TVöD - ab wann wird man höher gestuft?

missy77

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Innere Medizin/Visceralchirurgie
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Hallo liebe Leute!:nurse:

Ich habe eine Frage zum TVöD...ich werde ab dem 01.01.09 meinen Arbeitsplatz wechseln wo neuerdings nach TVöD bezahlt wird...ich werde dann nach der Entgeltgruppe 7a Stufe 2 bezahlt. Momentan werde ich nach AVR 5a bezahlt, was ungefähr 170 euro mehr ausmacht...ich habe seit 8 1/2 Jahren mein Examen und bin somit keine Berufsanfängerin mehr! :motzen:Ab wann kann ich damit rechnen daß ich höher gestuft werde an meinem neuen Arbeitsplatz?
Ich wäre Euch sehr dankbar für Tipps und Antworten!
Liebe Grüße, Melli!
 
...ich habe seit 8 1/2 Jahren mein Examen und bin somit keine Berufsanfängerin mehr! :motzen:

Da kann der Smiley lamentieren soviel er will - nach dem neuen TVÖD wird nicht die Berufszugehörigkeit, sondern nur die zum Arbeitgeber anerkannt. Bescheuert, ich weiß.
 
Naja-das wird wohl so sein daß es nicht auf meine Berufserfahrung ankommt...schade. Aber ab wann kann ich damit rechnen daß ich höher gestuft werde?
 
Naja-das wird wohl so sein daß es nicht auf meine Berufserfahrung ankommt...schade. Aber ab wann kann ich damit rechnen daß ich höher gestuft werde?

Hallo,

wenn du nach Stufe 2 eingestellt wirst, wirst du nach 2 Jahren auf die Stufe 3 höhergruppiert.

Gruß

medsonet.1
 
Wenn die Einstellung nach dem 31.12.08 erfolgt, wird ein Mitarbeiter mit einer Berufserfahrung von mind. 3 Jahren mit der Stufe 3 eingestellt. (§16 Abs. 2 TVöD.)
 
HAllo
ich bin auch bei TVÖD "gelandet" und in der Klinik zum 1.11.2007 eingestellt worden. Allerdings damal mit 75%...
Jetzt Vollzeit seit Mai diesen Jahres und seit August Leitung der Abteilung. Leider weiss ich immer noch nicht wieviel ich bekommen sollte.

Allerdings hat sich inzwischen da noch eine kleine Schwierigkeit hinzugesellt. Ich mache ständig soviel Überstunen (man hat uns eine Kraft genommen, die nicht ersetzt wurde, meine Kollegin pickt sie die "Rosinen" raus und ich hab vor lauter "zu viel zu tun" nicht mal Zeit mich zu beklagen, oder sie entsprechend anzuweisen....
Jedenfalls habe ich mit meinem Vorgesetzten gesprochen ( in diesem FAll bin ich als KRankenschwester ausnahmsweise nicht der Pflege unterstellt), der ist recht kulant und gestattete mir - soweit das geht- meine ARbeitszeit entsprehen dem ARbeitsanfall anzupassen ( zeitweise waren wir auch gezwungen dazu und in dem FAll war ich die jenige die so nett war, meine Kollegin machts nicht, einfach "damit der Laden läuft") das heisst ich kann auch Üerstunden abbauen wenn es sich spontan egibt.
DA ich eine Schwerbehinderung habe un nicht zur ARbeit fahren kann, wohne ich inzwischen gegenüber und kann daher auch mal "nach HAuse" gehen um mich auszuruhen.....trotz aller Überstunden, so haben wir versucht auch meine ARbeitszeit zu planen...und sind drauf gekommen ,das ich montags am besten entbehrlich bin und solange hier einfach immer Überstunden anfallen komme ich Montags nicht.
Nun will die VErwaltung mit aufzwingen das ich ja nur eine 4-TAge woche hätte und deshalb weniger Urlaub bekommen sollte.
DArauf will ich mich nicht einlassen aber ich weiss auch nicht was ich tun kann, wo meine REchte liegen.
Unser BEtriebsrat, ist da nur phasenweise hilfreich, daher wollte ich erst mal hier fragen.
Ausserdem wollte ich wissen ob unabhängig von der Dauer der BEtriebszugehörigkeit, die Position als ABteilungsleitung nicht doch eine GEhaltsveränderung macht, und wenn ja welche, unter welchen BEdingungen ( habe keinen Stationsleitungskurs oder so gemacht, aber es kann in diesem speziellen FAll die Position niemand anders im HAus erfüllen, weil wir so eine spezielle Abteilung sind und man mich extra deshalb eingestellt, wegen meiner Kompetenz auf dem Fachgebiet).
Mütze
 
Hallo,

viele Probleme und viele Fragen. Ich will mal versuchen, auf einen Teil davon zu antworten.

1.) Gehaltseinstufung nach TVÖD
je nach Tätigkeitsprofil ist eine Stelle einer gewissen Entgeltgruppe zuzuordnen. Normalerweise ist die Abteilungsleitung mit fachlicher Personalverantwortung eine höherwertiger Tätigkeit als z.B. die einer "normalen" Krankenschwester. Es kann daher durchaus sein, daß dir eine höhere Entgeltgruppe zusteht oder zumindest eine Zulage auf dein jetziges Gehalt. Wenn du einen guten Draht zu deinem Vorgesetzten hast, solltest du das Thema dort ansprechen, wenn nicht, solltest du mal den Betriebsrat um Hilfestellung angehen, die haben bei diesem Thema Mitbestimmungsrecht und in der Regel auch Fachleute, die sich im Tarifwerk auskennen.

2.) Urlaub
wenn du vertraglich auf Dauer auf eine 4-Tage Woche umstellst, verändert sich natürlich auch der Urlaubsanspruch im Jahr, allerdings ist dies keine Kürzung, wie es auf den ersten Blick aussieht:

Beispiel:
- du hast 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage Woche, das sind übersetzt 6 Wochen Urlaub
- du hast 24 Tage Urlaub im Jahr bei einer 4-Tage Woche, das sind immer noch 6 Wochen Urlaub, da du ja für den 1 zusätzlich freien Tag in der Woche keinen Urlaub mehr nehmen must

Wenn du allerdings diesen Tag nur frei hast, um Überstunden abzubauen, darf die 5-Tage Woche nicht geändert werden, denn du hast ja für diesen freien Tag schon vorgearbeitet.

Ich hoffe, wenigstens einen Teil deiner Fragen konnte ich beantworten.

Gruß

medsonet.1
 

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