Weihnachtsgeld, trotz Kündigung?

AimP

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Guten Tag zusammen,

hab leider kein Thread im Forum gefunden, der mir Klarheit über mein derzeitiges Problem mit dem Weihnachtsgeld gibt, von daher stelle ich das Problem einfach mal hier rein und hoffe drauf, das mir einer von euch schlauen Köpfen weiterhelfen kann :)

Ich hab zum Oktober 2009 meine Ausbildung beendet und bin übernommen worden. Es handelt sich dabei um ein kath. Haus, indem die Richtlinien der AVR gelten.
Mitte Oktober 2010 habe ich selber gekündigt, die Kündigung ist wirksam zum 31.12.2010.
Das heißt ich habe ja das ganze Jahr 2010 gearbeitet bei dem gleichen Krankenhaus.
Ist das laut AVR dann okay mit dem Weihnachtsgeld, oder ist es wirklich so, das einem das Weihnachtsgeld nur zusteht, wenn man zum 31.03. des Folgejahres kündigt?

Wäre sehr dankbar dafür, wenn einer von euch sein wissen mit mir teilen kann und mich da mal aufklärt :)

Wenn noch irgendwelche Infos von mir gebraucht werden, um die Antwort zu dieser Frage zu bekommen, dann immer raus damit.

Lieben Gruß und Schönen tag noch
 
Wo wirst Du ab ersten Januar angestellt sein? In einem Betrieb, der nach AVR zahlt, oder nicht?
 
Wenn Dein nachfolgender Betrieb nach den AVR vergütet bekommst Du Weihnachtsgeld anteilig, vom alten und neuen Betrieb.
Wenn nicht, erhälst Du kein Weihnachtsgeld.
 
das steht noch in den Sternen...
das heisst also, wenn ich in nen Betrieb komme, der nach AVR zahlt, bekomme ich es anteilig und wenn nicht, dann bekomme ich gar nichts? auch wenn die Betriebe an sich nichts miteinander zu tun haben?

Finde es immer recht bescheiden, erst Geld ausgezahlt zu bekommen, und es dann wieder zurück zu zahlen und diese Bestimmungen, gerade in dem Fall sind ja doch irgendwie sehr konfus...
Steht das denn irgendwo geschrieben alles, oder habt ihr das aus der Erfahrung raus gesammelt?
Weil ich selber hab im Internet bei den AVR Richtlinien, nichts dazu gefunden...
 
das steht noch in den Sternen...
das heisst also, wenn ich in nen Betrieb komme, der nach AVR zahlt, bekomme ich es anteilig und wenn nicht, dann bekomme ich gar nichts? auch wenn die Betriebe an sich nichts miteinander zu tun haben?...

Genau das heißt es.

(Off-topic: Warum kündigst Du, bevor Du einen neue Stelle in Aussicht hast? Vom Weihnachtsgeld abgesehen bist Du jetzt drei Monate vom Arbeitslosengeld gesperrt.)

Finde es immer recht bescheiden, erst Geld ausgezahlt zu bekommen, und es dann wieder zurück zu zahlen und diese Bestimmungen, gerade in dem Fall sind ja doch irgendwie sehr konfus...
Steht das denn irgendwo geschrieben alles, oder habt ihr das aus der Erfahrung raus gesammelt?
Weil ich selber hab im Internet bei den AVR Richtlinien, nichts dazu gefunden...

Bist Du sicher, dass Du Dein Weihnachtsgeld erhalten hast? Als ich in dieser Situation war, landete das Geld gar nicht erst auf meinem Konto. Nebenbei gesagt: Dass man bei Überzahlung das Geld nicht behalten darf, steht sicher auch in Deinem Arbeitsvertrag; wie Du das findest, wird dem AG egal sein.
 
XIV Weihnachtszuwendung
(a) Anspruchsvoraussetzungen
Der Mitarbeiter erhält in jedem Kalenderjahr eine Weihnachtszuwendung, wenn er

  1. am 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres im Dienst- oder Ausbildungsverhältnis (Buchst. A bis E der Anlage 7 zu den AVR) steht und
  2. seit dem 1. Oktober ununterbrochen in einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis im Geltungsbereich der AVR oder in einem anderen Tätigkeitsbereich der katholischen Kirche gestanden hat oder
    im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei demselben Dienstgeber in einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis gestanden hat oder steht und
  3. nicht in der Zeit vor dem 31. März des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem am 1. Dezember bestehenden Dienst- oder Ausbildungsverhältnis ausscheidet, es sei denn, dass er im unmittelbaren Anschluß daran in ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis im Geltungsbereich der AVR oder in einem anderen Tätigkeitsbereich der katholischen Kirche eintritt.
(c) Rückzahlungsverpflichtung
Hat ein Mitarbeiter die Weihnachtszuwendung nach Absatz a erhalten und scheidet er vor dem 31. März des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus, so hat er sie in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Pflicht zur Rückzahlung entfällt, wenn

  1. der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluß an sein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis in ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zu einem anderen Dienstgeber im Geltungsbereich der AVR oder in einem anderen Tätigkeitsbereich der katholischen Kirche übertritt oder
  2. der Mitarbeiter aus einem der in Absatz b Ziffer 1 Buchst. d und e genannten Gründe gekündigt oder einen Auflösungsvertrag geschlossen hat oder
  3. der Mitarbeiter aus einem der in Absatz b Ziffer 2 genannten Gründe gekündigt oder einen Auflösungsvertrag geschlossen hat.

Quelle: AVR Anlage 1

Aus der Erfahrung gesammelt wäre ein guter Witz. Allerdings sollte es in deiner Einrichtung eine MAV= Mitarbeitervertretung geben. Die besitzen die AVR in Buchform zum Nachlesen, normalerweise sollte auch der eine oder andere in solchen Fragen geschult sein.
 
das heisst also, wenn ich in nen Betrieb komme, der nach AVR zahlt, bekomme ich es anteilig und wenn nicht, dann bekomme ich gar nichts?
So ist es, ein übergangsloser Wechsel von AVR nach AVR bedeutet immer, dass das Weihnachtsgeld anteilig vom jeweiligen AG bezahlt wird, egal ob die etwas miteinander zu tun haben oder nicht.
Das weiß ich sowohl aus den AVR als auch aus Erfahrung...:P
 
naja schade drum, dann heisst es eben das geld abheben und warten bis sie es wieder haben möchten...
also bekommen hab ich es definitiv, stand zumindest heute so auf meinem kontoauszug..
und warum kündigt man, bevor man ne neue stelle hat??? diese frage kann man sich selber beantworten, das es sich dann schon um betriebsinterne probleme handeln muss, die nicht die aussicht haben, geändert zu werden innerhalb der nächsten zeit...
ich danke euch viel vielmals für eure mühe und informationen, sehr nett von euch :)

lg
 
Hallo,
also bei uns, allerdings TvöD, läuft es so.
Weihnachtsgeld gibt es zum ende des gearbeiteten Jahres, ggf. eben anteilig für die Anzahl der Monate.
Dennoch bleibt es dann, auch bei Kündigung, im Besitz der Mitarbeiter, der Zeitraum, in dem der Anspruch "erworben" wurde ist ja bereits abgearbeitet.
Vielleicht mal einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen (für solch Kleinkram nimmt mein Anwalt "nur" 20 €) und dann entweder fröhlich ausgeben oder eben zurückgeben. Dann ist klar, woran du bist.
Ich drück die Daumen für behalten:-)
Viele Grüße
Monika
 
naja schade drum, dann heisst es eben das geld abheben und warten bis sie es wieder haben möchten...
also bekommen hab ich es definitiv, stand zumindest heute so auf meinem kontoauszug..
Hm... maßgeblich sollte eher deine Lohnabrechnung sein, denn auf der Dezemberabrechnung wirst du das überzahlte Weihnachtsgeld als Minusbetrag eingerechnet bekommen (siehe auch Rückzahlungsverpflichtung im Zitat ein paar Beiträge weiter oben)
 
Hallo,
also bei uns, allerdings TvöD, läuft es so.
Weihnachtsgeld gibt es zum ende des gearbeiteten Jahres, ggf. eben anteilig für die Anzahl der Monate.
Dennoch bleibt es dann, auch bei Kündigung, im Besitz der Mitarbeiter, der Zeitraum, in dem der Anspruch "erworben" wurde ist ja bereits abgearbeitet.
Vielleicht mal einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen (für solch Kleinkram nimmt mein Anwalt "nur" 20 €) und dann entweder fröhlich ausgeben oder eben zurückgeben. Dann ist klar, woran du bist.
Ich drück die Daumen für behalten:-)
Viele Grüße
Monika

Auch im TVÖD ist es so, dass man das Weihnachtsgeld nur bei Weiterbeschäftigung (im TVÖD) bekommt. Wenn man kündigt und (noch) nicht sagen kann, wo man landet, behält der AG auch dort das Weihnachtsgeld ein oder zieht es von der nächsten Lohnabrechnung ab.

Außerdem gibt's das Weihnachtsgeld - das gar nicht mehr so heißt - nicht Ende des Jahres, sondern mit der Auszahlung vom Novembergehalt.
 
Hallo,

Claudia hat recht, auch im TVÖD gibt es eine Rückforderungsklausel beim Weihnachtsgeld.

In den meisten Tarifwerken ist die Regelung so, daß man bei einer eigenen Kündigung zum Jahresende kein Weihnachtsgeldanspruch hat und bei einer eigenen Kündigung bis zum 31.03. des Folgejahres mit einer Rückzahlung rechnen muss. Ausnahmen hiervon sind nur bei einem Wechsel des Arbeitgebers innerhalb des gleichen Tarifvertrages geregelt.

Gruß

medsonet.1
 
Und wie ist es, wenn man krank, aber schon aus der Lohnfortzahlung raus ist? Bekommt man da trotzdem Weihnachtsgeld?
 
Und wie ist es, wenn man krank, aber schon aus der Lohnfortzahlung raus ist? Bekommt man da trotzdem Weihnachtsgeld?

Hallo,

dies kommt jetzt wirklich auf die jeweilige "Sonderregelung" in den Tarifverträgen an. Meistens bekommt man in diesen Fällen ein anteiliges Weihnachtsgeld, daß um die Zeiten gekürzt wird, in denen man außerhalb der Lohnfortzahlung war.

Gruß

medsonet.1
 
Hi,
also jetzt muss ich nochmal konkret nachfragen:

Mein aktueller Tarifvertrag ist der TV-L.
Wenn alles gut geht, werde ich in einem anderen Krankenhaus unter TVÖD anfangen, und das ab dem 01.02.2011.

Darf ich das Weihnachtsgeld oder die sog. Jahressonderzahlung behalten oder nicht????
 
Wahrscheinlich nicht, wobei ich die Regelung im TV-L nicht genau kenne. Frag doch bei der MAV, die wissen das.
 
Hi,
also jetzt muss ich nochmal konkret nachfragen:

Mein aktueller Tarifvertrag ist der TV-L.
Wenn alles gut geht, werde ich in einem anderen Krankenhaus unter TVÖD anfangen, und das ab dem 01.02.2011.

Darf ich das Weihnachtsgeld oder die sog. Jahressonderzahlung behalten oder nicht????

Hallo,

gehe mal davon aus, daß du die Jahressonderzahlung behalten darfst, denn der TV-L hat diese "Rückforderungsklausel bis 31.03" nicht mehr!

Gruß

medsonet.1
 

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