Umgang mit Drogen von Patienten

Überleg mal genau, wer oder was den Süchtigen die Würde nimmt, die Krankenpflege oder die Drogen, die ich ihnen wegnehme....!
 
Hallo!
ich glaube das hat im ersten Sinne nichts mit "Würde nehmen" zu tun. Ich denke die meisten hardcore drogis haben diese für sich eh meistens schon über die Reeling gekippt. Aber das ist auch ein anderes Thema.
Ich finde wirklich, dass wenn was, egal was gefunden wird muss das vernichtet werden, es gibt immer besonderst Schlaue die versuchen zu schmuggeln, die wurden rausgeschmissen und ende.
LG Inti38
 
hallo,
illegale Drogen und meine Dienstleistungen passen arbeitstechnisch nicht zusammen.
Wer zu uns muss/will und möchte seine Drogen behalten, der darf wieder gehen.
Aufbewahren von Drogen wäre, neben allen Gesetzen, einfach nur albern.
Gruß
 
@j.gloms
zustimmen kann :)
LG inti38
 
Guten Morgen,

sollte man nicht unterscheiden zwischen der Psychiatrie und der Somatik?

Wenn ich zum Entzug komme, dann sollte es doch logisch sein, dass ich ohne Drogen dort ankomme.


Liebe Grüsse
Narde
 
Inti38, in welchem Bundesland ist es denn bitte nicht verboten, Drogen zu besitzen?
Könnte es sein, daß Du da was durcheinanderschmeißt? Drogenbesitz in geringen Mengen zum Eigenkonsum wird bei Ersttätern meist nicht strafrechtlich verfolgt.
Der Besitz ist trotzdem verboten.
 
@inti38,
das ist mir bekannt!
Aber entweder toleriere ich Drogen und pflege eine liberale Haltung dazu, mit meiner (sozialen) Umwelt und/oder mir, oder ich arbeite gegen illegale Drogen und deren Auswirkungen (...) .
Ich persönlich arbeite zu ca. zu einem Drittel bis 25% mit Suchtkranken Menschen.
" Das prägt!"
Vielleicht hat Pawlow doch recht.
Und Castanedas und Erikson habe ich auch gelesen.
Gruß:rocken:
 
@gloms
jaja was uns alle so prägt!:mrgreen:
und du hast recht aber das sind Entscheidungen die jeder für sich treffen sollte...
Ich finde die Kämpfe gegen die legalen Drogen mittlerweilen als schlimmer an, wenn man sieht wieviele Tausende rauchen, saufen, Pillen werfen, da kommen einem die anderen Konsumenten fast vernachlässigbar vor (in der Grössenodrnung!)
Letzten Endes geht das aber am Thema vorbei....
LG Inti38
 
Also soweit mir bekannt ist sind Mengen für den Eigenbedarf, der in jedem Bundesland verschieden definiert wird, erlaubt.
Mengen genau müsste ich nachlesen....steht sicher im Netz irgendwo....
Geringe Menge ? Wikipedia
Aber ich weiss, dass in Berlin, Hamburg, Frankfurt (Hessen) das erlaubt, geduldet wird auch bei nicht Erstkonsumenten, wer will das immer wissen?!
Nicht jede Droge macht Einstichstellen....
LG Inti38
 
Auch auf die Gefahr hin, Dinge wiederholt zu schreiben (was hier sowieso üblich zu sein scheint), will ich hier meine Erfahrungen schildern:

1. Praxis

Jegliche Drogen wurden auf all meinen durchlaufenen psychiatrischen Stationen unter beisein von 2 Pflegern und Patient die Toilette heruntergespuelt.
Die Patienten waren bisher immer mit diesem Prozedere einverstanden.

2. Recht

Das Problem ist wohl diese Eigenbedarfsregelung: Wenn der Patient die für jedes Bundesland definierte "geringe Menge" bei sich hat, kann er mich sehr wohl anzeigen und einen Gegenwert verlangen, wenn ich es gegen seinen Willen vernichte, es ist ja schließlich sein Eigentum.
Wenn der Patient nicht einwilligt, ihn disziplinarisch entlassen? Viel Spaß, wenn du auf ner geschlossenen Sucht-Aufnahmestation arbeitest.

Die Polizei anrufen und den Stoff abholen lassen, ist wohl genau dasselbe. Dann begeht halt die Polizei ein Verbrechen :knockin:.

3. Meine Meinung

Wenn ein Patient eine geringe, nicht strafbare Menge, zum Eigenbedarf dabei hat, muss ich sie aufbewahren (so weh das auch tut). Alles über diese Menge kann vernichtet werden (unter Zeugen). Der Patient wird einen wohl kaum anzeigen, er würde auch sicherlich kein Recht bekommen.
 

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