Von der Altenpflege in die Krankenpflege! Mit Verkürzung?

Lea98

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Ausbildung in der Altenpflege (noch)
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Azubi
Guten Tag, ich bin Lea und ich mache eine Ausbildung zur Altenpflegerin.
Ich mag diese Berufsauswahl sehr gerne, aber meine eigentliche ist mein größter Traum Gesundheits- und Krankenpflegerin zu werden. Dieses habe ich leider nicht geschafft, da ich nur einen sehr guten Hauptschulabschluss (Klassenbeste) gemacht habe. Über die Altenpflege möchte ich jetzt in die Krankenpflege. Meine Frage ist jetzt mit wie viel Verkürzung ich wohl rechnen könnte?
Oder kann man auch mit einer Altenpflege Ausbildung im Krankenhaus arbeiten und als was ?

Hat jemand in dem Themenbereich Erfahrung?

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Lg Lea
 
Beides geht.
Wenn Altenpflege OK für dich ist, kannst du auch mit der Ausbildung als Altenpflegerin im Krankenhaus arbeiten.
 
Aber was mache ich dan für Tätigkeiten ?
 
IdR identische zu den anderen Pflegekräften.

Evt ist auch ein Einsatz z.B. in der Geriatrie denkbar, in der du dann DIE Fachkraft wärst...
 
Dieses habe ich leider nicht geschafft, da ich nur einen sehr guten Hauptschulabschluss (Klassenbeste) gemacht habe.
wie geht denn dass?

§6 AltpflgGes
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist,...
...der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere
abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder...

Meine Frage ist jetzt mit wie viel Verkürzung ich wohl rechnen könnte?
es kommt natürlich auf deine Noten an. Es gibt laut Gesetzt bis zu 2/3 Verkürzung, also bis zu 2 Jahren.

Du wirst immer Pflegekraft 2ter Klasse sein und auf die Einstellung der PDL angewiesen, wenn es um Besetzungen von Stellen, Beförderung, Weiterbildung etc. geht, geht teilweise soweit, dass bestimmte Fortbildungen für Altenpflegerinnen versperrt sind.
Auch ein Beispiel:
In mehreren Bundesländern kann eine AP keine PDL im amb. Dienst werden etc.

Mach es wenn du Motivation hast, Bildung bringt dich im Leben immer weiter.
Such dir eine Schule für die GuK mit deinem hervorragenden Hauptschlabschluss, die auch das Fachabi anbietet, dann steht dir auch noch das Studium offen.
 
Ausbildung zur Krankenschwester / zum Krankenpfleger | Bildung ...
www.bildung-news.com/.../ausbildung-zur-krankenschwester-zum-krankenpfleger/
Offiziell heisst der Beruf nur noch Gesundheits- und Krankenpfleger, zum einen weil ... Bewerber mitHauptschulabschluss müssen eine mindestens zweijährige

Voraussetzungen zur Ausbildung als Krankenschwester
Grundvoraussetzung ist ein Realschulabschluss. Bewerber mit Hauptschulabschluss müssen eine mindestens zweijährige abgeschlossenene Berufsausbildung vorweisen können.
 
@pepita-shepp: und was willst du uns damit sagen?
Steht in meinem zitierten §6 ??????
 
Ich habe ein Projekt mitgemacht namens Schubs, das wurde von Benteler gesponsort und es gab zu dem zwei Kategorien Technik und Pflege. An bestimmten Wochenenden bin ich dann zum Teamtraining und ins Altenheim gegangen. Ich hatte ich mich da schon vorher beworben. Aber nach dem Projekt wurde ich von den nochmal angesprochen mich zu Bewerben und das tat ich. Und zu dem konnten sich hier auch Hauptschüler bewerben. Bewerben | St. Johannisstift Paderborn

Und ich wohne in Nrw
 
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wie geht denn dass?

§6 AltpflgGes
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist,...
...der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere
abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder...
Mit Hauptschulabschluß kann man die APH Ausbildung machen, und wenn die Noten einen bestimmten Schnitt haben kann man nahtlos weiter machen...
 
Du wirst immer Pflegekraft 2ter Klasse sein

Aus dem Kontext gezogen, dennoch eine Frechheit, diese Aussage.

Da ich glaube dich etwas zu kennen, gehe ich davon aus, dass das nicht DEINE Meinung ist...

So oder so: Eine Altenpflegefachkraft ist KEINE Pflegekraft zweiter Klasse! !
 
Ja ist aus dem Kontext gezogen, denn meine Beispiele zeigen doch ziemlich deutlich welche Richtung ich damit meine.
Der Kontext ist das Entscheidende!
Ob Frechheit hin oder her, auch hier schafft die Realität die Fakten
Im KH ist diese sehr häufig eine andere.
Natürlich - Ausnahmen gibts auch immer wieder.

@Lea: habe auf die Seite geschaut, Voraussetzungen
HA, RA, Gymnasium - ja was denn nun - etwas verwirrend.

Das Gesetz gilt bundesweit egal in welchem Bundesland du wohnst und für JEDE Schule in der BRD
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/altpflg/gesamt.pdf
schau mal §6
Du solltest doch nochmal nachfragen.
 
Ich habe den Hauptschulabschluss bloß nicht mit der Erweiterung. und damit kann man sich bewerben.
 
Frisch eingeholte Information (heute Nachmittag, um 16.45 Uhr), von einer Sachbearbeiterin, von der Arbeitsagentur.

Die Krankenhäuser stellen nicht gerne Hauptschüler ein. Es gibt jedoch Krankenhäuser, die dieses dann doch tun.

@renje: Auf meinen verbalen Gegenschlag, kannst du so lange warten, wie du willst. Den bekommst du nicht von mir.
 
Frisch eingeholte Information (heute Nachmittag, um 16.45 Uhr), von einer Sachbearbeiterin, von der Arbeitsagentur.

Die Krankenhäuser stellen nicht gerne Hauptschüler ein. Es gibt jedoch Krankenhäuser, die dieses dann doch tun.

@renje: Auf meinen verbalen Gegenschlag, kannst du so lange warten, wie du willst. Den bekommst du nicht von mir.
NUR mit Hauptschulabschluß,ohne bereits eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung, stellt KEIN Krankenhaus ein.Wie hinlänglich bekannt reicht der erste allgemeinbildende Abschluß für die GUK -Ausbildung nicht aus. Und wenn eine andere Ausbildung bereits erfolgreich absolviert wurde interessiert der Hauptschulabschluß i.d.R. Null.
So eine Aussage ist einfach nur Bullshit! (Sorry :biggrin: )
 
@WildeSchwester : Auch du kannst so lange du willst, auf einen Gegenschlag von mir warten.Den bekommst du nicht von mir.
 
NUR mit Hauptschulabschluß,ohne bereits eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung, stellt KEIN Krankenhaus ein.Wie hinlänglich bekannt reicht der erste allgemeinbildende Abschluß für die GUK -Ausbildung nicht aus.
Stimmt so nicht. Erstens reicht der Hauptschulabschluss nach zehn Jahren, den es allerdings nur in wenigen Bundesländern gibt, inzwischen laut Gesetz für die GuKP- und auch die AP-Ausbildung aus; zweitens gibt es ja noch die Ausbildungsgänge zur KPH, Krankenpflegeassistenz etc., für die natürlich auch Hauptschüler eingestellt werden können.

Die verlinkte Schule hat auch den Lehrgang zur Altenhilfe im Angebot; es mag dort das Angebot geben, dass APH-Azubis mit gutem Notendurchschnitt anschließend die Altenpflegeausbildung verkürzt anschließen.
 
Ich schrieb doch " ohne Hauptschulabschluß und abgeschlossenen Ausbildung...". Damit sind die Ausbildungen zur KPH,APH etc.natürlich auch gemeint.
Und laut Gesetz reicht der alleinige Hauptschulabschluß nicht aus.Mit dem 10jährigen Hauptschulabschluß kann man in Niedersachsen und teilweise in Sachsen direkt in die Altenpflegeausbildung gehen.GuK aber definitiv nicht!
 
Ich schrieb doch " ohne Hauptschulabschluß und abgeschlossenen Ausbildung...". Damit sind die Ausbildungen zur KPH,APH etc.natürlich auch gemeint.
Und laut Gesetz reicht der alleinige Hauptschulabschluß nicht aus.Mit dem 10jährigen Hauptschulabschluß kann man in Niedersachsen und teilweise in Sachsen direkt in die Altenpflegeausbildung gehen.GuK aber definitiv nicht!
Doch. War eine Gesetzesänderung durch die Hintertür vor ein paar Jahren.

Krankenpflegegesetz § 5, Absatz 2a):
Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 ist,

2.
der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder

2a.
den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
3.
der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
a)
einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
b)
einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
 
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