W
Winston Smith
Gast
Muss laut AVR Caritas jedem Mitarbeiter in der stationären Altenpflege, der auch regelmäßig im Schichtdienst arbeitet, eine Schichtzulage gezahlt werden?
Mein Arbeitgeber sagt, die Schichtzulage steht nur Mitarbeitern ab einer bestimmten Wochenarbeitszeit zu, nicht aber Teilzeitkräften mit z.B. 12 Wochenstunden. Wo die genaue Stundengrenze liegt, kann er aber nicht sagen.
Wo liegt die Grenze, falls es eine gibt?
Muss der Arbeitgeber in jedem Fall die volle Schichtzulage zahlen, oder entsprechend der WAZ anteilig?
Hier ist es so das es Teilzeitkräfte gibt, die seit vielen Jahren keine Schichtzulage bekommen, obwohl sie regelmäßig in Schichtdienst arbeiten. Gibt es eine Möglichkeit den Arbeitgeber mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 6 Monate nach zahlen zu lassen?
Mein Arbeitgeber sagt, die Schichtzulage steht nur Mitarbeitern ab einer bestimmten Wochenarbeitszeit zu, nicht aber Teilzeitkräften mit z.B. 12 Wochenstunden. Wo die genaue Stundengrenze liegt, kann er aber nicht sagen.
Wo liegt die Grenze, falls es eine gibt?
Muss der Arbeitgeber in jedem Fall die volle Schichtzulage zahlen, oder entsprechend der WAZ anteilig?
Hier ist es so das es Teilzeitkräfte gibt, die seit vielen Jahren keine Schichtzulage bekommen, obwohl sie regelmäßig in Schichtdienst arbeiten. Gibt es eine Möglichkeit den Arbeitgeber mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 6 Monate nach zahlen zu lassen?