Hallo,
ich wollte wissen ob es ein Gesetz gibt, der diese Frage regelt. Meine Mutter arbeiter in einem Altenheim und muss am Tage 42 Bewohner als einzige Examinierte Krankenschwester betreuen. Sie Hat aber zwei Helfer aus einer Leihfirma, die neu sind und sich noch nicht auskennen.
Darf Sie das überhaupt oder müssen vielleicht eine Mindestanzahl an Examinierten Kräften dabei sein? Bei wem liegt da die Verantwortung wenn was passiert? Allein ist sie ja offensichtlich überfordert!
Ich habe schon die Suche benutzt aber nur was zum Nachtdienst gefunden, nichts über den Tagesdienst.
Kennt sich da jemand aus?
Grüße
ich wollte wissen ob es ein Gesetz gibt, der diese Frage regelt. Meine Mutter arbeiter in einem Altenheim und muss am Tage 42 Bewohner als einzige Examinierte Krankenschwester betreuen. Sie Hat aber zwei Helfer aus einer Leihfirma, die neu sind und sich noch nicht auskennen.
Darf Sie das überhaupt oder müssen vielleicht eine Mindestanzahl an Examinierten Kräften dabei sein? Bei wem liegt da die Verantwortung wenn was passiert? Allein ist sie ja offensichtlich überfordert!
Ich habe schon die Suche benutzt aber nur was zum Nachtdienst gefunden, nichts über den Tagesdienst.
Kennt sich da jemand aus?
Grüße