Auch auf die Gefahr hin, Dinge wiederholt zu schreiben (was hier sowieso üblich zu sein scheint), will ich hier meine Erfahrungen schildern:
1. Praxis
Jegliche Drogen wurden auf all meinen durchlaufenen psychiatrischen Stationen unter beisein von 2 Pflegern und Patient die Toilette heruntergespuelt.
Die Patienten waren bisher immer mit diesem Prozedere einverstanden.
2. Recht
Das Problem ist wohl diese Eigenbedarfsregelung: Wenn der Patient die für jedes Bundesland definierte "geringe Menge" bei sich hat, kann er mich sehr wohl anzeigen und einen Gegenwert verlangen, wenn ich es gegen seinen Willen vernichte, es ist ja schließlich sein Eigentum.
Wenn der Patient nicht einwilligt, ihn disziplinarisch entlassen? Viel Spaß, wenn du auf ner geschlossenen Sucht-Aufnahmestation arbeitest.
Die Polizei anrufen und den Stoff abholen lassen, ist wohl genau dasselbe. Dann begeht halt die Polizei ein Verbrechen
.
3. Meine Meinung
Wenn ein Patient eine geringe, nicht strafbare Menge, zum Eigenbedarf dabei hat, muss ich sie aufbewahren (so weh das auch tut). Alles über diese Menge kann vernichtet werden (unter Zeugen). Der Patient wird einen wohl kaum anzeigen, er würde auch sicherlich kein Recht bekommen.