Wieviele Bewohner darf eine Krankenschwester im Tagesdienst betreuen?

katzi88

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Hallo,

ich wollte wissen ob es ein Gesetz gibt, der diese Frage regelt. Meine Mutter arbeiter in einem Altenheim und muss am Tage 42 Bewohner als einzige Examinierte Krankenschwester betreuen. Sie Hat aber zwei Helfer aus einer Leihfirma, die neu sind und sich noch nicht auskennen.

Darf Sie das überhaupt oder müssen vielleicht eine Mindestanzahl an Examinierten Kräften dabei sein? Bei wem liegt da die Verantwortung wenn was passiert? Allein ist sie ja offensichtlich überfordert!

Ich habe schon die Suche benutzt aber nur was zum Nachtdienst gefunden, nichts über den Tagesdienst.

Kennt sich da jemand aus?

Grüße
 
Hallo, ich kenne ähnliche Situationen, aber ganz genau kenne ich mich rechtlich da nicht aus.
Eigentlich müsste ne Überlastungsanzeige an die PDL gehen, wenn der Fall der Überlastung wäre.
ABER: eine exam. Fachkraft und zwei Helfer reichen aus... es gibt soweit ich weiß keine gesetzl. Vorschrift, aber wieviel Bew. wielviel exam. PK da sein müssen. Die Fachkraft -denke ich- trägt die Verantwortung, da die Fachkraft prüfen muss ob die Helfer z. B. lesen können und die Medis verteilen können. Passiert ein Fehler haftet die Fachkraft, die dem Helfer eigene Tätigkeiten übertragen hat.
Wir sind oft auch nur zu dritt mit 40 Bew. und das ist schon am Limit der Belastbarkeit
 
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Hallo Alle

es gibt die Heimpersonalverordnung, die besagt, dass 50 % der beschäftigten Mitarbeiter examinierte Fachkräfte sein müssen; eine Aussage, wieviele **** im Tagdienst sein müssen, gibt es definitiv nicht.

Gruß Dino
 
nun es wird doch nen pflegeschüssel mit dem mdk ausgehandelt, dieser entscheidet darüber wieviele pflegekräfte für die einzelnen pflegestufen nötig sind in diesem heim.
dann errechnet deine einrichtung aus wieviel personal die haben müssen
dann muss die quote von 51% pfk und 49% ph sein

so mal ganz einfach ausgedrückt :knockin:
 
Hi Katzi,

also ich als Praktikant muss mindestens 4 Bewohner betreuen den ganzen Tag + 3, wenn es nötig ist.

lg
 

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