Unerklärtes Geld vom Klinikum auf meinem Konto: wie lange darf ich warten?

monika13

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Halo Ihr Lieben...

ich hohhe, jemand kann mir weiter helfen...

Ich bin zur Zeit seit März 2007 in Elternzeit und habe seitdem nicht gearbeitet.
Trotzdem bekamm ich schon in November ein Gehalt von 2400 Euro von meinem Arbeitgeber überwiesen bekommen und in Dezember wieder...diesmal nur 560 Euro...

Ich habe die Frau, von der Personalabteilung angeschrieben, dass Sie es bitte prüfen soll..ob das Geld mir zusteht( WARUM ABER???) oder nicht...

Sie schrieb mir so zurück:

Zum Einen ist hier im Augenblick zu viel zu tun, da wir durch den Wechsel der Betriebsabrechnungssysteme im Rückstand sind, außerdem können ein paar Dinge bedingt durch den erst Mitte Dezember abgeschlossenen Zukunftssicherungsvertrag des Klinikum erst nach und nach noch geregelt werden und sind auch z.Zt. noch nicht abschließend geregelt. Dies betrifft u.a. auch die Berechnung Ihres Mutterschaftsgeldes für das Jahr 2007. Sobald die noch offenen Fragen geklärt sind, werde ich mich bei Ihnen melden. Wenn Sie möchten, rufen Sie mich an, besser noch - teilen Sie mir doch vielleicht Ihre Telefonnummer mit, dann können wir ggf. telefonisch schon einige Ihrer Fragen klären


Ich gab Ihr narürlich meine Nummer, aber bis heute meldet sich keiner mehr...
Wie lange soll ich wartenbis es geklärt ist???
Mich nervt das ganz schön mit dem Geld auf dem Konto, weil ich immer aufpassen muss, dass ich das nicht ausgebe...

Was würdet Ihr denn machen..
Danke Moni
 
Kannst nichts machen.

Hier (oder war es woanders?!) war letztens doch ein Thread in dem jemand zu viel Weihnachtsgeld bekommen hatte und das zurückzahlen sollte. Hatte es aber ausgegeben --> geändert hat das nichts.

Ob es da eine Frist gibt wqeiß ich zwar nicht, aber die wird bestimmt etwas länger betragen ;)
 
Ich könnte mir vorstellen, dass dies die Jahressonderzahlung, landläufig auch Weihnachtsgeld genannt, ist! Und im Dezember deinen Anteil an der Auszahlung der "leistungsgerechten Vergütung, den die Kliniken prozentual im Dezember ausschüüten müssen.

Wurdest/wirst du nach TVöD bezahlt?

Warum rufst du die Dame nicht einfach an und erkundigst dich? Du könnstest auch beim Betriebsrat anrufen und dich erkundigen was die Auszahlung zu bedeuten hat? Dort kann man dir bestimmt auch darüber Auskunft geben, wie du dich jetzt weiter verhalten musst und ob dir das Geld zusteht!!

Gruß
Behid
 
Ja das liebe Geld.
Ich habe selber ganz tolle Erfahrungen damit gemacht.
Es gibt eine rechtliche Aussage die besagt, das wenn Du Zuschläge erhalten hast wie zum Beispiel Schichtzulage und Du hast zuviel Geld bekommen und der Arbeitgeber merkt das nach einem Jahr kann er von Dir nur die letzten 6. Monate zurück fordern. Die anderen 6. Monate kannst Du behalten. Wenn er nach 7. Monaten das bemerkt zahlst Du nur 1. Monat zurück.
Umgekehrt ist es das gleiche, also wenn der Arbeitgeber Dir 1. Jahr keine Schichtzulage gezahlt hat, dann hast Du nur Anspruch auf 6. Monate.
Bei 2. Jahren auch immer nur die lezten 6. Monate.
Anders ist es bei Sozialabgaben die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Die sind erst nach 25 oder 30. Jahren Frist abgelaufen(Rente, Krankenkasse, Pflegeversicherung).
Ja und sonst wende Dich an Verdi oder dem Betriebsrat oder sitze es aus.
Vielleicht hast Du ja Glück !
 
Halo Ihr Lieben...

ich hohhe, jemand kann mir weiter helfen...

Ich bin zur Zeit seit März 2007 in Elternzeit und habe seitdem nicht gearbeitet.
Trotzdem bekamm ich schon in November ein Gehalt von 2400 Euro von meinem Arbeitgeber überwiesen bekommen und in Dezember wieder...diesmal nur 560 Euro...

Sorry aber diesen Absatz verstehe ich nicht...
Was hast du denn sonst bekommen und was wurde wann, wie ausgezahlt???

Hast du Abrechnungen erhalten??

Der Satz ist sehr unverständlich...
 
Kann mir auch denken, das es sich um das sog. " Weihnachtsgeld " handelt, denn du bist ja trotz Elternzeit dort angestellt.
Du bekommst für die Zeit des Mutterschutzes die volle Zulage, und ab der Elternzeit, soweit ich weiß, dann anteilig.
Ich denke aber, das müßte deine Sachbearbeiterin vom Lohnbüro sofort klären können.

lg tochter46
 
Sorry ... ich hoffe ich störe nicht...

aber ich habe auch ein ähnl. Problem nur mit dem Gehalt.
Mein Arbeitgeber ist der Meinung, das er mir zuviel Gehalt gezahlt haben mag.
Irgendwie Brutto im laufe des jahres... 600€ oder sowas...
allerdings war das vor 1 Jahr oder länger und ich arbeite nun auch seid 6 Monaten nicht mehr dort...
Wielange muss ich nun Angst haben, das er nun 600 Euro od. ähnl. von mir fordert ?

Vielen Dank für die Hilfe im vorraus !
 
Hallo zusammen!
Gefunden bei: Tariflexikon
Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge
Zuviel gezahlte Bezüge sind nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Verpflichtung zur Herausgabe bei ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzuzahlen. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung entfällt jedoch, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr bereichert ist (§ 818 Abs. 3 BGB). Der Wegfall der Bereicherung ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die zuviel gezahlten Bezüge im Rahmen seiner Lebensführung verbraucht hat. Der Anspruch auf Rückzahlung bleibt jedoch bestehen, wenn der Arbeitnehmer den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung oder die Fehlerhaftigkeit der Zahlungsgrundlage kannte oder nachträglich erfuhr. Bezüge im vorstehenden Sinne sind alle wiederkehrenden und alle einmaligen geltlichen Leistungen, wie beispielsweise Vergütung, Lohn, Urlaubsvergütung, Urlaubslohn, Krankenbezüge, Trennungsgeld sowie Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen.
Fazit: Schön das Geld aufheben bis zu Entscheidung (Tagesgeld,Sparbuch etc.), Zinsen darfst du auf alle fälle behalten!
 
Ich nehme auch an, dass es sich hierbei um das "Weihnachtsgeld" handelt, zumindest bei den 2400 Euro, und die darfst du auf jeden Fall behalten, steht dir in der Elternzeit zu.
 
weihnachtsgeld zahlter er nur einmal schwarz...
danach nur zu schluss als ich weg war. komischer weise^^
aber das auch nur auf dem lohnzettel...
Alles sehr dubios bei meinem ehem. Boss.. Außerdem bezahlte er 11x von 46 mal das gehalt zu spät oder nicht die korrekte summe...
Baum-electronics halt... Depp der Mann :angry:

zumindest erfuhr ich von der angeblichen zuviel Zahlung erst nachdem ich wie oben beschrieben nicht mehr bereichert war ich habe das Geld natürlich im wahrsten sinne des Wortes verfressen. ^^
 
Hallo Monika, das ist sicherlich das Weihnachtsgeld, das steht Dir zu, weil Du ja 2007 erst in Erziehungsurlaub gegangen bist. Nächstes Jahr kriegst Dus dann aber leider nicht mehr. Das mit dem 2. Betrag weiß ich nicht so ganau, vielleicht sind das irgentwelche Nachzahlungen? :weissnix:

Aber das mit dem Weihnachtsgeld, das kann ich sicher sagen, das war bei mir auch :D
 
Bewerbungsrecht / Arbeitsrecht

Hans Gottlob Rühle, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg, gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht. Die Reihe wird fortlaufend ergänzt.

Folge 83: Probleme bei Gehaltsüberzahlung I
Immer wieder kommt es durch ein Versehen vor, daß ein Arbeitnehmer auf seinem Gehaltskonto zu wenig oder zu viel Geld erhält. Erhält er zu wenig Geld, so kann er den Fehlbetrag nachfordern.
Problematisch ist die Situation, wenn der Arbeitnehmer zu viel erhält. Manchmal ist das Geld ausgegeben, bevor es der Arbeitgeber zurückfordert. Was dann?
Der Fall:
Constanzia von Cosel beschäftigt den Stubenheizer Aegidius Wurz sowie zum Bau des Taschenberg-Palais in Dresden den Baumeister Daniel Pöppelmann.
Aegidius Wurz erhält als Stubenheizer monatlich 1.000 Euro netto. Arbeitgeberin Constanzia ließ ihm versehentlich ab dem 1.7.2002 1.020 Euro netto überweisen. Aegidius Wurz freut sich über die vermeintliche Lohnerhöhung und verpraßt sie regelmäßig mit Freunden in der Kneipe “Zum grünen Gewölbe”. Baumeister Pöppelmann dagegen erhält von Constanzia monatlich 10.000 Euro netto. Durch ein Bankversehen landet auf seinem Gehaltskonto im Juli 2002 ein einmaliger Betrag von 50.000 Euro, der ebenfalls von der Arbeitgeberin Constanzia gezahlt wurde. Constanzia wollte das Geld eigentlich an den Goldschmied Johann Melchior Dinglinger für diverse Geschmeide bezahlen. Baumeister Matthäus Daniel Pöppelmann freut sich über den Betrag, faßt ihn als Gratifikation auf und zahlt damit die erste Jahresrate für sein Ferienhaus auf Mallorca.
Die empörte Constanzia von Cosel will sowohl von Aegidius wie von Pöppelmann ihr Geld zurück. Beide haben das Geld nicht mehr. Sie weigern sich und berufen sich auf Entreicherung.
Die Lösung:
1. Bereicherung
Aegidius Wurz und Pöppelmann sind um die jeweiligen überzahlten Beträge bereichert. Es handelt sich dabei um eine rechtsgrundlose Bereicherung nach § 812 BGB. Arbeitgeberin Constanzia schuldete das Geld nicht. Die Zahlungen beruhten auf einem reinen Versehen.
2. Wegfall der Bereicherung
Nach § 818 Abs. 3 BGB muß der Empfänger einer solchen rechtsgrundlosen Leistung das Erlangte dann nicht mehr herausgeben, wenn er das Geld ausgegeben hat, also nicht mehr bereichert ist. Weitere Voraussetzung ist, daß er gutgläubig war, d.h. also von dem Versehen nichts wußte. Dies war bei Aegidius Wurz, vielleicht auch bei Pöppelmann der Fall. Beide haben darauf vertraut, die Leistung wissentlich mit Rechtsgrund von Constanzia erhalten zu haben. Allerdings hätte Pöppelmann stutzig werden müssen bei der Höhe der Summe!
Bei der Überzahlung von Gehalt kommt es für die Frage der Entreicherung darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht hat. Sofern er sich mit dem Geld andere Werte verschafft hat, die noch in seinem Vermögen vorhanden sind, ist er nicht entreichert.
3. Beweislast
Der Empfänger der Leistung, d.h. der Bereicherte, muß den Wegfall der Bereicherung darlegen und im Zweifel auch beweisen. Es handelt sich nämlich um eine rechtsvernichtende Einwendung.
Aegidius Wurz und Pöppelmann müssen im einzelnen darlegen und beweisen, wie sie das Geld ausgegeben haben, daß die Bereicherung weggefallen ist. Sie müssen auch beweisen, daß sie weder Aufwendungen erspart haben, noch Schulden getilgt haben, noch ihren Vermögensstand verbessert haben, noch Anschaffungen getätigt haben etc.
Matthias Wurz fällt dies nicht schwer. Er hat das Geld in der Kneipe “Zum grünen Gewölbe” mit Freunden vertrunken. Hätte er es nicht gehabt, hätte er es auch nicht vertrinken können.
Bei Pöppelmann ist dies anders. Er hatte schon das Haus auf Mallorca gekauft. Die Abzahlung einer Jahresrate von 50.000 Euro hat ihn entsprechend von Schulden entlastet. Die Bereicherung ist damit nicht weggefallen. Etwas anderes wäre denkbar, wenn Pöppelmann aufgrund des Geldsegens eine vielleicht sonst niemals getätigte Weltreise mit seiner Geliebten Lieselotte von der Pfalz durchgeführt hätte



Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge
Zuviel gezahlte Bezüge sind nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Verpflichtung zur Herausgabe bei ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzuzahlen. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung entfällt jedoch, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr bereichert ist (§ 818 Abs. 3 BGB). Der Wegfall der Bereicherung ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die zuviel gezahlten Bezüge im Rahmen seiner Lebensführung verbraucht hat. Der Anspruch auf Rückzahlung bleibt jedoch bestehen, wenn der Arbeitnehmer den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung oder die Fehlerhaftigkeit der Zahlungsgrundlage kannte oder nachträglich erfuhr. Bezüge im vorstehenden Sinne sind alle wiederkehrenden und alle einmaligen geltlichen Leistungen, wie beispielsweise Vergütung, Lohn, Urlaubsvergütung, Urlaubslohn, Krankenbezüge, Trennungsgeld sowie Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen.
 
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