Wo bekommt man Dienstvereinbarungen her?

Mayo-Hegar

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Krankenpfleger
Ich suche so einige von unserem Tarifvertrag abweichende oder diesen ergänzende Dienstvereinbarungen. Heißt das so?

Jedenfalls finde ich da gar nichts. Es gibt auf den Stationen Ordner, da steht zwar sowas drauf, aber drin sind arbeitstechnische Vorschriften, also dass neue Anordnungen bezüglich des Umgangs mit Patienten getroffen wurden, usw.
Ich suche aber nach Dienstvereinbarungen, die Pausenzeiten, Urlaubsverteilung, etc. betreffen. Also für den Mitarbeiter wichtig aus personaltechnischer Sicht.


Wenn sowas nirgendwo zu finden ist, heißt das dann, es gibt keine?
Und wenn es welche gibt, hat man Anspruch darauf, die irgendwo komplett einzusehen?
 
Frag mal bei Personalrat, bzw bei der Mitarbeitervertretung nach. Die müssten diese Unterlagen haben.
 
Hallo,

die MAV hat diese auf jeden Fall. Denn die MAV schließt die Betriebsvereinbarungen mit dem AG ab.

Gruß renje
 
Hallo,

na ja, vielleicht gibts wirklich keine Betr.vereinbarungen?

Gruß renje
 
Gesehen habe ich ja schonmal welche (einzelne). Aber wo die dann hin sind und wo man alle einsehen kann verrät mir keiner. Außerdem kann ich mir dann nicht erklären, wo die vielen betriebsbedingten Differenzen zur AVR immer herkommen sollen, mit denen mein AG alles und jenes begründet, wenn dies nicht in Form von Dienstvereinbarungen für unser Haus geregelt sein soll.
Die Kollegen sind mucksmäuschen still und machen lieber, was schon immer so von oben angeordnet war. Hinterfragen wird aus den eigenen Reihen boykottiert. :|
 
Müsste die PDL nicht die Dienstvereinbarungen vorliegen haben? Oder zumindest wissen, wo sie zu finden sind?
 
Wenn man denn die PDL fragen wollen würde... :roll:

Ich frage mich, ob bei ein paar hundert Angestellten jeder erst irgendwo eine Anfrage stellen muss, um die genauen Zusatzbedingungen zu seinem Arbeitsvertrag in Erfahrung zu bringen?
 
Hallo,

nochmal -

wo sie zu finden sind, wenn welche Existieren ist völlig klar!

Bei der MAV, den diese und nur diese kann und darf mit dem AG eine Betriebsvereinbarung abschließen.

§77 BetrverfGes.

Ausnahmen gibts zwar wenn keine MAV besteht, aber das ist ja hier nicht der Fall.

Gruß renje
 
Das heißt, ich rufe da morgen an und sage, ich möchte alle Betriebsvereinbarungen? Und die müssen mir dann einen Ordner mit allem, was irgendwann abgeschlossen wurde, mit nach Hause geben? Von mir aus auch lose Kopien oder eine CD oder was weiß ich?


Jedenfalls habe ich Anspruch, die jederzeit einzusehen?
 
Bedeutet Dienstvereinbarung eigentlich auch, dass dies eine Zustimmung der MAV ist, wenn abweichend zur AVR unsere Arbeitszeitverteilung und das Modell des Bereitschaftsdienstes geändert wird?

Also, wenn unsere Zeiten und damit Vergütung geändert werden, heißt dies, es muss darüber automatisch eine Betriebsvereinbarung geben?
 
Jedenfalls habe ich Anspruch, die jederzeit einzusehen?

Einsehen ja, im Original nach Hause nehmen sicher nicht, aber das versteht sich eigentlich von selbst.

Dienstzeitenänderungen benötigen die Zustimmung des Betriebsrates, denke ich. Kommt wahrscheinlich mit auf die Unternehmensform (GmbH, Anstalt öffentlichen Rechts usw.) an.
 
Hallo,

mal zum grundsätzlichen:

In erster Linie gilt für ein Arbeitsverhältnis die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag und die Regelungen des Tarifvertrages (wenn Zugehörigkeit besteht).
Da ein Tarifvertrag nur "Mindestbedingungen" regelt, können zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung ergänzende/bessere bindende Regelungen für die Belegschaft vereinbaren, die man Betriebsvereinbarungen (teilweise auch Dienstvereinbarungen) nennt.
Grundsätzlich können solche Regelungen nur auf das Arbeitsverhältnis wirken, wenn sie bekannt gemacht werden! Danach sind solche Vereinbarungen eigentlich "öffentlich", zumindest für den Teil der Belegschaft, für den sie gelten.
Du hast also grundsätzlich das Recht, alle für deinen Arbeitsvertrag gültigen Betriebsvereinbarungen einzusehen, bzw. dir Kopien zu machen.
In vielen Unternehmen sind auch alle Betriebsvereinbarungen grundsätzlich öffentlich für die gesammt Belegschaft zugänglich, denn es ist ja gewollt, daß Alle die "Spielregeln" der Vereinbarungen kennen.

Gruß

medsonet.1
 
Danke!

Mal gucken, wo ich die auftreibe.
Unsere MAV kooperiert leider nicht arbeitnehmerfreundlich. Ich kriege da immer nur ausflüchtige Antworten. Aber die Personalabteilung könnte ich ja mal anrufen.
 

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