Subcutane Infusionen - ja oder nein?

Na weil 1x pieksen (Viggo, Kunststoff) und liegen lassen risiko- und schmerzärmer ist!?
Du magst Recht haben: es gibt sicher Indikationen für eine s.c. Infusion. Was mich an dem ganzen stört: die Indikation der Flüßigkeitssubstitution ist gegeben... das wie ist unterschiedlich, weil man als Mensch ev. Glück hat und im KKH liegt oder halt Pech und in einer Pflegeeinrichtung.
Zumal da die Pat. schon aß ( musste aber ständig daran erinnert werden), aber das Trinken überging. Da war man schon froh, wenn sie 2-3 Becher am Tag trank. Ich muss aber auch dazu sagen, dass das keinerwegs angewendet wurde, weil sich die Pflegekräfte nicht die Mühe machten, der Pat. "hinterher zu laufen". Wenn man ihr das Glas gab, ließ sie das Wasser/Limo/Kaffee/Tee an der Seite herauslaufen.
Das wäre für mich eindeutig eine Idikation für eine dauerhafte Lösung: PEG und nicht für s.c. Infusionen.

Elisabeth

PS @maniac Übrigens ist Wahrnehmung ja immer subjektiv: das du dich als Idiot fühlst wenn du eine emotionale Frage nicht beantworten kannst tut mir leid.
 
Hallo!

Dieses Thema wurde hier schon mehrfach diskutiert. Und aus einer dieser Diskussion habe ich diesen Link "geklaut":
Exsikkose, Subkutane Flüssigkeitszufuhr

Nehmt Euch mal ein paar Minütchen Zeit das zu lesen. Denn da stehen alle Antworten auf Eure Fragen drin.

LG
Trisha
 
*grübel* wenn die Lösung so optimal ist, warum nutzen wir sie dann im klinischen Bereich eigentlich so wenig? Eine kurzzeitige postop. Flüßigkeitssubstitution könnte doch auch auf die Art und Weise erfolgen. Wue oft hat man das Problem, dass die Leute nicht ausreichend trinken.

Elisabeth


Gute Frage,

postoperativ liegt doch sowieso eine Viggo, also warum sollte man die nicht nutzen,die Viggos bleiben ja auch noch liegen, für den Fall der Notfallbehandlung, von daher, war das ein schlechtes Beispiel.
 
@maniac Übrigens ist Wahrnehmung ja immer subjektiv: das du dich als Idiot fühlst wenn du eine emotionale Frage nicht beantworten kannst tut mir leid.

Das
wenn die Lösung so optimal ist, warum nutzen wir sie dann im klinischen Bereich eigentlich so wenig? Eine kurzzeitige postop. Flüßigkeitssubstitution könnte doch auch auf die Art und Weise erfolgen.
halte ich nicht für eine "emotionale Frage", sondern für ein "Für dumm verkaufen" - denn ich gehe mal stark davon aus das du dir die Frage durchaus selbst schon beantworten konntest...


Seis drum, ich bin ja idR nicht nachtragend und hab das morgen wieder vergessen ;-)

Zum Thema hast du natürlich auch recht, es gibt genauso Indikationen für eine PEG. Hab ich auch nie bestritten!!
 
Seis drum, ich bin ja idR nicht nachtragend und hab das morgen wieder vergessen ;-)
Geht mir genauso.

Und was den klinischen Bereich anbetrifft: auch dort gibt es ja immer mal wieder das Problem Flüssigkeitsmangel und nicht immer liegt schon eine Flex. bzw. Pat. toleriert sie nicht (war auch hier ein Argument)... ergo: s.c. Infusionen hätten im KKH ihre Berechtigung.
Und da sei dann die Frage schon gestattet: was hat hier das Primat: der Pat. oder die Bequemlichkeit des Arztes? Sollte die Antwort auf letzteres fallen sollte der Satz: Im Mittlepunkt... . unbedingt geändert werden. Der alte Mensch steht dann nämlich nicht mehr im Mittelpunkt. *grübvel* wobei: welcher Pat. steht eigentlich noch wirklich im Mittelpunkt?

Elisabeth
 
zuerst mal: Hallo an alle!!!

wenn ich mir das so durchlese werde ich schwindelig.
hier wird doch ernsthaft diskutiert ob bei klienten mit dehydrationsrisiko eine PEG angebrachter wäre als eine Infusion s.c.

Eine PEG ist ein operativer Eingriff der nur schwer wieder rückgängig zu machen ist.
es bedeutet man hat dauerhaft, meist für den rest seines lebens ein loch in seiner bauchdecke dass bis zum magen durchgeht. ein schlauch schaut raus der dich tagtäglich in deiner mobilität einschränkt. immer musst du mit einem infusionsständer umherlaufen an dem deine nahrung oder dein wasser hängt.
zeitweise gabe von wasser oder ähnlichem per PEG ist nicht angebracht, zu hoch ist das risiko dass die peg verstopft oder blockiert bei zusätzlicher normaler aufnahme fester nahrung.

PEG sehe ich als ultimo ratio, als allerletzte möglichkeit wenn gar nix mehr geht.

habt ihr schonmal das infektionsrisiko einer PEG in betracht gezogen? hat einer von euch schonmal eine richtig bös infizierte und entzündete PEG-einstichstelle gesehen? wenn ich das hier durchlese wohl kaum.
meint ihr das ist weniger schmerzhaft als eine s.c.-infusion pro tag über max. 2 stunden?

eine s.c.-infusion ist nicht schmerzhaft wenn sie korrekt gestochen und gelegt wird. in meiner ausbildung mussten wir das gegenseitig machen, es war ein pieks und dann war es ok.

das NaCl wird im unterhautfettgewebe sehr gut resorbiert, da unsere gefässe semipermeabel sind und so stoffe ausserhalb gut aufnehmen können.

eine gabe s.c. maximal 5ml??? woher diese information??? wird hier nicht injektion und infusion verwechselt???

klar gibt es bei zu schneller gabe eine art ödem im gewebe, doch hat das keine gesundheitlichen folgen, die flüssigkeit wird rasend schnell resorbiert.

bei PEG muss man soviel beachten.... betrachten wir mal die gabe von 1l flüssigkeit pro Tag per PEG.... bei einer maximalen Fliessgeschwindigkeit von 200ml/h (und das ist rasend schnell) sind es 5 stunden die du an der PEG hängst und immer diese Pumpe mitschleppen musst.

Bei einer niedrigeren und angebrachteren fliessgeschwindigkeit von 150ml/h ist man schon knapp 7 stunden beschäftigt.

da lass ich mich doch lieber einmal pieksen.
 
Hallo @all,

habt ihr euch eigentlich schon einmal gefragt, ob NaCl 0,9% und Ringerlösung eigentlich für s.c. Infusionen zugelassen sind?

Laut dem Waschzettel, dürfen diese nur i.v. verabreicht werden.

Wenn man es nun genau nimmt, ist es ein Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo @all,

habt ihr euch eigentlich schon einmal gefragt, ob NaCl 0,9% und Ringerlösung eigentlich für s.c. Infusionen zugelassen sind?

Laut dem Waschzettel, dürfen diese nur i.v. verabreicht werden.

Wenn man es nun genau nimmt, ist es ein Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz.

Liebe Grüsse
Narde

In einem der Häuser in denen ich bisher gearbeitet habe, war es ganz
selbstverständlich, daß den Bewohnern von uns (exam.) Pflegekräften
s.c.-Infusionen gelegt wurden.
Es wurde von den Ärzten sogar als "Bedarfsmedi." in die Doku eingetragen,
so daß wir selbst entscheiden konnten, wann und bei wem wir eine legen.
Und was den Verstoß gg. das Arzneimittelgesetz anbelangt:
Es ist eine Tatsache, daß wir gerade in der Altenpflege sehr oft mit einem
Bein schon im Knast stehen.
Wenn dies aber wirklich und ausdrücklich zum Wohle eines Bewohners
geschieht, konnte ich bisher damit leben.

Feli
 
Im Pflegewiki steht dazu:
Zum Einsatz kommen nur isotone Wasser- und Elektrolytlösungen wie beispielsweiseDie Lösungen sind nicht explizit für diesen Applikationsweg zugelassen sind. Zum Zeitpunkt der Zulassung war die s.c. Infusion noch relativ unbekannt; eine Nachzulassung scheint wirtschaftlich wenig attraktiv.
Vielfach wird darauf hingewiesen, dass nur isotone Kochsalzlösung in das Subcutane Gewebe gegeben werden dürfe, da andere Substanzen (z.B. auch Ringerlösung durch das enthaltende Kalium) zu Zelltod und also zu Nekrosen führen könne.
In Versuchen mit markierter physiologischer Kochsalzlösung, wurde die vollständige Bioverfügbarkeit der subcutan zugeführten Flüssigkeit bewiesen.

 
Hallo @all,

habt ihr euch eigentlich schon einmal gefragt, ob NaCl 0,9% und Ringerlösung eigentlich für s.c. Infusionen zugelassen sind?

Laut dem Waschzettel, dürfen diese nur i.v. verabreicht werden.

Wenn man es nun genau nimmt, ist es ein Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz.

Liebe Grüsse
Narde

Es ging ja nicht um Nacl (wurde nur als beispiel genannt ) sondern allgemein um Infusionslösungen
 
Hallo Zara,
das Gleiche steht im Beipackzettel von Ringerlösung und Glucose 5%.

Maniac,
ich finde Wikipedia ja sehr gut, aber als ich im Jahr 1984 im Krankenhaus anfing zu arbeiten, waren s.c. Infusionen bei Patienten gang un gäbe, also finde ich sie nicht sooooo neu.

Liebe Grüsse
Narde
 
Es ging ja nicht um Nacl (wurde nur als beispiel genannt ) sondern allgemein um Infusionslösungen

Und was willst du genau infundieren? :-)


@Narde:
Sorry, da kann ich nichts zu beisteuern, `84 hab ich noch in die Windeln ge******en ^^
 
Hä???

Gibt es bei euch nur NACL???????????????
 
OK, genauer: Was willst du infundieren was für subcutane Infusion auch zugelassen ist?

Und nicht injezieren (also geringe Gaben), sondern infunideren. Ab 500ml aufwärts.
 
Hallo Zara,

klär uns doch bitte auf, was du infundieren möchtest, mir scheint wir reden irgendwie aneinander vorbei.

Liebe Grüsse
Narde
 
:rofl: Scheint mir auch so,

wahrscheinlich wird es keine Infusionslösung geben, auf der explezit drauf steht, das sie für s.c. Infusionen geeignet ist, aber ich denke auch, dass das daran liegt, das sie oft nicht als mögliche alternative gesehen wird zur Bräunüle!
 
Hallo,

NaCl und Ringer werden ja auch als Wundspüllösung sehr häufig verwendet. Steht das im Waschzettel? Ich glaube nicht.
Aber es stimmt rein prinzipiell schon, dass man solche Produkte nicht zweckentfremden soll.
Ich glaube es geht auch viel mehr darum, dass der Hersteller der Infusionslösung für Gesundheitsschäden nicht haftet, wenn diese s.c. verabreicht oder als Spüllösung verwendet wird.

LG
Trisha
(P.S.: wollte nicht vom Thema abkommen, also diskutiert schön weiter :mryellow: )
 
Hallo Trisha,

wir haben bei uns in der Apotheke spezielle NaCl-Spüllösung.
Es ist sicher der gleiche Inhalt, nur eine anderer Flaschenverschluss.
Die Lösung ist auch von der Aufschrift her als solche deklariert.

Liebe Grüsse
Narde
 

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