AVR Kündigung Weihnachtsgeld

tg_chris

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19.12.2005
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27
Ort
NRW
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Ich bin drei Jahre in meinem Haus beschäftigt, zum 30.11. gekündigt und fange am 1.12. ebenfalls in einem katholischen Krankenhaus mit demselben AVR Tarifvertrag an.
Ich bin in meinem jetzigen KH bis Mitte November anwesend, danach habe ich zwei Wochen Pflegestudium ( im Dienstplan steht Fortbildung) und die letzten drei Novembertage habe ich Urlaub.
Darf ich mein Weihnachtsgeld komplett behalten? Die PDL des neuen Hauses hatte etwas erzählt, dass man nen "nahtlosen Wechsel" machen sollte, dh am letzten Novembertag im alten und den ersten dezembertag im neuen Haus arbeiten. Ist das wirklich notwendig? Oder reicht. Einfach nur bis ende November im alten haus angestellt zu sein und die letzten tage Urlaub zu haben ?
Ich danke für eure Hilfe,
Chris
 
Du bist doch beschäftigt bis Ende November, und fängst nahtlos am 1.12. im neuen Haus an.
Wo ist das Problem? Sowohl Deine FB, als auch Dein Urlaub gewährt Dir Dein alter AG, sonst würdest Du da kaum noch auf dem DP stehen.
Es zählt nicht die Anwesenheit, die meisten haben Urlaub zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses. Es zählt das Vertragsende, völlig egal, ob da FB, Urlaub oder auch Überstundenfrei am Ende steht.
Bis November zahlt Dein alter AG das Weihnachtsgeld anteilig, Dein neuer AG zahlt anteilig für den letzten Monate.
Du brauchst lediglich eine Bescheinigung Deines alten und neuen AG, dass Du nach AVR gearbeitet hast, bzw. arbeiten wirst. Denn beide wollen sicher wissen, dass das Beschäftigungsverhältnis nach AVR fortgesetzt wird.
Lass Dich nicht verunsichern, bei mir war das genauso.
 
Hallo,

beim Wechsel von einem Arbeitgeber zum einem neuen, die beide dem AVR unterliegen, müssen dir beide das Weihnachtsgeld zeitanteilig zahlen, also:

- bis zum 30.11.10 (11 Monate) der alte Arbeitgeber
- für 12/2010 (1 Monat) der neue Arbeitgeber

Mit dem Jahresurlaub ist es genauso, dies ist aber grundsätzlich so, unabhängig vom Tarifvertrag.

Gruß

medsonet.1
 

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