Zu wenig Ruhezeiten, was tun?

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24.09.2012
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25
Ort
NRW
Beruf
GuK
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Intensiv- und Beatmungspflege
Hallo ihr lieben,

ich habe eine Frage und weiss nicht was ich tun soll.

Ich arbeite in der ambulanten Intensiv- und Beatmungspflege in einer 1:1 Betreuung mit 12h Diensten. Unser Unternehmen leidet natürlich auch unter dem PK-Mangel und wir haben es nicht einfach.

Jetzt zu meiner Frage.
Ich habe letzte Nacht von 22-7:30 Uhr(Montag) gearbeitet, heute von 22-8Uhr(Dienstag) und am selben Tag dann wieder von 18:30-6:30Uhr(Mittwoch) - Ausschlaftag(Donnerstag) - und dann direkt am Freitag wieder einen Tagdienst von 7:30-14:30Uhr (eig bis 19:30 Uhr aber die Familie in der ich arbeite hat sich eingesetzt das ich nicht bis 19:30 Uhr muss)
Samstag und Sonntag dann 12h (7:30-19:30)
Habe am nächsten Tag(Montag) (ZUM GLÜCK), ein Vorstellungsgespräch in einem Krankenhaus.

Wie seht ihr das? Finde die Arbeitszeiten ganz schrecklich und ich persönlich brauche nach drei ND min. einen tag Komplett frei.

Ich weiss nicht an wen ich mich wenden kann. Komme aus NRW und finde per google nichts und direkt beschweren will ich mich nicht, nachher könnte man das auf mich zurückführen.

Oder bin ich ein Weichei?
Das ist meine erster Arbeitsplatz nach meiner Ausbildung und die fünf Monate diei ch dort arbeite waren bis jetzt schrecklich. Immer 200h im Monat, diesen Monat zwar in der Norm, aber ich habe echt keine lust mehr und weiss nicht wie ich die Dienste überstehen soll.

Es wäre schön, wenn da wer von euch einen Ratschlag für mich hat! Gehöre leider keiner Genossenschaft an.

Liebe Grüße
 
10h ruhezeit wurde eingehalten. müsste alles konform sein wenn ich es richtig überblicke.
 
Sind eure Dienstpläne generell so, oder "mußtest" Du einspringen?
Ich meine jetzt wegen den 200 h jeden Monat...
Ach so, und wenden könntest Du Dich an den DBfK...
www.dbfk.de
Die haben mir schon öfters gute Rechtsberatung gegeben.
 
Du bist kein Weichei und ich würde auch nicht gern so arbeiten, aber zumindest dieser kurze Teil Deines Dienstplans verstößt in keiner Weise gegen das Arbeitszeitgesetz.
 

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