Übernahme der Kosten für PDL-Aufbaukurs

tina84

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Möchte gerne den PDL Aufbaukurs mit 264 Stunden ( 7 Wochen) machen und wissen was dafür angemessen ist hinsichtlich Kostenübernahme/Arbeitszeit von Seiten AG und AN.
Mein AG hat vorgeschlagen das ich die Hälfte der Fortbildungskosten, inclusive die Hälfte der dafür notwendigen Arbeitszeit ( insgesamt 16,5 Tage Urlaub) einbringe und mich für zwei Jahre verpflichte. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses soll ich anteilig die restlichen Fortbildungskosten und Arbeitszeit zurück bezahlen. Was meint ihr dazu? Danke schon mal vorab für eure Meinungen.
 
Mir pers. wären 17 Tage Urlaub zu viel, mehr als 2 Wochen würde ich nicht hergeben (und habe ich auch nie). Andererseits kannst evt mit Überstunden arbeiten...
Bindung von 2 Jahren ist human, Hälfte der Kosten finde ich OK.
 
Was ist ein PDL Aufbaukurs?
 
Was ist ein PDL Aufbaukurs?
Du hast den Basiskurs die sogenannte kleine PDL (je nach Bundesland 420 -560h) und machst dann den Aufbaukurs meist ist das dann der der DKG zertifiziert ist oder dich berechtigt auch stationäre Einrichtungen zu leiten. Da ist dann meist nochmal der Fokus verstärkt auf BWL, QM, CM und Personalmanagement gelegt.

Was ich mich jetzt Frage: Ist das mit dem Urlaub überhaupt rechtens? Laut Bundesurlaubgesetz darf doch der Urlaub nur verwendet werden um sich zu erholen. Wenn da aber nun 17 Tage für eine Weiterbildung drauf gehen, wäre das dann nicht ein Verstoß? Und für mich erscheinen dann in dem Zusammenhang auch die zwei Jahre etwas viel, wenn die TE die Hälfte der FoBikosten selbst trägt und dann dafür auch noch 17 Urlaubstage hergibt.

Mal ganz ehrlich: Ich würde das dann lieber selbst finanzieren (habe ich ja auch und zwar komplett nich nur den Aufbaukurs) und bin dann unabhängig.
 
Was ich mich jetzt Frage: Ist das mit dem Urlaub überhaupt rechtens? Laut Bundesurlaubgesetz darf doch der Urlaub nur verwendet werden um sich zu erholen. Wenn da aber nun 17 Tage für eine Weiterbildung drauf gehen, wäre das dann nicht ein Verstoß?
Wenn die Weiterbildung nicht der Erholung widerspricht...


Wenn du es nachher zurückzahlst bist du genauso unabhängig. Per se machst du also erstmal nur "Gewinn" dadurch.
 
Was meinst du damit, dass man dann auch stationäre Einrichtungen leiten darf?

Pflegeheime z.B darf man durchaus mit der 460 Stunden Weiterbildung leiten.
 
Was meinst du damit, dass man dann auch stationäre Einrichtungen leiten darf?

Pflegeheime z.B darf man durchaus mit der 460 Stunden Weiterbildung leiten.
Nein. Um ein Pflegeheim zu leiten, brauchst du eine Ausbildung zum Heimleiter. Bei uns in Thüringen darfst du mit der kleinen PDL nur ambulant arbeiten. Die bei den Wohnbereichsleitern ist es verscheiden, manche Heime haben Wbler mit der kleinen PDL viele aber haben nur Wbler mit der Ausbildung zur Leitung einer Funktionseinheit (das ist der nachgefragte Aufbaukurs). Das kommt auf die ausgehandelten Versorgungsverträge mit den Kassen an und die sind da zumindest in Thüringen sehr pingelich.
In den Krankenhäusern kenne ich nur Stationsleiter mit der Weiterbildung "stationäre Leitung" (entspricht auch dem (Basis+Aufbaukurs = 924h).
 
Die Pflegedienstleitung ist länderunabhängig im SGB 11 geregelt. Die PDL ist ja auch nicht die Heimleitung = andere Baustelle.
Sie leitet die Einrichtung im Pflegebereich, sie ist die verantwortliche Pflegefachkraft.

Mit der 460 h Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft darfst du laut § 71 SGB 11 bundesweit Pflegedienstleitung in stationären Einrichtungen nach § 71 SGb 11 sein.

Was Häuser intern verlangen, ist natürlich unterschiedlich, aber die gesetzlichen Voraussetzungen sind klar geregelt und die sind nicht länderabhängig.

Das haben wir hier schonmal diskutuiert:

http://www.krankenschwester.de/foru...bildung-fachwirt-gesundheits-sozialwesen.html

Der Verosorgungsvertrag zwischen den Kassen in Thüringen und den Pflegeinrichtungen kann man einsehen und da ist nichts gefordert, was einer höheren Qualifikation entspricht.

Ich finde da auf die Schnelle nur:

Der Träger der Pflegeeinrichtung weist den Landesverbänden der Pflegekassen die fachliche Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft und ihrer Stellvertretung
nach

aus:

https://www.aok-gesundheitspartner....er/thr_pflege_stationaer_voll_rv_vollstat.pdf

Und verantwortliche Pflegefachkraft bedeutet nur das, was im SGB 11 gefordert ist.


(Was alles nicht bedeutet, dass die Weiterbildung nicht sinnvoll ist!)
 
Die PDL ist ja auch nicht die Heimleitung = andere Baustelle.
Oben schriebst du man dürfe mit der kleinen PDL ein Heim leiten, was man aber nicht darf. Und die PDL leitet nun mal nicht das Heim, sondern das tut die Heimleitung mit der entsprechenden Ausbildung. Dann drück dich bitte klarer aus.
Heimleitung leitet das Heim, Pflegedienstleitung leitet den Pflegebereich und ist damit der Heimleitung unterstellt und Wohnbereichsleitung leitet den Wohnbereich und ist der PDL unterstellt.

Du brauchst mir hier auch nicht das SGB zu zitieren, dass kenne ich selbst. Du wolltest wissen was der Aufbaukurs ist und das habe ich dir erklärt. Was gesetzlich erlaubt und dann tatsächlich so ist, sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Der Verosorgungsvertrag zwischen den Kassen in Thüringen und den Pflegeinrichtungen kann man einsehen und da ist nichts gefordert, was einer höheren Qualifikation entspricht.
Jede Einrichtung schließt mit der Kasse einen eigenen Versorgungsvertrag ab. Bei meinem Ex AG war es z.B. so das sowohl PDL als auch stellv. PDL (ich) mindestens den Kurs nach DKG haben mussten. Selbst unsere Teamleiter mussten mindestens den kleinen PDL Kurs haben, während in anderen Einrichtungen der außerklinischen INtensivpflege die Teamleiter gar keine Leitungsweiterbildung benötigen und dementsprechend meist auch nicht haben.
Da spielen dann auch noch andere Sachen mit rein z.B. die Zertifizierungsvorschriften, die da nochmal gewisse Qualitätsunterschiede ziehen, was auch richtig ist.

Im Heimgesetz gibts meines Wissens nach auch nochmal einige Besonderheiten diesbezüglich und dann gibts ja auch noch das PQSG.
 
Wenn es um das Thema PDL geht, dann gehe ich von der pflegerischen Leitung aus.

Eine Heimleitung muss ja nicht zwingend die PDL Ausbildung haben.

Jede Einrichtung schließt mit der Kasse einen eigenen Versorgungsvertrag ab

Ja natürlich, aber auf Grundlage des Rahmenvertrages für das entsprechende Land.

Im Versorgungsvertrag sind alle Verbände genannt, mit denen er geschlossen ist. Darin sind sowohl die Wohlfahrtsverbände, als auch die privaten Anbieter zusammen geschlossen.

Ich kann nirgendwo eine Grundlage für deine Aussage finden, außer deiner Aussage, dass es so ist. Wo ist die gesetzliche Grundlage dafür? Daher würde es mich tatsächlich interessieren, woher diese Forderung der Kassen kommt, wo sie nachzulesen ist und auf was sie beruht.

Was einzelne Arbeitgeber privat für sich aus ihren eigenen Ansprüchen fordern, ist ja etwas anderes, es geht hier ja nur um die gesetzlichen Vorgaben und die sind so, wie sie im SGB 11 beschrieben sind. Auch in Thüringen :-)

Für den Heimleiter habe ich die Vorgabe 720 h PDL Ausbildung auch nicht gefunden, der muss eine Heimleiterausbildung haben.

Das PQSG sagt nichts über die Vorgaben der Stunden für die PDL Weiterbildung aus, nur das QM betrieben werden muss, die Expertenstandards Anwendung finden müssen usw.

Edit: Für mich ist es aber auch ok, wenn wir es dabei belassen, deine Grundfrage ist ja geklärt und dies ist ja wieder ein neues Thema, was bereits an anderer Stelle geklärt ist.
Trotzdem würde ich mich über jede Erhellung freuen.
 
Wenn es um das Thema PDL geht, dann gehe ich von der pflegerischen Leitung aus.
Dann schreib das doch so, denn oben hast du geschrieben, ein Heim kann man auch mit 460h leiten und das kann man eben nicht, da geben ich Barotrauma recht. Eine PDL könnte theoretisch mit 460h als PDL in einem Heim arbeiten - praktisch wirst du keine Heim finden, was eine 460h weitergebildete PDL als solche einstellt, selbst die Wohnbereichsleitungen haben bei uns alle einen höherwertigeren Abschluss. Ein Heim wird von der Heimleitung geleitet, die PDL ist sowas wie eine Abteilungsleitung.
Eine Heimleitung muss ja nicht zwingend die PDL Ausbildung haben.
Nein, die hat die Ausbildung zur Heimleitung die meistens die PDL Ausbildung mit beeinhaltet bzw. heutzutage wirst du kaum noch weitergebildete heimleiter finden, da eigentlich nur noch Heimleiter mit Studienabschluss eingestellt werden.
Ja natürlich, aber auf Grundlage des Rahmenvertrages für das entsprechende Land.
Der aber nur eine Rahmenvereinbarung ist. Jedem Kostenträger steht es frei, in den mit den Versorgern ausgehandelten Verträgen, andere Regelungen zu treffen. Den Kassen ist nicht daran gelegen, dass sich neue Pflegedienste etablieren, deshalb geht man dann so in die entsprechenden Verhandlungen und du als Pflegedienst bist dann mit dem Problem konfrontiert, dies entweder so zu akzeptieren oder es zu lassen.
Ich kann nirgendwo eine Grundlage für deine Aussage finden, außer deiner Aussage, dass es so ist. Wo ist die gesetzliche Grundlage dafür? Daher würde es mich tatsächlich interessieren, woher diese Forderung der Kassen kommt, wo sie nachzulesen ist und auf was sie beruht.
Dann musst du dir die Verträge der entsprechenden Pflegeeinrichtungen, die sie mit den Kassen geschlossen haben, in denen diese Festlegungen getroffen wurden, zeigen lassen.

Was einzelne Arbeitgeber privat für sich aus ihren eigenen Ansprüchen fordern, ist ja etwas anderes, es geht hier ja nur um die gesetzlichen Vorgaben und die sind so, wie sie im SGB 11 beschrieben sind. Auch in Thüringen :-)
Gesetze sind Grundvorgaben, wenn sich die Kassen, der MDK oder die Heimaufsicht (sozusagen als Brötchengeber) dazu entschließen höhere Maßstäbe anzulegen, dann kannst du das Sozialgesetzbuch zitieren soviel du willst, dass wird nichts daran ändern. Das man hier den Bock zum Gärtner gemacht hat, ist wieder ein anderes Thema.
 

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