Guten Tag zusammen,
hab leider kein Thread im Forum gefunden, der mir Klarheit über mein derzeitiges Problem mit dem Weihnachtsgeld gibt, von daher stelle ich das Problem einfach mal hier rein und hoffe drauf, das mir einer von euch schlauen Köpfen weiterhelfen kann
Ich hab zum Oktober 2009 meine Ausbildung beendet und bin übernommen worden. Es handelt sich dabei um ein kath. Haus, indem die Richtlinien der AVR gelten.
Mitte Oktober 2010 habe ich selber gekündigt, die Kündigung ist wirksam zum 31.12.2010.
Das heißt ich habe ja das ganze Jahr 2010 gearbeitet bei dem gleichen Krankenhaus.
Ist das laut AVR dann okay mit dem Weihnachtsgeld, oder ist es wirklich so, das einem das Weihnachtsgeld nur zusteht, wenn man zum 31.03. des Folgejahres kündigt?
Wäre sehr dankbar dafür, wenn einer von euch sein wissen mit mir teilen kann und mich da mal aufklärt
Wenn noch irgendwelche Infos von mir gebraucht werden, um die Antwort zu dieser Frage zu bekommen, dann immer raus damit.
Lieben Gruß und Schönen tag noch
hab leider kein Thread im Forum gefunden, der mir Klarheit über mein derzeitiges Problem mit dem Weihnachtsgeld gibt, von daher stelle ich das Problem einfach mal hier rein und hoffe drauf, das mir einer von euch schlauen Köpfen weiterhelfen kann

Ich hab zum Oktober 2009 meine Ausbildung beendet und bin übernommen worden. Es handelt sich dabei um ein kath. Haus, indem die Richtlinien der AVR gelten.
Mitte Oktober 2010 habe ich selber gekündigt, die Kündigung ist wirksam zum 31.12.2010.
Das heißt ich habe ja das ganze Jahr 2010 gearbeitet bei dem gleichen Krankenhaus.
Ist das laut AVR dann okay mit dem Weihnachtsgeld, oder ist es wirklich so, das einem das Weihnachtsgeld nur zusteht, wenn man zum 31.03. des Folgejahres kündigt?
Wäre sehr dankbar dafür, wenn einer von euch sein wissen mit mir teilen kann und mich da mal aufklärt

Wenn noch irgendwelche Infos von mir gebraucht werden, um die Antwort zu dieser Frage zu bekommen, dann immer raus damit.
Lieben Gruß und Schönen tag noch