Sturz eines Bewohners

myke78

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hallo
ich habe mal eine frage.
gibt es im internet gerichtsurteile von stürzen mit folgen? habe schon gegoogelt aber nicht wirklich was gefunden.
--
bew. (gangunsicher mit rollator, leichte demenz, hält sich überwiegend auf eigenen wunsch in zimmer auf, keine bettgitter oder fixierungen) ist gestern aus unerklärlichen gründen im zimmer gestürzt. er wurde von dem spätdienst gefunden und zurück auf den stuhl gesetzt. keine sichtbaren verletzungen.
eintrag in doku: bew ist gestürzt, gibt keine beschwerden an.
also: weder ort, noch uhrzeit, vitalwerte oder info an arzt oder angehörige wurden erwähnt.
bew. wird von der nachtwache am selben tag wieder liegend aufgefunden.
diesmal eingestuhlt, erbrochen und mit einer amnesie über den tag.
vitalzeichen wurden gemessen, bew. ist bradykard. dr. wurde nicht informiert.
der heutige frühdienst hat am bew. ein faustgroßes hämatom am hinterkopf festgestellt. dr wurde infomiert und er kommt im laufe des nachmittags zur visite.

jetzt meine frage: was kann wem passieren? kann es für die schwestern zu rechtlichen problemen kommen? kann das haus verklagt werden..... ????

vielen dank
myke
 
jetzt meine frage: was kann wem passieren? kann es für die schwestern zu rechtlichen problemen kommen? kann das haus verklagt werden..... ????

Das Haus wahrscheinlich nicht, aber die Schwestern und das ist auch gut so! Sorry, aber das ist gefährliche Pflege. Mir fehlen die Worte, dass Bewohner so behandelt werden.

Und der Pat. ist immer noch im Heim und nicht im Krankenhaus???

Gruß,
Lin
 
Puh...die Doku ist echt mangelhaft und das Verhalten der Schwester auch,ein Dr.hätte auf jden Fall informiert werden müssen und der Sturz hätte vielleicht auch pflegerische Konsequenzen haben müssen...böse Falle..

:knockin:
 
Und der Pat. ist immer noch im Heim und nicht im Krankenhaus???

Der Arzt kommt erst noch im laufe des Nachmittags. Hoffe das er schlau ist und den Bew. zur Untersuchung mal ins KH schickt.
 
Der Arzt kommt erst noch im laufe des Nachmittags. Hoffe das er schlau ist und den Bew. zur Untersuchung mal ins KH schickt.

Dir ist aber schon klar, dass der Bewohner bis dahin tot sein könnte.
Warum wurde nicht sofort die Rettung verständigt?

Gerade bei dementen Bewohnern sollte man nicht alleine auf ihre Aussagen vertrauen.

Gruß,
Lin
 
Weil er keine Beschwerden angibt und keine sichtbaren Verletzungen hat, nehme ich mal an.
 
@narde:

Sorry, habe meinen letzten Satz nachträglich angehängt und dann erst dein Posting gelesen. Also siehe oben.
Sichtbare Verletzungen vielleicht nicht, aber wie kann ich unsichtbare ausschließen, wenn ich keine Vitalzeichen messe, Pupillenreaktion nicht überprüfe und auch sonst keine Anhaltspunkte habe.
Der Frühdienst stellte ja ein Hämatom am Hinterkopf fest, woher weiß man ob er das nicht schon früher hatte, wenn nichts dokumentiert wurde?

Gruß,
Lin
 
also ich bin zur zeit im frei. wir hatten heute dienstbesprechung und da wurde dieses "problem" angesprochen.
mir ist schon klar das da fein was vor sich hinsickern kann. gar keine frage. ich wollte nur mal für mich wissen was es für konsequenzen nachsich ziehen kann.
denn das ist ja keine frage dass das einfach nur so "besprochen" wird.
 
Das kann ich nicht ganz nachvollziehen! Wenn bei uns jemand im Kh stürzt( was ja leider mal vorkommt), wird sofort und immer (tag und nacht) der Dr. informiert. Ob der Pat. schmerzen hat oder nicht. Der Dr. schaut sich den Pat. an und entscheidet dann weiter. Und das wird auch immer dokumentiert.
 
also ich bin zur zeit im frei. wir hatten heute dienstbesprechung und da wurde dieses "problem" angesprochen.

Na dann werden doch sicher auch die Konsequenzen aufgezeigt worden sein. ... Oder betrifft dich der Fall selbst und du möchtest von uns etwas anderes hören???? Irgendwie verstehe ich die Frage nicht.

Elisabeth
 
Myke, du schreibst die ganze Zeit von Konsequenzen für das Personal. Macht ihr euch gar keine Gedanken um den Pat./Bew.?
Wie geht es ihm? Ist er im Kh?
 
Hallo,

beim 2. Sturz hätte der Rettungsdienst verständigt werden sollen.

Sturz 1 ist sehr schlecht dokumentiert, von daher nicht wirklich nachvollziehbar, aber in meinen Augen noch nicht unbedingt eine Indikation für die Klinik.

Ich habe vor kurzem einen Artikel gelesen (weiss leider nimmer wo), dort wurde die Pflegekraft zur Verantwortung gezogen und stand vor Gericht, allerdings bekomme ich den Sachverhalt nicht mehr hin.
Sollte jemand den Artikel kennen, die Pflegekraft wurde zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo,

beim 2. Sturz hätte der Rettungsdienst verständigt werden sollen.

Sturz 1 ist sehr schlecht dokumentiert, von daher nicht wirklich nachvollziehbar, aber in meinen Augen noch nicht unbedingt eine Indikation für die Klinik.
Das sehe ich genaus so.
Auch hier im KH, wäre es so gelaufen. Vielleicht hätte ich den 1. Sturz beiläufig erwähnt, aber außer einer äußerlichen Kontrolle meinerseits wäre auch heir nichts passiert.

Die Kollegen, die den 2. Sturz, inkl den von dir beschriebenen "Symptomen", ignoriert haben, haben grob fahrlässig gehandelt!
 
nein,... gott-seo-dank betrifft mich der fall selber nicht. unabhängig davon wäre mir das so auch nicht passiert.
ich finde nur, das in so einem fall auch konsequenzen für die betreffenden schwestern folgen sollten. denn einfach nur so davon kommen ist für mich nicht zu verstehen.
übrigens: der arzt hat nichts weiter unternommen. so wie mir mitgeteilt wurde hat er sich den bew (es ist ein altenheim) zwar angeguckt aber nicht wirklich reagiert. schlimm, schlimm kann ich da nur sagen. ich hätte in jedem fall daraus bestanden ein röntgen durchzuführen. aber egal. war ja selber nicht da.

also wie wären eure konsequenzen in so einem fall. reicht da eine schriftliche abmahnung? ich finde das alles zu lasch. es geht hier um ex. personal !!!!!
 
Hast du mit der Kollegin ein persönliches Problem? Niemand ist perfekt. Jedem von uns können täglich Fehler unterlaufen.

Ich persönlich halte nichts vom "an die Wand nageln" mit Hilfe von drastsichen Sanktionen zur öffentlichen Abschreckung.

Der Fall ist sicher primär unter 4 Augen besprochen worden. Das muss auch nicht im Team öffentlich bekannt gegeben werden, wann und wo dieses Gespräch stattfand. Danach gab es eine öffentliche Auswertung im Team. So weiß jeder für die Zukunft, wie er sich im speziellen Fall zu verhalten hat. Außerdem lernt jeder, dass Fehler zwar gerügt werden- aber nicht zu schwerwiegenden Sanktionen führen.

Wenn du dieses Vorgehen nicht mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, solltest du dich nach einem anderen AG umsehen.

Elisabeth
 
Zur Haftungsfrage:
Konkretes kann man aus dem geschilderten Fall schwer herleiten - grundsätzlich: sowohl die Einrichtung wie auch maßgeblich beteiligte Pflegekräfte können hier haftbar gemacht werden !.

Hat die Einrichtung von der Sturzgefährdung gewußt, wurde eine Anamnese durchgeführt, wurden Maßnahmen geplant, durchgeführt, evaluiert?
Wurden ggf. HA, Angehörige, Betreuer über die Sturzgefahr informiert? Sturzprotokoll?
Haben die maßgeblich beteiligten Pflegekräfte vor und nach dem Sturz nach dem Standard Sturzprophylaxe gehandelt?
Hätte der Sturz verhindert werden können?
Sturzfolgen?
Kurz: wurde nach dem Expertenstandard gehandelt?

Fragen über Fragen, dies sind nur einige der relevanten Fragen, die beantwortet sein müßten, um zur Haftungsfrage eine Einschätzung geben zu können.
In jedem Fall ist die Dokumentation lückenhaft, es wurden keine geeigneten Maßnahmen ergriffen.

Ein paar Hinweise und relevante Urteile zum Thema:
SpringerLink - Book Chapter
Sturz - Seite 1 - Urteile-Sammlung von Juraforum.de
Oberschenkelhalsbruch nach Sturz - Verantwortung?! [Archiv] - Pflegenetz Forum
Sorgfaltspflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen – am Beispiel gerichtlicher Urteile - Rechtsanwältin Müller

Ich war auf dem Bremer Wundkongress in einem Rechtsseminar, wo einer der Referenten (Jurist) sagte: "... also Pflegepersonal dürfen heutzutage eigentlich keine Stürze mehr passieren." :cry:
 
Die Frage:

Es existiert mitlerweile ein nationaler Expertenstandard Sturz.

Wurde nach diesem gehandelt?
 

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