PPUGV - Wer prüft die Einhaltung - Betrug melden

spongemops

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22.08.2016
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Hallo Allerseits!
Hoffe hier ist jemand, der mir meine Frage beantworten kann...

Zur Situation:

Anfang des Monats stellten mehrere meine Kollegen & Ich fest, dass in unseren Dienstplänen rückwirkend für die Monate Mai & Juni Doppelschichten, bzw. "Pausenvertretungen" eingetragen wurden.
Heißt genau: Bei diversen Nachtdiensten wurde Nachträglich ein Dienst als Pausenvertretung auf einer Fremden Station eingetragen, der aber nie stattgefunden an.
Einer meiner Kollegen hatte schließlich ein Gespräch mit PDL & Stationsleitung gefordert.
Hierbei wurde dann seitens der PDL geäußert, sie habe Anweisung erhalten "Eine Lösung zu finden" wie die Stationen abgedeckt werden können, die die PPUGV nicht erfüllen. Entsprechend wurden dann hier die Pausenzeiten der betroffenen Stationen aufgefüllt.
Man versicherte nochmal, dass dies keinen Nachteil für die Mitarbeiter bringen würde, die nun diese Doppeldienste im Plan stehen hätten & dass dies eine Ausnahme sei, die nicht nochmal vorkommt. Weiterhin äusserte die PDL, dass diese Aufteilung der Stunden trotz allem nicht funktioniert habe & man sich nun bemühen wolle, die Stunden wieder aus dem System zu nehmen.

Klar, wir persönlich haben keinen Nachteil durch diese "virtuellen" Stunden im Dienstplan. Fakt ist aber meines Erachtens nach, dass man hier wissentlich Betrug begeht, denn klar ist nunmal, dass auf gewissen Stationen die PPUGV unterschritten wurde & eben versucht wurde dies auszugleichen, indem man quer verteilt unter den Arbeitnehmern Dienste/Pausenvertretungen einträgt, die niemals stattgefunden haben, die PPUGV war also in Realität nicht erfüllt, selbst wenn es auf dem Papier andere dargestellt, oder eher erlogen wurde.
Meine Vermutung dieshingehend ist auch, dass diese Praktik nicht das erste mal vollzogen wurde, es nur das erste mal ist, dass es auffällt.

Meine Frage wäre nun also, wer genau ist für die Überprüfung der Einhaltung der PPUGV zuständig, bzw. wem kann man einen solchen Sachverhalt melden?

Schonmal vielen Dank im Voraus!!
 
Ganz ehrlich.. mir wäre das zu heikel, anzupacken, weil davon im Nachhinein schwer ist jemanden zu finden, der davon etwas weiß.
Der Betriebsrat müsste dazu sicherlich etwas zu sagen haben.
Die werden das ja sicherlich nicht stillschweigend abnicken.

( Ich persönlich würde, die Klinik so schnell wie möglich wechseln, weil ich unter solchen Voraussetzungen keine
Möglichkeit sehen würde, in so einem Betrieb weiter zu arbeiten und weiter arbeiten wollte. Und ich würde selbst in meinem Alter
noch versuchen einen anderen Arbeitgeber zu finden, egal ob ich das nun anzeigen wollte oder nicht. Das Vertrauensverhältnis
wäre für mich als Arbeitnehmer zerstört.)

Die Personaluntergrenzen werden wohl dem InEK gemeldet. (Institut für das Endgeldsystem im Krankenhaus) .

Ich denke, dass die nach Eurer Reklamation, dieses System SO, wohl auch nicht durchführen werden...
Die werden die Maßnahmen rückgängig machen.

Auf die weitere Vorgehensweise wollte ich kein Auge werfen müssen, sondern die " Segel streichen."

Was mir überhaupt nicht neben der anstrengenden Arbeitssituation fehlen würde, wäre so ein "Rotz am Hals."

Im Nachhinein wird man an der Situation, dass die Grenzen nicht eingehalten wurden wohl eher nichts ändern können,
und die Kröte schlucken müssen, wenn dann Strafzahlungen zu leisten wären, und wenn die keine andere Lösung finden, sich
aus der Situation herauszuwinden. Das ist aber deren Problem... würde ich nicht zu meinem Problem machen lassen wollen.

Ich würde mich wenn ich so etwas wirklich vorhätte wie Du, anwaltlich zunächst beraten lassen, welcher Rattenschwanz
an der Situation hängt.

Über die Einhaltung der Pausen und Arbeitszeiten müsste die Gewerbeaufsicht wachen. Das ist aber sicherlich von Bundesland zu Bundesland verschieden, welche Aufsichtsbehörde zuständig ist.

Es finden sich in der Regel auch wenn sich jetzt viele mokieren nur wenige, die davon später überhaupt etwas gewusst haben.

Für Betrug, wenn es dann so bewertet wird, ist die Staatsanwaltschaft zuständig.

Recht haben und im Endeffekt Recht zu bekommen, sind leider 2 verschiedene Dinge. Es gibt so viele Bestimmungen und Gesetze, dass ein findiger Rechtsgelehrter immer einen Ausweg oder einen statistischen Weg findet, um sich aus der Situation herauszurechnen.

Du wirst die Situation im Endeffekt nicht wieder erkennen und meinen Du hättest Wahrnehmungsstörungen. ( Sorry).

Das wird letztendlich höchstens der PDL angelastet werden, die man rasch austauschen kann und die die Anweisung etwas schön zu rechnen, mißverständlich ausgeführt hat.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Unrecht hätte.

Liebe Grüße Fearn.
 
Ich hatte gestern auch etwas recherchiert, wem man solche Verstösse (Betrügereien trifft es wohl besser) melden könnte.
Dabei kam ich auch nur auf die InEK.
Allerdings werden diese Meldungen von einem „unabhängigen Wirtschaftsprüfer“ o. ä. vierteljährlich gemacht. Der gibt halt wohl die Zahlen der Klinik an die InEK weiter, und dann werden ggf. Sanktionen verhängt.
Ein Hinterfragen der Zahlen oder Beschwerdenmeldungen von Verstößen sind anscheinend nicht vorgesehen.

Meine Meinung:
Evtl. mal beim DBfK nachfragen, die müssten sowas wissen. Oder bei der Kammer, wenn Du zufällig in Rheinland-Pfalz wohnst.
 
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Reaktionen: aquarius2 und Fearn
Hallo Spangemops,

Ich sehe da auch ein, zwei "Problemchen"
1. wenn Doppelschichten auf dem Dienstplan stehen, müssten sie auch vergütet werden,
aber
2. Da sie nicht gemacht wurden, bekommst du kein Geld,
aber
3 du weißt davon. Also begehst du Beihilfe zum Betrug.

Ich würde mich auch mit Betriebsrat (oder MAV) in Verbindung setzen und auf eine "Rück-Korrektur" des Dienstplans bestehen.
Wenn ein anderer MA dies beim Gewerbe-Aufsichtsamt meldet und du als "Mitwisser" genannt wirst wird niemand der Hausleitung hinter dir stehen. (auch wenn du "nur" eine Rüffel bekommst)

UND
Folge dem Rat von Fearn: Wechsle schnellstmöglich den Arbeitgeber !!!

LG Einer
 
Bei uns ist nachvollziehbar wann, durch wenn ein DP verändert wurde und es ist ersichtlich was geändert wurde.
Kenne ich bisher auf 3 Häusern so. Mein Ausbildungshaus, meine jetziges Haus und mein Mann bei seien Leuten ebenfalls.
Ich würde dem mal auf den Grund gehen ob das bei euch auch so ist. Der BR hat nämlich solche Befugnisse um nachträgliche Änderungen einsehen zu können. Nicht umsonst.

In der Regel werden die DP ja in Programmen geschrieben die mit der Abrechnungsstelle kooperieren. Das gibt im Lohnbüro doch keiner mehr mit der Hand ein.
 
Habt ihr einen Betriebsrat? Ist jemand beim DBfK oder bei der Gewerkschaft?
 
Ich sehe da ein weiteres Problem, dass jeden Mitarbeiter dieses Systems persönlich betrifft.

Bsp:

Es erfolgt eine Beschwerde oder ein gerichtliches Verfahren, wegen eines Pflegefehlers,
dann wird geschaut: Wer war im Dienst?....

Und dann ? Warst Du im Dienst oder beteiligt, obwohl du nie am Ort des Geschehens warst, oder wie soll das gelöst werden?

EuGH

Abgesehen davon ( meine Meinung), handelt es sich um eine Personal-Mindestbesetzung...
ist also das Minimum an Personal gemeint, dass im Dienst sein soll. Ich sehe das als Betrug am Patienten, der auf uns und
unsere Durchführungsverantwortung angewiesen ist.

Letztlich, darüber werden sicher einzelne lachen: "Es ist im höchsten Maße unmoralisch und unethisch."

Welches Leitbild verkörpert diese Klinik?

Es sollte schon Folgen haben, aber diese würde ich nicht alleine angehen, sondern ich würde eine Institution mit
größerer Macht involvieren.

Was sagt denn Herr Spahn dazu?

Ist doch noch Wahlkampf... den dürfte das doch jetzt besonders interessieren..... Jens Spahn

Liebe Grüße Fearn
 
Diesen Herren könnte man z.b auch mal fragen... CLICK

Der kann das sicherlich schon mal vor sortieren.