Wer haftet bei Schaden?

@Elisabeth:besserwisser: Kannst du bitte den genauen Abschnitt bennenen, der explizit erlaubt, dass jemand nach einem regulaeren Dienst in direktem Anschluss auch noch Nachdienst als Bereitschaft schiebt? Und somit die gesetzliche Ruhezeit aushebelt, da darf man ja mal gespannt sein..........Ausserdem habe ich nicht behauptet, dass der Rettungsdienst aussschliesslich dafuer da ist, Patienten vom Toilettenstuhl zu holen, aber ich weiss aus Erfahrung, dass es nicht immer der akute Herzinfarkt sein muss, bei uns in Hessen existiert noch nebenbei wie im Oberen Post erwaehnt ein extra Notruf, welcher sich ausserhalb der Oeffnungszeiten unseres Pflegedienstes um die Beduerfnisse der Patienten im Notfall kuemmert........Alles klar? Gruss Fabiola
 
§ 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
 
Der Rettungsdienst rueckt auch manchmal umsonst aus, das bleibt nicht aus,
Wenn jedoch absehbar ist, daß der Notruf absichtlich falsch gewählt wurde, dann kann es durchaus sein, daß der Anrufer dann die Kosten aufgedrückt bekommt. Und das sind dann pro Einsatz locker mal 400 Euro.
hoffentlich werdet ihr auch nachts entsprechend entlohnt, sprich Nacht und gegenfalls Wochenendzuschlag,
Bei viele RD-Bereichen ist es so, daß die Nachtstunden als Bereitschaftszeit zählen, und nicht voll berechnet werden.
wie laeuft das dann mit der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit von mindestens 10 Stunden zwischen den Diensten? waere mal so mein Einwand, es gibt ein Arbeitsschutzgesetz......Gruss, Fabiola
Geht ganz einfach: nach der Bereitschaftsnacht ist Feierabend. Somit kann auch jeder Pflegedienst seine Ruhezeiten einhalten. Zudem gibts bei den meisten PFlegediensten keine Bereitschaftszeit sondern Rufbereitschaften, was arbeitszeittechnisch wieder anders ist.


.Ausserdem habe ich nicht behauptet, dass der Rettungsdienst aussschliesslich dafuer da ist, Patienten vom Toilettenstuhl zu holen, aber ich weiss aus Erfahrung, dass es nicht immer der akute Herzinfarkt sein muss, bei uns in Hessen existiert noch nebenbei wie im Oberen Post erwaehnt ein extra Notruf, welcher sich ausserhalb der Oeffnungszeiten unseres Pflegedienstes um die Beduerfnisse der Patienten im Notfall kuemmert........Alles klar? Gruss Fabiola
Verwechselst du jetzt Rettungsdienst und Hausnotruf? Das 2. hat nichts mit dem RD zutun. Wenn er auch öfters mit RD-Fahrzeugen (Gerade in ländlichen Bereichen) abgefahren wird. Aber wenn ein RD-Fahrzeug zu einer Person mit Kontinenzproblemen kommt, wird diese auch nur an den Pflegedienst weiterverwiesen. Sprich gorb sauber gemacht, und dann der Pflegedienst aus dem Bett geklingelt. Für weiteres ist der Rd weder ausgebildet noch die Zeit dafür da.
 
@Sosylos das kam evtl. missverstaendlich rueber, ja mein Einwurf in Beitrag 16 bezog sich in der Tat auf den Hausnotruf und nicht auf den RD! Da sind wir ganz einer Meinung auch was die Aufgabenverteilung angeht, da unser AG uns die Diensttelefone eingezogen hat und ich offiziell keins besitze, mache ich Gott sei dank auch keine unbezahlte Rufbereitschaft mehr.....und geniesse meinen 10h Ruhezeit am Stueck.
 
Ich kenne mich jetzt mit europäischem Recht nicht so gut aus.

Aber nach meinem letzten Wissensstand ist es schön wenn eine Richtlinie da ist aber die Umsetzung muss trotzdem noch in dem jeweiligen Staat auf Gesetzesgrundlage erfolgen.
 
Unmittelbare Wirkung [Bearbeiten]

Wird eine Richtlinie nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt, kann sie dennoch unmittelbar wirken und von Behörden angewendet werden. Dazu muss die Richtlinienbestimmung inhaltlich so genau und konkret gefasst sein, dass sie sich zu einer unmittelbaren Anwendung eignet und sie darf keine unmittelbare Verpflichtung für einen Einzelnen beinhalten. Daher ist eine unmittelbare Wirkung von Richtlinien unter Privaten (horizontale Direktwirkung) nicht möglich.
Erleidet ein Einzelner nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Folge der fehlenden oder mangelhaften Umsetzung einen Nachteil, kann er unter Umständen den Mitgliedstaat im Wege der Staatshaftung wegen Schadensersatz in Anspruch nehmen. Aus der Nicht-Umsetzung der Richtlinie soll nach der Judikatur des EuGH − insbesondere nach den in der Francovich-Entscheidung vom 19. November 1991 (C-6/90 und C-9/90) formulierten Grundsätzen − dem Bürger kein Schaden erwachsen.

Nachzulesen in Richtlinie (EU), soviel zur Gueltigkeit.......
 
Und auf den Hausnotruf fährt dann der Rettungswagen raus um Fr. Müller auf den Nachtstuhl zu helfen, während anderorts Hr. Schulze mit einem Herzinfarkt händeringend auf den RTW wartet? Interessante Vorstellung.

Elisabeth
 
Ich stimme Elisabeth zu,diese Vorstellung ist schon sehr kurios.
Da ambulante Pflegedienste,zumindest in Berlin und Brandenburg,gesetzlich verpflichtet sind,einen Bereitschaftsdienst zu sichern,da sie im umgekehrten Fall ihren Versorgungsauftrag,sprich die Zulassung,verlieren,hat in der Regel der Inhaber,soweit er vom Fach ist oder aber deren PDL die Rufbereitschaft abzusichern.
Das hat m.E. absolut nix mit europäischem Recht zutun,sondern ist Gesetzgebung auf Landesebene.
Wenn auch MA eines Pflegedienstes keine Rufbereitschaft machen oder keine Diensthandys haben,so ist doch die GF des Dienstes erster Ansprechpartner im "Notfall",weswegen RD und Hausnotruf mit der Sache nix zutun haben.
Auch wenn ein Hausnotruf existiert,so wird von der jeweiligen Leitstelle doch zuerst der bekannte Pflegedienst informiert,wenn's nicht um lebensbedrohliche Situationen geht.
Drückt der Patient den Notruf und meldet sich anschließend auf Ansprache nicht,so wird natürlich der Regel-RD alarmiert,zeitgleich zum MA des Hausnotrufes,welcher im Besitz eines Zweitschlüssels zur Wohnung des Patienten ist.
Und anders als im Regel-RD gibt es im Hausnotruf auch keine gesetzliche Hilfsfrist von 15 Minuten,da der Hausnotruf eine gewerbliche Dienstleistung ist,wofür der Patient selbst zahlt,es also keine Krankenkasse übernimmt,wenn z.B. die JUH oder DRK per Hausnotruf gerufen werden.
Somit wird der Patient kaum einen Anspruch auf Schadenersatz im Falle des Falles haben,es sei denn,im Dienstleistungsvertrag ist eine Zeitvorgabe für das Eintreffen des HNR-Dienstes vereinbart.
 
@Elisabeth, du moechtest nicht verstehen, oder? Habe ich mich wirklich so undeutlich ausgedrueckt, dann tut es mir leid. Also nochmal, RTW und Hausnotruf sind zwei unterschiedliche Institutionen, wobei es sein kann, dass eine Organisation beides betreibt, z.B. ASB. Den Hausnotruf kann der Patient ueber einen Knopf rufen, den er am Handgelenkt oder aber um den Hals traegt und auch ueber Lautsprecher direkt kommunizieren. Dann wird abgefragt, was passiert ist und im Zweifelsfall jemand hingeschickt, zwei Personen, die auch einen Wohungsschluessel besitzen, meistens geht es um Stuerze und Heben, kein RTW noetig, sollte es medizinisch notwendig sein wird erst dann einer hinzugerufen. Kostet im Monat einen gewissen Betrag......eine prima Sache.....!
 
Ich denke mal, dass es eine Vereinbarung mit dem PD gab, dass der Pat. eine PK per Handy im Bedarf rufen kann. Wer will ihm verdenken, dass er in seiner Not dann als nächstes die Rettung bemüht. Für ihn ist es ein Notfall. Solche Fehleinsätze müssen bezahlt werden und ich gehe davon aus, dass da eine Rechnung geschickt wurde.

Der PD hat den Bereitschaftsdienst angeboten. Er ist haftbar zu machen. Das der PD sich das Geld dann beim Verursacher holt ist nachvollziehbar. Dieser hat seine Bereitschaft erklärt per Arbeitsvertrag auf Abruf zu arbeiten. Er hat somit seine ArbeiteAufgabe "verweigert".

Da hilft kein EU-Recht. Der AG kann laut deutschem Gesetz die Wochenarbeitszeit erhöhen.

Der betroffenen Kollegin steht es frei eine Klage beim EuGh einzureichen.

Elisabeth
 
Daß der "Verursacher" eines Fehleinsatzes zur Kasse gebeten wird,ist klar,es kommt auch ne Rechnung,wenn ich die Mitnahme ins KH verweigere.
Der RD wird ja meist von den Städten und Landkreisen als Eigenbetrieb und gGmbH betrieben,so daß die Kosten für Fehleinsätze,sofern es nicht "Fehleinsätze in gutem Glauben" sind,in Rechnung gestellt werden,denn die RTWs wollen abbezahlt und unterhalten werden sowie die MA wollen ihr Gehalt haben.
Aber zurück zum amb.PD,welcher in diesem Falle der AG ist und der AG kann bei Bedarf die wöchentliche Arbeitszeit erhöhen. Genauso kann in diesem Rahmen die Rufbereitschaft für alle MA im Wechselturnus angeordnet werden,nur hat hier der AG die Arbeitsmittel,sprich Diensthandy + Dienstwagen,zu stellen. Da Rufbereitschaft keine reguläre Arbeitszeit ist,ist es dem AG vorbehalten,ob er die im Rahmen des BD erbrachten Stunden ausbezahlt oder aufs Arbeitszeitkonto gutschreibt.
In meinem Fall bekomme ich,wenn ich Hintergrunddienst für die ZNA schiebe,die Stunden meiner Anwesenheit in der ZNA aufs Arbeitszeitkonto und kann frei darüber verfügen. Wohlgemerkt : meine Anwesenheit zählt,nicht die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ! Also kann ich während dieser Zeit gemütlich den DP auf Arbeit schreiben,Bestellungen machen oder aber im Falle eines MANV ganz normal meine Arbeit tun :lol:.
 
Kannst du während deiner Anwesenheit auch schlafen, fernsehen, stricken oder sonstigen Freizeittätigkeiten nachgehen. Könntest du das Haus verlassen wenn du garantieren kannst, dass du in xxx Minuten vor Ort bist? Stehen dir sonst Stunden für die von dir aufgeführten Tätigkeiten zu Verfügung?

In meinen Augen bist du net in Rufbereitschaft sondern nimmst einen Leitungstag bei dem du bei Bedarf in der ZNA arbeiten kannst.

Elisabeth
 
Ich kann auch schlafen oder stricken oder duschen oder kurz zuhause nach dem Rechten sehen,sicher.
Diese Art der Bereitschaft ist speziell für unser Haus konzipiert worden,weil wir direkt an der BAB 12 an der Grenze zu Polen liegen und es während der Hauptreisezeiten,also Ferien,Feiertage usw. und durch den enormen LKW-Verkehr gehäuft zu VKU's kommt.
Jetzt in den Ferien,besonders zu Anfang und zum Ende hin,sind jeweils 2 Kollegen in Bereitschaft,einer zuhause und einer in der Klinik. Da wir uns per Codekarte ein-und ausloggen müssen,ist der "Anwesenheitsdienst" beliebter,denn man bekommt die Stunden gutgeschrieben,die man eben anwesend ist,egal,ob man arbeitet oder schläft. Geht man kurz nachhause,so muß man sich ja ein-und ausloggen,somit wird die Zeit halt abgezogen.
Meine Leitungstage hab ich noch zusätzlich,denn es macht ja jeder bei uns diese Dienste,nicht nur ich.
Und auch in den anderen Kliniken des Konzerns sind die Bereitschaftsdienstmodelle verschieden,je nach den Anforderungen des jeweiligen Standortes,weswegen ich schrieb,was der AG hier alles darf.
 
... Geht man kurz nachhause,so muß man sich ja ein-und ausloggen,somit wird die Zeit halt abgezogen. ...

Und dieser Fall dürfte auf die Kollegin aus dem PD zutreffen. Sie ist zuhause und net in den Räumen des PDs.

Elisabeth
 
Stimmt wohl...
 

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