Weihnachtsgeld zurück zahlen?

gloria81

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Beruf
Krankenpflegerin
Hallo liebe Kollegen,

ich habe ein gutes Jobangebot bekommen. Ich arbeite seit 13 Jahren bei einem katholischen Dienstgeber mit AVR Caritas und möglicherweise wechsel ich zu einem anderen katholischen Arbeitgeber mit Caritas AVR. Müsste ich wenn ich ende März kündige ( habe 6 Monate Kündigungsfrist) das komplette Weihnachtsgeld an den aktuellen Dienstgeber zurück zahlen? Habe auch schon bei AVR nachgeguckt, aber ich blicke da noch nicht so ganz durch...

lieben Dank für eure Antworten....
 
Warum glaubst du dass du es zurück zahlen müsstest?

Ich kenne es so dass man wenn.man zum Beispiel im September angefangen hat... Entweder erst im Jahr darauf Weihnachtsgeld bekommt oder eben weniger als die anderen welche länger da sind.
Aber zurück zahlen muss man soweit ich weiß nicht... Ist ja kein Darlehen sondern Lohn oder Geschenk vom ag
 
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hab das beim AVR so verstanden, wenn man vor dem 31.03 kündigt, müsste man es zurück zahlen... ich wechsel zwar den Dienstgeber, aber ich bleibe bei Cariats AVR und in einem kath. haus....
 
Warum glaubst du dass du es zurück zahlen müsstest?
Weil das lange so war!

@gloria81
Seit Anlage 31 (usw) steht das nirgends mehr und gilt damit auch nicht.
Sofern du nach A31 vergütet wirst, also nein.

Antwort zum anderen Thread: Wechseln!
 
Kündige am 1.4.
Frag nochmal nach...
Irgendwie blöde gemacht
 
oh wenn das geht... bei einer anderen Kollegin wurde das nicht genehmigt... sie musste ihren Job um einen Monat verschieben und muss nun ins Schwesternwohnheim ziehen, weil die nein gesagt haben ... du meinst so einen Auflösungsvertrag?
 
Nö.
Ganz normal kündigen.
Es gibt den Rückzahlungspassus nicht mehr.
 

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