Weihnachtsgeld trotz Krankheit

Anne91

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28.08.2007
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Leipzig
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Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie
Halli Hallo ! Ich habe eine Frage, ich arbeite seit Juli nicht mehr da ich krank geschrieben bin. Bekomme ich dann obwohl ich derzeit ja Krankengeld bekomme Weihnachtsgeld vom Krankenhaus ? Ich könnte dort auch nachfragen aber das wollte ich nicht , da lass ich mich im Notfall lieber überraschen . Wäre schön wenn ihr mir dazu was sagen könntet. Habe dort meine frei Jahre gelernt und im April dann weiter als Schwester gearbeitet da ich übernommen wurde . Liebe Grüße
 
Wo gibts denn noch Weihnachtsgeld? Ergänzend die Frage: Welcher Tarif?? Da müsste etwas dazu stehen.

In der Lohnfortzahlung gibts sowieso schonmal keine Kürzung. Darüber hinaus ist die Frage ob du Krankengeldzuschuss bekommst.
Wenn ja, dürfte auch für diese Monate keine Kürzung geben. Ansonsten entsprechend um 1/12 (bzw komplexer wenn du vorher noch in der Ausbildung warst).

Aber alles ohne Gewähr, kann tarifliche Unterschiede geben!! (waren jetzt primär AVR Infos von mir)
 
Maniac kriegt ne "Sonderzahlung", TVöD macht eine "Jahressonderzahlung", im BAT wurde es Sonderzuwendung oder einfach Zuwendung bezeichnet und im Sprachgebrauch wird immer das "Weihnachtsgeld" sein und bleiben, weil es im Zeitraum vor Weihnachten gezahlt wird :wink:
 
Seit Juli raus. Dann dürften die 6 Wochen spätestens Mitte September abgelaufen sein. Wird das Septembergehalt net hergenommen um das 13. Gehalt zu berechnen?

Elisabeth
 
Seit Juli raus. Dann dürften die 6 Wochen spätestens Mitte September abgelaufen sein. Wird das Septembergehalt net hergenommen um das 13. Gehalt zu berechnen?

Elisabeth

Das dürfte bei jedem Tarifvertrag anders sein.
Deswegen ist die Frage nach dem TV ja so wichtig.
Im TVöD wird das Durchschnittsgehalt der Monate Juli, August, September als Berechnungsgrundlage genommen. Da würde es bei der TE wieder interessant werden.


Vieleicht wäre das mal eine Anregung für das Forenteam, hier im Forum einen entsprechenden Hinweis zu geben, dass bei die Threaderöffner bei Fragen nach Gehalt, Zuschlägen, Sonderzahlungen, Urlaub etc. immer den Tarifvertrag mit angeben, nach dem sie bezahlt werden.
 
Hallo, darf ich mich mal hier anhängen? TVÖD, Krankenstand ab genau Mitte April über das Jahresende hinaus. Das würde ja bedeuten, bis Ende Mai- 5 mal 1/12 Anspruch. Aber welche Berechnungsgrundlage? Danke liebe Experten...
Marty
 
Im TVöD wird das Durchschnittsgehalt der Monate Juli, August, September als Berechnungsgrundlage genommen.

Jetzt bin ich auch neugierig geworden:
Wie wäre das bei einem MA in diesem Betrieb (nach TVÖD), der z.B. sein Arbeitsverhältnis erst ab dem 01.10. beginnt? Stehen diesem dann auch die entsprechenden Bemessungsgrundsätze für diesen einen Monat in Form der Jahressonderzahlung im November zu?
Ähnliche Frage bei Kündigung durch den Betrieb zum 30.09., bzw. zum Ausscheiden des MA aus dem Betrieb zum 30.09.: Würde dieser MA noch die volle Jahressonderzahlung bekommen? Bliebe der Oktober in der Berechnungsgrundlage dann unberücksichtigt?
 
Danke, Elisabeth. Interpretiere ich das richtig bei meiner Frage, Berechnungsgrundlage ist das Maigehalt, da das der letzte Monat vor dem "Krankengeld" war? Also 5/12tel davon?
 

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