Überstundenfrei und Namensschild...

SrMaike

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Hallo....

Eine meiner Mitarbeiterinnen terrorisiert und zur Zeit... Wir haben mit ihr echt Probleme...

Sie besteht im Monat März und April auf jeweils 1 Woche Überstundenfrei... Überstunden hat sie zwar, jedoch geht es Personalmäßig gar nicht... Wir sind in letzter Zeit (Gott sei Dank) mit Neuaufnahme beschmissen worden und mussten innerhalb von 2 Tagen eine neue Tour auf machen...
Zudem haben wir endlich Namensschilder bekommen und haben uns darauf geeinigt nur den Vornamen drauf zu schreiben, ausser Madame... Sie BESTEHT auf ihren Nachnamen... Kann sie das ????
Angeblich hätte sie sich über alles beim Anwalt erkundigt und es würde ihr alles so zustehen... Das Überstunden frei und die Beschriftung auf ihrem Namensschild... ????

Zur Hilfe....
 
Zu a: Nein, sie kann nicht auf frei "bestehen". (Aber krank melden kann sie sich :-/ )
Zu b: Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber die Vorgaben bestimmen kann. Frag sie doch mal nach dem Rechtshintergrund, den sie da haben will...



Edit: Was ihr zusteht, ist natürlich ein Ausgleich der gemachten Überstunden, in einem gewissen Rahmen (Tarifvertrag). Aber wann/wo/wie, bestimmt der AG
 
Sie will einfach nicht, dass man auf der Strasse (ambulante Pflege) ihren Namen erkennen kann... Bei den Patienten allerdings stellt sie sich als Sr. XYZ vor....
 
Zudem haben wir endlich Namensschilder bekommen und haben uns darauf geeinigt nur den Vornamen drauf zu schreiben, ausser Madame... Sie BESTEHT auf ihren Nachnamen... Kann sie das ????
Angeblich hätte sie sich über alles beim Anwalt erkundigt und es würde ihr alles so zustehen... Das Überstunden frei und die Beschriftung auf ihrem Namensschild... ????

Die Gruppe scheint aus vielen Mademoiselles (Fräulein...) und einer Madame (Frau ...) zu bestehen.

Emanzipierte Frauen sehen es als ihr Recht an sich kundig zu machen.

Überstundenfrei muss gewährt werden. Sie kann auf einen Stundenausgleich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bestehen- es sei denn der Arbeitsvertrag sieht anderes vor. Stichwort: Arbeitszeitkonto.

Der AG hat das Recht, den Abbau der Überstunden in seinem Sinne zu regeln- meint: er kann statt der geforderten kompletten Woche auch ein Verteilung über den ganzen Monat vereinbaren. Diese Vereinbarung trifft er mit dem MA und nicht mit dem Team.

Wenn die offensichtlich sehr taffe Frau auf eine volle Namensangabe auf ihrem Schild besteht, dann sehe ich nicht, wo die Persönlichkeitsrechte der restlichen Gruppenmitglieder verletzt werden.
Vielleicht sollte man bei den Diskussionen nochmal in sich gehen und überlegen, was einen da tatsächlich stört. Ich denke, es ist nicht das Schild und die Überstundengeschichte.

Elisabeth






Elisabeth
 
Betriebliche Belange haben Vorrang,wenn sich die Situation entspannt hat, kann man der Mitarbeiterin frei geben. Durch die Kurzfristige Aufnahme von Neupateinten ist eben eine neue Situation eingetreten. Besondere Umstände erfordern numal besondere Massnahmen. Das ist das Geschäft, manchmal kommt wochenlang nichts und dann auf einmal mehrere Neuaufnahmen auf einmal. Eine kleine Anmerkung am Rande, ein bisschen mehr Idendifikation mit dem Betrieb seitens der Mitarbeiterin wäre sicher nicht verkehrt. Schliesslich kann man heutzutage um jeden Neukunden froh sein. Man müsste nur mal schauen ob wirklich sämtliche Möglichkeiten ( personell) erschöpt sind, sollte eben noch irgendwo personeller Spielraum bestehen was von dieser Stelle aus nicht beurteilt werden kann dann müsste man ihr frei geben.
 
Verstehe ich das richtig? Betriebliche Belange setzen Recht und Gesetz außer Kraft? Es kann wohl nicht das Problem des AN sein, dass der AG eine zu dünne Personaldecke hat und sich dadurch Überstunden aufbauen.

Hier wurde ja wohl versäumt einen zeitnahen Ausgleich zu gewähren, wenn ich das richtig verstanden habe. Wegen 10 Überstunden geht niemand zum Anwalt.

Und wie eine volle Namensnennung dem Betriebsbild schadet, erschließt sich mir auch nicht.

Elisabeth
 
Überstunden müssen zwar abgebaut werden (innerhalb eines festgelegten Zeitraums, aber ein Mitarbeiter kann sich nicht aussuchen, wann er diese abbaut. Für geplante Freizeit in einer bestimmten Woche gibt es Urlaubstage.
 
Wenn die Stunden in einem gewissen Zeitraum ausgeglichen sein müssen, dann hat der AG dafür zu sorgen, dass dies entspechend geschieht. Ein "erhöhter Personalaufwand" sollte wohl kaum dafür herhalten, dass man weiter Überstunden schiebt und diese irgendwann mal abgebaut werden. Es besteht hier keine Katatstrophensituation. Es geht, wie immer, um die zu kurze Personaldecke.

Elisabeth
 
Richtig, aber wir wissen nicht, welcher Zeitraum bei diesem Arbeitgeber vereinbart wurde.

Bevor der Dienstplan geschrieben wurde, kann ich - Ausnahme: Urlaubstage - nicht mit einem Frei an bestimmten Tagen rechnen. Es gibt kein Anrecht auf "Wunschfrei", weder für reguläre frei Tage noch für Überstundenfrei.

Für mich klingt es, als hätte die Mitarbeiterin sich ausgemalt, die gesammelten Überstunden dann abzufeiern, wenn es ihr passt. Und das geht nunmal nicht, wenn betriebliche Interessen dagegen stehen. (Es sei denn, der Dienstplan mit geplantem Überstundenfrei ist bereits genehmigt.)
 
Hallo,

aha

Und das geht nunmal nicht, wenn betriebliche Interessen dagegen stehen.
aber für den AG ist es völlig in Ordnung 2 Wochen (Zwei Wochen) ÜS auflaufen zu lassen, wahrscheinlich sind es sogar mehr? Das sind 50% meiner monatlichen Arbeitszeit. Und wenn der AN darauf besteht endlich mal ne Erholungsphase zu haben und seine vertraglich vereinbarte Zeit einzufordern, dann schlagt ihr euch auf die Seite des AG und stellt euch gegen die AN. Ist da ein gewisser Neid dabei, dass sich eine Kollegin das traut? Auch ne GuK hat ein Privatleben - oder so?

Da lohnt es sich doch nochmals drüber intensiver Nachzudenken!!!

Für mich ist es selbstverständlich, dass ich mich mit Nachnamen ansprechen lasse, da beuge ich mich auch keiner Mehrheit oder Gruppendruck. Das ist ganz alleine meine Sache und sonst von Niemandem.

Gruß renje
 
Überstunden hat sie zwar, jedoch geht es Personalmäßig gar nicht... Wir sind in letzter Zeit (Gott sei Dank) mit Neuaufnahme beschmissen worden und mussten innerhalb von 2 Tagen eine neue Tour auf machen...
...

@Claudia- diese Aussage lässt anderes vermuten.

Elisabeth
 
Renje, ich spreche der MA nicht das Recht auf Überstundenfrei ab. Lediglich das Recht, den Tag des Überstundenfreis zu bestimmen. Denn das hat sie nicht.

Das mit dem Namensschild ist ein typischer Tabubruch. Recht oder nicht, es kommt nicht immer gut an, wenn man etwas geändert haben will, das "schon immer" so war, und wogegen bisher keiner etwas hatte. Das ist nicht gut, liegt aber in der menschlichen Natur. Eine vernünftige Diskussion ist da meiner Ansicht nach fruchtbarer als "Kratzbürstigkeit" (ich habe eine ähnliche Situation erlebt, allerdings mit einem anderen Tabubruch).
 
Ich denke, die Kollegin steht schon längst draußen:

, ausser Madame... Sie BESTEHT auf ihren Nachnamen... Kann sie das ????

Es war so, es ist so und esw ird immer so sein. Die Begründung "Tabubruch" ist für mich neu. Aber man lernt ja nie aus.

Elisabeth
 
Nenne es einen Bruch mit den Traditionen, wenn Dir dieser Ausdruck lieber ist. Traditionen sind nicht deshalb gut, weil sie alt sind. Nicht selten sind sie sogar schlecht. Trotzdem ist es für den einzelnen nicht leicht, damit zu brechen. Das führt oftmals zur Isolation von der Gemeinschaft.

Es ist ein Phänomen, das nicht nur in der Pflege zu beobachten ist. Menschen sind leider nur selten vernunftgesteuert.
 
Hallo Claudia,

Tabubruch hin oder her. Ich lasse mich so ansprechen wie ich es gelernt und es den gültigen Umgangsformen in der Gesellschaft entspricht. So weit mir bekannt gehören sowohl GuK wie auch Kunden dazu.

Genauso prinzipiell wie du sagst sie dürfe die Tage der Freizeit nicht bestimmen, genauso prinzipiell darf dann auch mein AG nicht die Tage bestimmen an denen ich die Üs mache - oder?

Oder - eine Hand wäscht die andere!

Kann es sein, dass das ein Nebenkriegsschauplatz ist? Das Problem liegt ganz wo Anderst?

Gruß renje
 
Genauso prinzipiell wie du sagst sie dürfe die Tage der Freizeit nicht bestimmen, genauso prinzipiell darf dann auch mein AG nicht die Tage bestimmen an denen ich die Üs mache - oder?

Hehe - doch. Da der AG die Pflicht hat, den Laden am Laufen zu halten. Sprich: er muss dafür sorgen, dass genug Personal da ist. Solange er sich ans Arbeitszeitgesetz - und den Arbeitsvertrag - hält, kann er den Dienstplan gestalten, wie es ihm beliebt, und der Arbeitnehmer muss so arbeiten, wie man es ihm sagt.

Im Alltag bin ich auch dafür, die Dienstplanwünsche der MA zu erfüllen. Aber nur im Rahmen des Möglichen. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es nicht immer möglich ist, eine Woche frei am Stück zu machen.

Kann es sein, dass das ein Nebenkriegsschauplatz ist? Das Problem liegt ganz wo Anderst?

Den Verdacht habe ich auch.
 
Hallo,

das war natürlich etwas Provokativ gemeint.

Da der AG die Pflicht hat, den Laden am Laufen zu halten.

Er hat auch die Pflicht Arbverträge einzuhalten.

Aber klar ist auch:
Das geht nur wenn die MA mitspielen!
Das geht nur auf Gegenseitigkeit und im Miteinander.

Sonst geht ein Betrieb der Dienstleistungen anbietet früher oder später den Bach herunter.

Der MA war entgegenkommend und hat die vielen Üs gemacht. Jetzt sollte der AG so entgegenkommend sein, der MA verlangt das ja nicht übermorgen und nicht in der Haupturlaubszeit, da eine Lösung zu finden - Stichwort Fürsorgepflicht.

Wie oft haben wir hier im thread schon Beiträge erlebt, dass Üs geklopft werden und immer mehr und mehr werden, wenn nicht evtl. auch massiv der Abbau eingefordert wird?

Gruß renje
 
Um wirklich zu beurteilen, ob das Überstundenfrei an den gewünschten Tagen möglich ist, müsste ich den Dienstplan sehen. Wir wissen nicht, ob sich die Wünsche nicht mit denen - oder sogar mit den Urlauben - anderer Mitarbeiter überschneidet. Ich glaube nicht, dass besagte Mitarbeiterin die einzige mit Überstunden ist.

Die Lösung sollte in gemeinsamer Absprache getroffen werden. Vielleicht interpretiere ich ja zuviel hinein, aber ich fürchte, im Augenblick ist eine solche vernünftige Absprache nicht machbar, da die Emotionen auf beiden Seiten viel zu aufgewühlt sind.