- Registriert
- 07.10.2017
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Hallo, habe folgendes Problem. Habe im letzten Monat im Dienstplan 1 Woche frei zum Abbau meiner Überstunden bekommen. Leider bin ich u.a. in dieser Zeit krank geworden.
Ich arbeite in einer großen Klinik und werde nach Tvöd bezahlt. Dort gibt es ha den Paragraphen 10 Abs. 4, der besagt, dass geplantes Überstundenfrei im Krankheitsfall bei Vorliegen einer AU nicht zum Abbau meiner Überstunden führt, sie bleiben mir also erhalten. Wurde mir auch vom BR bestätigt.
Wie ich jetzt erfahre habe, hat meine Stationsleitung es versemmelt, das Frei als "Ü-frei" einzutragen. Damit sind meine Stunden futsch! Personalabteilung stellt sich natürlich quer. Kann ja wohl nicht sein, dass ich das jetzt ausbaden muss, wenn sie einen Fehler macht oder?
Was meint ihr???
Ich arbeite in einer großen Klinik und werde nach Tvöd bezahlt. Dort gibt es ha den Paragraphen 10 Abs. 4, der besagt, dass geplantes Überstundenfrei im Krankheitsfall bei Vorliegen einer AU nicht zum Abbau meiner Überstunden führt, sie bleiben mir also erhalten. Wurde mir auch vom BR bestätigt.
Wie ich jetzt erfahre habe, hat meine Stationsleitung es versemmelt, das Frei als "Ü-frei" einzutragen. Damit sind meine Stunden futsch! Personalabteilung stellt sich natürlich quer. Kann ja wohl nicht sein, dass ich das jetzt ausbaden muss, wenn sie einen Fehler macht oder?
Was meint ihr???