Schichtzulage (AVR Caritas) ab welcher Wochenarbeitszeit?

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Winston Smith

Gast
Muss laut AVR Caritas jedem Mitarbeiter in der stationären Altenpflege, der auch regelmäßig im Schichtdienst arbeitet, eine Schichtzulage gezahlt werden?

Mein Arbeitgeber sagt, die Schichtzulage steht nur Mitarbeitern ab einer bestimmten Wochenarbeitszeit zu, nicht aber Teilzeitkräften mit z.B. 12 Wochenstunden. Wo die genaue Stundengrenze liegt, kann er aber nicht sagen.

Wo liegt die Grenze, falls es eine gibt?
Muss der Arbeitgeber in jedem Fall die volle Schichtzulage zahlen, oder entsprechend der WAZ anteilig?

Hier ist es so das es Teilzeitkräfte gibt, die seit vielen Jahren keine Schichtzulage bekommen, obwohl sie regelmäßig in Schichtdienst arbeiten. Gibt es eine Möglichkeit den Arbeitgeber mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 6 Monate nach zahlen zu lassen?
 
Hallo
Also wenn ich mich richtig erinnere darf einem Teilzeitmitarbeiter keine Nachteile dadurch entstehen daß er Teilzeit arbeitet.
Schichtzulage gibt es demzufolge dann auch nur anteilmäßg.
50% Kräfte bekommen dann auch nur 50 % der Zulagen, 25% Kräfte 25% usw. usw.
Im Teilzeit -und Befristungsgesetz nachlesen, und den Betriebsrat mit einschalten.
Alesig
 
Gibt es einen Weg den Arbeitgeber zum nach zahlen des (in meinen Augen böswillig unterschlagenen) Lohnes über die gesetzlichen 6 Monate hinaus zu "zwingen"? Müsste den Arbeitgeber in solchen Fällen nicht eine Strafe erwarten? In einigen Fällen geht es um Zeiträume von weit über 10 Jahren und Summen von mehreren tausend Euro.

Einen Betriebsrat gibt es nicht, nur eine MAV. Die MAV ist leider völlig inkompetent und setzt sich für die Mitarbeiter nicht ein.
 
Erstmal gibt es bei der Caritas "nur" eine MAV diese ist aber dem Betriebsrat sehr ähnlich.

Deine Rechte kannst einklagen, dazu müsstest du vor das Arbeitsgericht gehen. Lass dich von einem Anwalt beraten.
 
Die AVR ist da doch eigentlich recht konkret.

Es heisst dort sinngemäß: Ein MA, der xx Stunden in einem Zeitraum von y Wochen den und den Schichten leistet, erhält die Zulage.

Es gibt also absolute Zahlen, nach denen sich gerichtet wird.

Per se kann das also erstmal korrekt sein - kommt auf die ganue Sachlage an
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Also wenn ich mich richtig erinnere darf einem Teilzeitmitarbeiter keine Nachteile dadurch entstehen daß er Teilzeit arbeitet.
Schichtzulage gibt es demzufolge dann auch nur anteilmäßg.
50% Kräfte bekommen dann auch nur 50 % der Zulagen, 25% Kräfte 25% usw. usw.
Im Teilzeit -und Befristungsgesetz nachlesen, und den Betriebsrat mit einschalten.
Alesig

Das stimmt nicht!
Auch Teilzeitkräften steht im Bereich der AVR Caritas die Schicht- und Wechselschichtzulage in voller Höhe zu !
Hier die Erklärung http://www.diag-mav-freiburg.de/gemeinsam/a-z/schichtzulage2-09-12-08.pdf .
 
Auch Teilzeitkräften steht im Bereich der AVR Caritas die Schicht- und Wechselschichtzulage in voller Höhe zu !
Hier die Erklärung http://www.diag-mav-freiburg.de/gemeinsam/a-z/schichtzulage2-09-12-08.pdf .

Vielen dank, das hilft mir wirklich weiter. Bleibt nur die Frage, ob der Arbeitgeber bereit ist über die gesetzlich vorgeschriebenen 6 Monate hinaus das Geld nach zu zahlen. Es geht hier nicht um einen Einzelfall, es sind mehrere Mitarbeiter betroffen.
 
Vielen dank, das hilft mir wirklich weiter. Bleibt nur die Frage, ob der Arbeitgeber bereit ist über die gesetzlich vorgeschriebenen 6 Monate hinaus das Geld nach zu zahlen. Es geht hier nicht um einen Einzelfall, es sind mehrere Mitarbeiter betroffen.
Bist du Gewerkschaftsmitglied? Wenn ja, hilft dir deine Gewerkschaft dabei, ansonsten ab zum Rechtsanwalt und eben einklagen.
 

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