Wochenende

Der "gewöhnliche" Schichtplan ist wohl eher hier wiederzufinden

VG lusche
Bis auf diesen letzten Part stimme ich zu.

Zuerst: Claudia hat soweit Recht, alles OK.
Dennoch ist der Umgang, so wie geschildert nicht unbedingt kollegial und auch so nicht in Ordnung.
Weiter das Gespräch suchen.

Korrekt wäre es übrigens gewesen, die ganze Woche Mo-Fr Urlaub zu nehmen, dann ist Sa + So mit drin und sie hätte auch nicht arbeiten müssen.
Das hätte ihr aber die SL sagen müssen/ sollen.

Aber, @ lusche: Was soll das für ein Zitat sein? Es ist jedenfalls keine gesetzliche Vorgabe, das wüsste ich. Eine tarifliche, glaube ich, ebenfalls nicht; wenn, ist sie mir nicht bekannt.
Also wohl irgendeine Wunschvorstellung oder Empfehlung?
Bitte kläre uns doch über deine Quelle auf.

Btw: Bei mir: 6-8 Wochen vorher!
 
@ Maniac
Quelle nennen? Mach ich doch gerne.
Meine Quelle ist der Link den Claudia in #15 gepostet hat.
Siehe gerne hier: http://www.tobiasmichel.schichtplanfibel.de/auk ankuendigfrist schichtplan 09-2008.pdf

Ich lese solche Sachen immer durch, bevor ich jemandem zustimme, recht gebe, mglw. ergänze, oder widerlege....das ist einfach so in mir.
Und genau in diesem Text steht nun auf der zweiten Seite (ziemlich weit unten) die Sache mit dem Schichtplan.

Übrigens hatte ich in meinem Post durchaus angeführt, dass es sich nicht um gesetzliche Vorgaben handelt (kleiner Tipp....grins...steht über dem Zitat).
VG lusche
 
Da hast du dich auf die 4 Tage bezogen, ich kann ja nicht ahnen, dass du dieselbe Quelle nutzt.
:-)

PS: Danke ;)
 
Dein Erachten in allen Ehren, aber mir ist kein Tarifvertrag bekannt, der dies vorschreibt. Ob es eine entsprechende hausinterne Vereinbarung gibt, kann die TE über die Mitarbeitervertretung herausfinden (wobei ich bezweifle, dass eine solche Richtlinie einen Wochenendtausch absolut untersagt). Insofern bleibt wohl nur zu verhandeln.

Hier wurde ein Wochenendrhythmus geändert, der zuvor, so verstehe ich das, verbindlich bestand. Die Auszubildende muss jetzt nicht damit rechnen, dass man dies ändert. Auch wenn die Dienste drumherum sonst noch nicht im Dienstplan stehen, ist das verbindlich und somit nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers änderbar.
Für mich ist das so verbindlich wie ein bereits veröffentlichter Dienstplan!
Und mal ehrlich Claudia, Argumentationen wie deine, fördern das Vertrauen in Vorgesetzte nicht wirklich.

Die Auszubildende hat alles richtig gemacht, sie hat rechtzeitig um eine verbindliche Regelung gebeten, weil sie etwas wichtiges vorhat. Was ist das für eine Einstellung zur Mitarbeiterführung und Dienstplanung? Jetzt wo der Dienst völlig konträr zu den Interessen des Mitarbeiter geplant wurde, entzieht man sich einem weiteren Gespäch....
 
Hier wurde kein freies Wochenende gestrichen, sondern der Rhythmus geändert; die TE hat freie Wochenenden, nur nicht da, wo sie sie gern hätte.

Was mir als Arbeitnehmer (oder Azubi) gefällt und was rechtlich gestattet ist, sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Nochmal, hier bestand ein verbindlicher Wochenendrhythmus, darauf darf ich mich verlassen und meine Freizeitplanung entsprechend gestalten.
 
Uuund hier mag ich dann doch noch mal widersprechen. Auch wenn idR(!) ein abwechselnder Rhythmus geplant wird, bedeutet das nicht, dass man nicht auch mal an einem anderen Wochenende arbeitet.
Wird bei uns auch gerne mal dran rumdiskutiert "Das ist doch mein freies Wochenende..." - "Nein, ist es nicht!"


Die Vermutung, dass es im hier betroffenen Standort verbindlich so gehalten wird, halte ich für etwas realitätsfern.
 
Und genau an dem WE, von dem die SL weiß, dass der AN etwas vorhat, wechselt sie den Rhythmus.... Ohne Rücksprache, einfach so.... Ja, ist klar....
 
Wie schon gesagt bin ich diesbezüglich eurer Meinung.

Es ging mir nur um "Für mich ist das so verbindlich wie ein bereits veröffentlichter Dienstplan! [...] Nochmal, hier bestand ein verbindlicher Wochenendrhythmus, darauf darf ich mich verlassen und meine Freizeitplanung entsprechend gestalten."
 
Hier wurde ein Wochenendrhythmus geändert, der zuvor, so verstehe ich das, verbindlich bestand. Die Auszubildende muss jetzt nicht damit rechnen, dass man dies ändert. Auch wenn die Dienste drumherum sonst noch nicht im Dienstplan stehen, ist das verbindlich und somit nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers änderbar.
Für mich ist das so verbindlich wie ein bereits veröffentlichter Dienstplan!
Für Dich mag das so verbindlich sein, aber (wie maniac bestätigte) von Rechts wegen ist dem eben nicht so. Insofern muss man die Frage im Eingangspost, ob die Leitung einen am "normalerweise" freien Wochenende auch mal mit Dienst planen darf, leider mit "Ja" beantworten.

Ergo kann die TE nur versuchen, über eine Dienstplanänderung zu verhandeln (oder zu tauschen, wenn das geht), und ich halte es für sinnvoll, dass sie sich dazu Unterstützung sucht. Einen anderen Rat kann ich ihr nicht geben.

Ob ich oder andere Leser das Verhalten der Leitung gutheißen oder nicht ist kein Argument, das der TE weiterhilft, und schon gar keines, dass sie in einer Diskussion der Leitung gegenüber anführen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für Dich mag das so verbindlich sein, aber (wie maniac bestätigte) von Rechts wegen ist dem eben nicht so. Insofern muss man die Frage im Eingangspost, ob die Leitung einen am "normalerweise" freien Wochenende auch mal mit Dienst planen darf, leider mit "Ja" beantworten.

Und jetzt hätte ich dafür gerne mal die rechtliche Grundlage gewusst, warum das für euch (Claudia und Maniac) so rechtlich so eindeutig klar ist.
Ein festgelegter Wochenendrhythmus ist ein geplanter Dienst oder ein geplantes Frei, da muss sich ein Mitarbeiter drauf verlassen können. Ein geplantes Frei ist verbindlich und kann nicht einfach geändert werden. Wofür soll diese Regelung sonst gut sein? Dann wäre das doch völlig überflüssig.
 
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Bei uns: Im Urlaubsplaner ist für jeden Mitarbeiter, für das gesamte Jahr, sowohl das Arbeits-,als auch das FreiWE gekennzeichnet.
Für ein Frei im ArbeitsWE benötigen wir Urlaub (Freitag+Montag) oder dürfen tauschen.
Laut BR muss sich auch der AG daran halten.
Wie es Hausintern bei der TE ist, weiß ich natürlich nicht.
 
Gesetzlich ist geregelt, dass 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen und zu weiteren Aussagen bzgl. freier WE hat sich der Gesetzgeber bisher nicht geäußert.
Nun kann es weitere Regelungen geben, die ein Betriebsrat z.B. mit dem AG vereinbart. Ist dem nicht der Fall, so hat der DP die Mglk. einen Wochenendrhythmus zu wechseln und das völlig ohne Begründung. Erst wenn der DP genehmigt aushängt, bzw. öffentlich aushängt sind die freien WE verbindlich.
Im Übrigen häte das gesetzl. Festlegen von freien Wochenenden nicht nur positive Aspekte für den AN. Ich kenne genügende Tauschwünsche von AN iknsbesondere was die WE betrifft. Wäre dann auch nicht mehr mgl.
Wie das Handeln dieser SL moralisch und führungstechnisch zu werten ist steht auf einem völlig anderen Blatt und darüber herrscht hier m.M.n keine Unstimmigkeit. Die TE fragt ob sie so handeln darf und das muss leider mit "ja" beantwortet werden sofern innerbetrieblichd darüber keine Regelung besteht. In allen Häusern, in denen ich bisher gearbeitet habe gab es die ungeschriebene Regel, dass jedes 2. WE frei ist um einigermaßen planen zu können. Dennoch habe ich auch sehr früh gelernt, dass es Leitungen gibt, die das mal eben so ändern ohne es mit mir abzusprechen. Demzufolge habe ich bei WE, die ich sicher frei haben wollte, immer entsprechend Urlaub geplant oder ich wusste, dass ich mich auf die mdl. Absprache mit der SL verlassen konnte.
Die TE hat alles richtig gemacht, sie konnte auch nicht ahnen, dass die SL sich nicht an die Absprache erinnert/erinnern mochte. Dennoch erwächst daraus ohne Zeugen bei der Abmachung keinerlei Rechtsgrundlage, so enttäuschend das auch sein mag. Tauschen oder nochmal mit der SL reden ist die einzige Mglk. hier zu einem freien Wochenende zu kommen.
 
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Mich würde interessieren, wie es bei der TE weitergegangen ist.
 
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