Wiederholung der Prüfung: Kosten?

Die Kosten für die Kenntnisprüfung kannst Du als berufliche Ausgaben steuerlich geltend machen!
Und auch ich rate Dir, von irgendwelchen Anschuldigungen Abstand zu nehmen....diese Anpassungslehrgänge und Prüfungen sind für die Schule mit ziemlichem Zusatzaufwand verbunden. Viele Schulen nehmen davon Abstand ...
 
Wie renje sagt: Die Schule soll Dir eine Rechnung ausstellen. Da ist dann natürlich auch eine Kontonummer drauf. (Mit Sicherheit nicht die des privaten Kontos der Prüferin.)

Bitte hüte Dich vor der Behauptung, hier würde einer der Beteiligten das Geld in die eigene Tasche stecken. Von einem Arbeitnehmer, der solche Behauptungen aufstellt, kann man sich ganz schnell trennen. Und dann hättest Du keinerlei Chance mehr auf die Kenntnisprüfung und darfst hier nicht als Gesundheits- und Krankenpflegerin arbeiten.
Vielen Dank.
Hauptsache ist hier, auf ihre eigene Bankverbindung!!!
Und die Prüferin arbeitet bei einer anderen Schule, nicht dieser Schule dass mein Arbeitgeber mit der in Verbindung ist.
Außerdem habe ich durch Mail meine Schule nur um eine Rechnung gebeten.
Aber hier muss ich die Sache mehr erklären, mich mehr äußern, dadurch Ihr meine Stelle besser vorstellen könntet.
 

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