es keinen Grund, wieso der Urlaub mit dem von 2007 verrechnet werden sollte.
Am Besten Du wendest Dich mit dieser Frage an Euren Betriebsrat, der kann Dir da sicher weiterhelfen.
Im Zweifel wende Dich, als Mitglied, an deine Gewerkschaft. Die helfen Dir in Rechtsfragen auch weiter.
 
Hallo Brötchen,

ich kann Dir sagen, dass bei uns (AVR) das genauso errechnet wird. Ich weiß nicht wo es genau steht, aber ich vertraue unserer Personalbateilung diesbzgl. und da läuft es so wie Du es beschrieben hast.
 
Vielen Dank, Jörg, für den Hinweis auf den Personalrat! Manchmal kommt man ja auf das naheliegendste nicht. Werde da mal nachfragen, ob sie mehr zu der Sache wissen. Sollte ich was rausfinden, werde ichs euch mitteilen.
Unserer Personalabteilung würde ich ja gerne vertrauen, das Problem ist nur, dass ich dort von verschiedenen Leuten, unserer PDL und dem Beauftragten für den Überleitungstarifvertrag ganz unterschiedliche Antworten erhalten habe. Anscheinend weiss hier keiner so ganz genau, wies richtig ist. Und nur, weil die Personalabteilung das schon immer so gehandhabt hat, muss es ja noch lange nicht korrekt sein - leider.
 
Hallo

Es ist so. Zusatzurlaub aus dem Jahr 2006 MUSS in voller Höhe gewährleistet werden. Da du nach dem TVÖD arbeitest, hättest du den Zusatzurlaub schon im Jahr 2006 bekommen müssen.

Den Zusatzurlaub, den du im Jahr 2007 noch erwirbst, bekommst du ebenfalls. Entweder einen Tag für Schichtarbeit oder 2 Tage für Wechselschicht in deinem Fall.

Also die Personalabteilung noch mal kritisch anschauen und auf den TVöD verweisen.

Gruß Patrick
 
Hallo Patmuc,
wir mussten den Urlaub auch im Jahr 2006 komplett aufbrauchen. Das hat den Irrsinn zur Folge, dass wir an geplanten freien Tagen Urlaub bekommen haben, den wir ja angeblich nicht mit nach 2007 nehmen durften, die anfallenden Überstunden wurden aber brav nach 2007 übertragen. Das Ganze ist unserer Geschäftsführung erst im November eingefallen/aufgefallen und wurde mit dem TVöD begründet. Nur kann ich im Moment im TVöD keine Textzeile dazu finden. Weder im §26 noch im §27 TVöD finde ich was.
Mir kommt das im Nachhinein etwas komisch vor. Wie wurde es denn bei Euch begründet?
 
Hallo Joerg

Oh jee am frühen Karfreitag im TVÖD kramen :-)

Also im § 27 Protokollerklärung steht drin:

Protokollerklärung zu den Absätzen 1 und 2:
1
Der Anspruch auf Zusatzurlaub bemisst sich nach der abgeleisteten Schicht- oder
Wechselschichtarbeit und entsteht im laufenden Jahr, sobald die
Voraussetzungen nach Satz 1 und 2 erfüllt sind.

Dies hat zur Folge, dass der Zusatzurlaub von 2006 auch in 2006 gegeben werden muss. Ein Problem gab es auch bei uns. Wenn erst am 31. Demzember ein Tag Zusatzurlaub noch erworben wurde, konnten wir den nicht mehr in 2006 geben. Is eigentlich klar. Nun unsere Regelung für 2007. Alle entstandenen Zusatzurlaube bis November 2007 müssen in 2007 gegeben werden. Entstandener Zusatzurlaub im Dezember 2007 wird in 2008 übertragen.
Deswegen hat sich auch die Frage von Brötchen beantwortet und sie kann, wenn sie im TVÖD eingestellt ist auch so argumentieren. Also nichts zum zusammen addieren und teilen und und und. Zusatzurlaub ist Zusatzurlaub und gilt unabhängig vom Erholungsurlaub.

Manchmal frage ich mich, ob die Personalabteilungen nicht lesen können oder nicht lesen wollen, dass sie den Mitarbeitern solch ein Zeug verzapfen.

Gruß und schöne Ostern

 
Hallo allesamt,

das Problem ist leider, dass die Zusatzurlaubstage von 2006 erst im März 2007 bekannt gegeben worden sind. Aus euren Beiträgen schließe ich aber, dass das allein schon nicht richtig ist. Wann erfahrt ihr denn genau, wieviel Zusatzurlaub ihr bekommt? Da stimmt unser ganzes System hier ja nicht.
Ich weiss zwar, dass die Mühlen in dieser meiner Klinik extrem langsam mahlen, aber dass es so schlimm ist...
 
Den Zusatzurlaub kannst Du ganz leicht selbst berechnen.
2 Monate am Stück Wechselschicht (Früh, Spät, Nacht) oder 4 Monate am Stück Schicht (Früh-Spät) bedeuten jeweils 1 Tag Sonderurlaub.
Das Ganze darf 6 Tage nicht übersteigen.
Wieso Eure Personalabteilung da so lange braucht dies zu berechnen ist wirklich rätselhaft. Ein normales Dienstplanprogramm wirft sowas, nach entsprechender Einstellung, eigentlich sofort raus.
 
Den Zusatzurlaub kannst Du ganz leicht selbst berechnen.
2 Monate am Stück Wechselschicht (Früh, Spät, Nacht)... bedeuten jeweils 1 Tag Sonderurlaub.
Das Ganze darf 6 Tage nicht übersteigen.
Hallo Joerg,
mal wieder ein Kommentar unseres BR : Wechselschicht heißt in einem Monat mind. 1 FD, 1 SD und 2 ND, und das dann halt über 2 Monate. Mehr nicht.
Einverstanden :) ?
BiMie
 
Hallo BiMie,
wieso denn bitte 2x Nachtdienst? Normalerweise 1 FD, 1 SD und 1 ND und das halt 2 Monate am Stück.
Wobei man natürlich sagen kann, dass man ja selten nur 1 Nacht im Monat hat.
 
Hallo

Nicht alles durcheinander werfen.
Also:
Schichtarbeit beschränkt sich nicht nur auf Früh- und Spätdienst. Es gibt auch Menschen die nur Spät-und Nachtdienst machen oder nur Früh-und Nachtdienst. (Im Tarufvertrag Dienste innerhalb einer Zeitspanne von 13 Stunden. Wenn dies im Dienstplan über 4 Monate der Fall ist. Erhält man sowohl die Schichtzulage als auch einen Tag Zusatzurlaub. Also max. 3 Tage Zusatzurlaub im Jahr.

Wechselschichtarbeit ist der Dienst in verschiedenen Schichten rund um die Uhr. Das heißt es darf keine Zeitlücke geben. Zum Beispiel FD 7-15.00 Uhr SD 14-21 Uhr und ND 20.30-6:30 Uhr. Diese Person die so arbeitet bekommt keine Wechselschichtzulage und auch keinen Zusatzurlaub für Wechselschicht, sondern nur für Schichtarbeit. Da von 6:30-7:00 nicht gearbeitet wird. (Den Fall so hatte ich auf meinem Bereich)
Wenn der FD aber um 6 Uhr beginnen sollte, sind 24 Stunden rund um die Uhr in einem Monat abgedeckt. Das heißt, derjenige hat Anspruch auf Wechselschichtzulage und Zusatzurlaub für Wechselschicht, jedoch nur, wenn dies 2 Monate lang der Fall ist und 2 Nächte dabei sind. Dabei kann man maximal 6 Tage Zusatzurlaub bekommen.

Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte. Wenn nicht nochmals fragen.

Patrick
 
Hallo!
Also,die Aussage 2 ND stammt wie gesagt von unserem PR.
Er hat uns in einer Weiterbildung diesen Gesetzestext aus dem neuen TV-L so vorgelesen :-? .
Gruß BiMie
 
das Problem ist leider, dass die Zusatzurlaubstage von 2006 erst im März 2007 bekannt gegeben worden sind. Aus euren Beiträgen schließe ich aber, dass das allein schon nicht richtig ist.
Also, wir haben unsere Tage für letztes Jahr jetzt noch nicht. Fehlt nur noch, dass uns dann noch Probleme gemacht werden, weil wir Resturlaub nach März noch rumschleppen.
Letzte Anfrage ist schon paar Wochen her... da hieß es, dass es noch dauert.

Mal noch ne Frage zu dem, was ich noch nicht raus hab....
Ich arbeite 3 Monate hintereinander Wechselschicht mit den 2 Nächten usw.... habe dann dummerweise 5 Wochen keinen Nachtdient und dann aber wieder 2 Monate alle Schichten.
Mit wie viel Tagen werden 3 Monate Wechselschicht im Bezug auf den Urlaub berechnet?
Wie wird der erste Monat nach der Wechselschichtpause behandelt? Beginnt dann wieder alles von vorne... muss man erneut erst 2 Monate Wechselschicht gearbeitet haben um den Urlaubstag zu kriegen?

Ich hoffe, mich versteht jemand ;-)

Frohe Ostern
Michl
 
Hallo Michl

Die erste Frage kann ich Dir direkt beantworten. Für die 3 Monate Wechselschicht bekommst du 1 Tag Zusatzurlaub. Wenn du dazwischen 5 Wochen lang nur Schichtarbeit hast, fängt das Zählen der zwei Monate erst wieder im ersten Monat der Wechselschicht an.

Jetzt zur zweiten Frage, bei der ich selbst immer noch ein kleines Fragezeichen habe. Eigentlich steht im Tarif, dass Urlaub und Krank nicht schädlich für die Wechselschicht ist. Das heißt für mich, dass wenn ich 5 Wochen Urlaub habe oder krank bin, weiter gezählt wird. Aber wie gesagt, dass ist ne eher unsichere Antwort.

Was ich all denen rate, die ihren Zusatzurlaub von 2006 noch nicht haben. Wie gesagt es steht im Tarif, dass der Zusatzurlaub in dem Jahr gegeben werden muss, in dem er entsteht. Aber es steht auch drin, dass es nicht mehr wie 6 Tage sein dürfen. Wenn die Zusatzurlaube aus 2006 und 2007 alle in 2007 gegeben werden, würde das dem Tarifvertrag widersprechen. Zum Beispiel jemand bringt aus 2006 6 Tage mit und aus 2007 6 Tage. Das wären 12 Tage Zusatzurlaub. Hmm, ob da nicht ein Arbeitgeber vielleicht auch auf die Idee kommen könnte, den auf 6 Tage runter zu kürzen. (Nur ein dummer Gedanke von mir, der nicht weiter diskutiert werden muss)

Gruß Patrick
 
Hallo allesamt,

lange hats gedauert, aber nun hab ich endlich die endgültigen Antworten des Betriebsrats, der Personal- und der Rechtsabteilung. Leider nicht zu meinen Gunsten:

Laut BAT wurde der Zusatzurlaub immer im folgenden Jahr, nachdem der Anspruch enstanden ist, gegeben, also der Zusatzurlaub aus 2006 wird erst in 2007 gewährt. Dementsprechend wird er bei frühzeitigem Ausscheiden in 2007 auch nur anteilig gegeben (wie auch der Erholungsurlaub).

Im neuen Tarifvertrag erarbeitet man sich den Zusatzurlaub während des laufenden Jahren, das heisst, man kann sich alle zwei Monate bei Wechselschicht einen zusätzlichen Urlaubstag erarbeiten, den man dann auch gleich "einlösen" kann.

Leider findet dieses Jahr 2007 nun eine Überschneidung der Urlaube statt: Zusatzurlaubstage aus 2006 und die neuen Ansprüche aus 2007.

Da man aber nicht mehr als 35 Urlaubstage pro Jahr bekommen darf, wer auch immer das festgelegt hat (?!), kann man dieses Jahr generell nicht mehr als 6 Zusatzurlaubstage erhalten.
Ich habe nun 4 Zusatztage aus 2006 und hätte theoretisch bereits Anspruch auf 2 weitere Tage aus 2007. Ich muss aber erst Zusatzurlaubstage über den Anspruch von 2006 hinaus sammeln, bevor diese in diesem Jahr angerechnet werden, d.h. erst der 5. erarbeitete Tag in diesem Jahr würde zählen.
Dadurch, dass ich nun Ende Mai die Klinik verlasse, wird mir der Zusatzurlaub aus 2006 nur anteilig gewährt und der Anspruch aus 2007 verfällt, da er den Anspruch aus 2006 noch nicht übersteigt.
Da werden wir aber massivst übers Ohr gehauen mit diesem neuen Tarifvertrag, zumindest in diesem Jahr. Aber nächstes jahr wirds dann hoffentlich besser ...

Ich hoffe, ihr blickt durch diese Informationen noch durch.

Liebe Grüße

Brötchen
 

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