Weihnachtsgeld in Elternzeit?

Siliria

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18.01.2007
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Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich bin nach TVÖD eingestellt worden. Nun befinde ich mich seit dem 26.6. diesen Jahres in Mutterschutz und nach der Geburt meines Sohnes (19.8.) in Elternzeit.
Jetzt wollte ich fragen, ob jemand weiß, ob mir für dieses Jahr Weihnachtsgeld zusteht und falls ja, wie dieses berechnet wird.

LG
 
Hallo Siliria,

ich habe während meines Beschäftungsverbotes 2009 (allerdings hatte ich das erst seit 4 Wochen) und während meiner Elternzeit 2010 Weihnachtsgeld erhalten.
Wie das nun genau berechnet wird, kann ich dir leider nicht sagen.
Frag doch mal in der Lohnbuchhaltung nach bzw erkundige dich mal dort.

War auch sehr angenehm überrascht, Weihnachtsgeld in der Elternzeit von meinen AG zuerhalten.
 
also meine tochter ist am 26.08.2009 geboren und ich habe im november mein weihnachtsgeld bekommen. das kam sehr gelegen :D
 
Hallo,

dir steht im Jahr der Geburt des Kindes volles Weihnachtsgeld zu. Dies beträgt 80% oder 90% (abhängig von deiner Eingruppierung) deines "normalen" Bruttogehaltes. Für die Berechnung ist der/die letzten Monate heranzuziehen, an denen du noch "normal" gearbeitet hast.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo medsonet,

ist das tarifrechtlich so geregelt
oder worauf bezieht sich deine Angabe?

Grüsse
 
Weihnachtsgeld ist immer tariflich geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
 
@ medsonet..

der Username lässt kompetenz vermuten - ich habe einmal in meinem Tarifvertrag nach gelesen (der Übrigend mit einer Gleichnamigen Gewerkschaft geschlossen wurde)

dasteht drin das das Weihnachtsgeld anteilig gezahlt wird und um je ein zwölfter gekürzt wird und sich am erhaltenen entgeld orientiert. Nur leider erhalten wir ja im beschäftigungsverbot und mutterschutzzeit kein entgeld vom Arbeitgeber sondern lohnersatzleisungen (wenn ich das richtig sehe).

So meint mein Arbeitgeber wer nicht da ist bekommt auch nichts. Nicht mal anteilig vor der elternzeit, geschweige in der elternzeit.

Liegt er da richtig? oder haben wir noch eine chance?



Hallo,

dir steht im Jahr der Geburt des Kindes volles Weihnachtsgeld zu. Dies beträgt 80% oder 90% (abhängig von deiner Eingruppierung) deines "normalen" Bruttogehaltes. Für die Berechnung ist der/die letzten Monate heranzuziehen, an denen du noch "normal" gearbeitet hast.

Gruß

medsonet.1
 
ich habe einmal in meinem Tarifvertrag nach gelesen dasteht drin das das Weihnachtsgeld anteilig gezahlt wird und um je ein zwölfter gekürzt wird und sich am erhaltenen entgeld orientiert. Nur leider erhalten wir ja im beschäftigungsverbot und mutterschutzzeit kein entgeld vom Arbeitgeber sondern lohnersatzleisungen (wenn ich das richtig sehe).

So meint mein Arbeitgeber wer nicht da ist bekommt auch nichts. Nicht mal anteilig vor der elternzeit, geschweige in der elternzeit.

Liegt er da richtig? oder haben wir noch eine chance?

Die von Dir zitierte Antwort bezog sich auf den TVÖD. Wenn Dein Tarifvertrag eine andere Regelung vorsieht, kannst Du Dich natürlich nicht darauf berufen, dass der TVÖD die Mütter in dieser Hinsicht besser stellt. (Es gibt Tarife, in denen grundsätzlich kein Weihnachtsgeld gezahlt wird.)

Wenn in Deinem Tarifvertrag "anteilig" steht, dann müsstest Du auch anteilig Geld bekommen. Die Frage wird sein, ab wann gekürzt wird: Mutterschutz? Geburt des Kindes? Beginn des Beschäftigungsverbots? Beginn der Erziehungszeit?

Das letzte kann ich mir aber nicht vorstellen. Wenn man bei Beschäftigungsverbot kürzen könnte, wäre dies ja auch bei Krankheit möglich. Wer könnte solch eine Regelung durchboxen?
 

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