Im geplanten Überstundenfrei sich stets bereithalten und DB im Ü-frei - rechtens?

Halte ich für durchaus nachvollziehbar.
Kommunikationsmatrix / Übergabeprotokolle sind noch nicht
überall angekommen / praktikabel.
Einige unserer MA haben böse Schwierigkeiten mit dem
"Schriftlichen" !
 
Verstehe ich dich richtig: Am Mittwoch bist du nur für die Besprechung geplant?

An diesem Mittwoch stünde dann im Dienstplan ein ÜF für Überstundenfrei und dadrunter ein DB für die Dienstbesprechung, also hätte ich beides an diesem Tag. (sorry, mein Mann hätte dieses, ich habe ja die kreative Pause....)
 
Hier würde mich die Meinung unserer "Rechtsexperten" kennen, ich würde sagen, es ist rechtens, wenn es so geplant ist. Für die Dienstbesprechung kriegst ja Stunden und du baust dann halt so viele ab, wie die Differenz zwischen regulärer Stundenzahl und Teambesprechung ist. Du hast ja sonst den restlichen Tag frei.
 
Hier würde mich die Meinung unserer "Rechtsexperten" kennen, ich würde sagen, es ist rechtens, wenn es so geplant ist. Für die Dienstbesprechung kriegst ja Stunden und du baust dann halt so viele ab, wie die Differenz zwischen regulärer Stundenzahl und Teambesprechung ist. Du hast ja sonst den restlichen Tag frei.

Also ich persönlich finde das so nicht okay. Da ich ja an diesem Tag das Überstundenfrei nicht genießen kann, es wird ja am frühen Nachmittag unterbrochen, sprich, es tritt am freien Tag kein Erholungseffekt ein. Dann behalte ich lieber meine Überstunden und möchte dessen Abbau an einem gesonderten Tag komplett genießen können. Verstehst, wie ich das meine?

Schwierig
 
Es geht aber nicht darum, was Du okay findest, sondern was gesetzlich gestattet ist. Überstunden müssen nicht unbedingt tageweise abgebaut werden; stundenweises Abfackeln ist gesetzeskonform. Ebenso eine verpflichtende Dienstbesprechung (oder Fortbildung oder sonstwas) an einem Tag, an dem Du keinen weiteren Dienst hast (sofern die Ruhezeit zwischen zwei Diensten eingehalten wird).
 
Also ich persönlich finde das so nicht okay. Da ich ja an diesem Tag das Überstundenfrei nicht genießen kann, es wird ja am frühen Nachmittag unterbrochen, sprich, es tritt am freien Tag kein Erholungseffekt ein. Dann behalte ich lieber meine Überstunden und möchte dessen Abbau an einem gesonderten Tag komplett genießen können. Verstehst, wie ich das meine?

Schwierig
Du hast an dem Tag eben 1,5 statt 7 Std (als Bsp). Wie das im DP betitelt ist, ist egal.

Evt kannst du dich whren über eine Mindestarbeitszeitregelung, die aber nirgend gesetzlich vorgeschrieben ist.
Also das es dir nicht zuzumuten ist, für 1h Arbeitszeit zur Arbeit zu kommen...
 
Bitte beachten, es nicht so einfach möglich Mehrarbeitsstunden die ich an ganzen Tagen erworben habe, Stundenweise abzufeiern
denn
wenn dies häufiger vorkommt würde dann z.B. eine Fünftagewoche rechnerisch nicht mehr aufgehen, die im Vertrag vereinbart wurde (6Tage entsprechend)
und
wie abzufeiern ist, können TV oder BV regeln.
 

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