Wer prüft einen beim praktischen Examen?

Inka

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Hallo,

ich hab` mal eine Frage zum praktischen Examen. Ist gesetzlich geregelt, wer bei dem praktischen Examen dabei sein soll?
Bei uns ist es Standart, dass die Abteilungsleitung für Ausbildung und die Mentorin dabei ist. Wie sieht das aus, wenn es einem lieber wäre, wenn die Abteilungsleitung nicht dabei wäre? Könnte an ihrer Stelle auch eine Praxisanleiterin oder der Klassenlehrer dabei sein?
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!
 
Flexi, dein Hinweis bezieht sich auf die mündliche Prüfung, oder?
Es geht darin ja um den Prüfungsausschuss...

Soweit ich weiß muss die praktische von einer Fachkraft geleitet werden, die mit der Ausbildung und Prüfung von Schülern betraut ist. Das ist in erster Linie ein Lehrer für Pflegeberuf oder hauptamtlicher Praxisanleiter, der von einer examinierten Pflegekraft von der Prüfungsstation begleitet wird.

In den mit bekannten Krankenhäusern gibt es auch Stationen, auf denen das Examen von einer/-m Mentor(in) / Praxisanleiter(in) der Station und einer zweiten Pflegekraft von Station abgenommen wird.



Als Prüfling kannst du Einwände gegen die Prüfer vorbringen, dabei solltest du dich direkt an die Schule wenden und deine Zweifel begründen. Es empfiehlt sich, das zunächst schriftlich zu tun (der Form halber) und um ein Gespräch mit der Schulleitung zu bitten.
Es sollten aber gute Gründe vorliegen, ein "ich mag diese Person nicht so" wird kaum reichen.
Es gibt wohl keinen Anspruch des Prüflings auf einen Wechsel der Prüfer.
 
Flexis Hinweis bezieht sich auch auf die Praktische Prüfung.

Einer der Prüfer muss aus der Praxis sein, braucht aber eine pädagogische Ausbildung (z.B. die 200 Stunden für den Praxisanleiter). Eine examinierte Kraft ohne pädagogische Ausbildung darf begleiten, aber nicht prüfen.
 
Flexi, dein Hinweis bezieht sich auf die mündliche Prüfung, oder?
Es geht darin ja um den Prüfungsausschuss...
...der hier für alle Prüfungsteile gemeinsam benannt wird.

Soweit ich weiß muss die praktische von einer Fachkraft geleitet werden, die mit der Ausbildung und Prüfung von Schülern betraut ist. Das ist in erster Linie ein Lehrer für Pflegeberuf oder hauptamtlicher Praxisanleiter, der von einer examinierten Pflegekraft von der Prüfungsstation begleitet wird.
Kein Teil der Prüfung wird von Fachprüfern geleitet, sondern er wird gemäss KRPflAPrV von 2 gleichberechtigten Fachprüfern abgenommen. "Leiten" würde ein höheres Bewertungsrecht nach sich ziehen, und das hat ausschliesslich der Prüfungsvorsitzende. Dazu hier der Text:
(3) 1Der praktische Teil der Prüfung wird von mindestens einer Fachprüferin oder einem Fachprüfer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a und einer Fachprüferin oder einem Fachprüfer nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 abgenommen und benotet. 2Aus den Noten der Fachprüferinnen oder Fachprüfer bildet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüferinnen oder Fachprüfern die Prüfungsnote für den praktischen Teil der Prüfung. 3Der praktische Teil der Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsnote mindestens "ausreichend" beträgt. KrPflAPrV § 15,3
Als Prüfling kannst du Einwände gegen die Prüfer vorbringen, dabei solltest du dich direkt an die Schule wenden und deine Zweifel begründen. Es empfiehlt sich, das zunächst schriftlich zu tun (der Form halber) und um ein Gespräch mit der Schulleitung zu bitten.
Es sollten aber gute Gründe vorliegen, ein "ich mag diese Person nicht so" wird kaum reichen.
Es gibt wohl keinen Anspruch des Prüflings auf einen Wechsel der Prüfer.
Beschwerdeinstanz ist und bleibt der Prüfungsvorsitzende, denn nur er leitet die Prüfung und entscheidet in gegebenen Fällen.
Inka will sich aber nicht beschweren, sondern sie möchte von einer Person Ihrer Wahl geprüft werden, warum auch immer....
 

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