Zusatzurlaub vom Vorjahr bei Kündigung, AVR

sandy_1662

Newbie
Registriert
30.11.2011
Beiträge
7
Hallo,
ich werde wahrscheinlich zum 1.4.2012 eine Stelle in einem neuen Krankenhaus antreten, möchte aber im März noch in Urlaub fahren.
Ich hab mir jetzt ausgerechnet, dass mir 6 Urlaubstage 2012 zustehen + die 4 Tage Zusatzurlaub von den Wechselschichten 2011.
Auf diese 4 Tage hab ich ja auf jeden Fall Anspruch, oder. Ich hab sie mir ja schon hereingearbeitet.
Das wär jetzt quasi meine Frage, ob mir die sicher zustehen, oder ob es sein kann, dass ich die nicht bekomme.
Danke schon mal
 
Ich kann nur für AVR Caritas reden und da wäre meine erste Frage, ob Eure AVR noch nicht umgestellt hat. Dann gäbe es nämlich den erworbenen Zusatzurlaub nicht mehr erst im darauffolgenden Jahr, sondern sollte zeitnah, so wie Zusatzurlaub anfällt, im laufenden Kalenderjahr ausgeglichen werden.

Sollte das in diesem Jahr nicht mehr mgl. sein Dir den Anspruch zu gewähren, so musst Du einen Antrag auf Übertragung noch verbliebener Urlaubstage ins nächste Jahr stellen.
Am ehesten kann Dir Deine Personalabteilung weiter helfen.
 
Da sie von Wechselschichten und nicht von Nachtdiensten spricht, gehe ich mal von der "neuen" AVR aus. Also zeitnah nehmen, also kann es gut sein, dass du den urlaub NICHT bis dahin verwahren kannst.

Bei uns ginge es nicht.
 
Sorry, gehört nicht ganz hier hin, aber wo finde ich die neue AVR, wo kann ich sie kaufen, downloaden oder online anschauen. Aus aktuellem Anlass benötige ich sie ganz dringend. Danke für eure Hilfe.
 

Ähnliche Themen