Hallo.
meine Kollegen und ich sind der Meinung, dass für die Berechnung des Zusatzurlaubes die Nachtstunden eines Zeitraumes (bei uns das Kalenderjahr) zählen, also auch die 2 Spätdienststunden von 20.00 bis 22.00 Uhr.
Unsere PDL meint, es werden nur die Nachtdienste zusammengerechnet.
Vergütet werden wir nach den Tabellen SR-Diakonie-Stationen West. Habe allerdings weder dort noch im Arbeitszeitgesetz konkrete Aussagen dazu gefunden...
Hat jemand genaue Kenntnis der Dinge?!
Vielen Dank!
Nelly
meine Kollegen und ich sind der Meinung, dass für die Berechnung des Zusatzurlaubes die Nachtstunden eines Zeitraumes (bei uns das Kalenderjahr) zählen, also auch die 2 Spätdienststunden von 20.00 bis 22.00 Uhr.
Unsere PDL meint, es werden nur die Nachtdienste zusammengerechnet.
Vergütet werden wir nach den Tabellen SR-Diakonie-Stationen West. Habe allerdings weder dort noch im Arbeitszeitgesetz konkrete Aussagen dazu gefunden...
Hat jemand genaue Kenntnis der Dinge?!
Vielen Dank!
Nelly