Stundensätze bei 2 Langzeit-beatmeten Patienten?

celinajoelle

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06.02.2014
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Hallo erstmal,

da wir uns momentan mit der Möglichkeit eines 2. Patienten in einer Wohnung befassen, hätte ich da ein paar Fragen zu:

Folgende Konstellation:
Langzeit-beatmeter Patient lebt allein in eigener Wohnung, die sehr gross ist und wird 1:1 betreut.Nun würde er mit seiner Tochter gerne ein Zimmer untervermieten an einen ebenfalls beatmeten Patienten.

Wie schaut es hier für den Pflegedienst aus?
Reduzieren sich die Stundensätze beider Patienten, dadurch das sie in einer Wohnung leben?
Oder wäre für beide eine 1:1 Betreuung möglich? Sprich, es ist zwar in einer Wohnung, aber jeder hat seinen Pfleger?
Kennt sich da jemand aus?

Ich danke im voraus.
LG
Naty
 
Wie ich weiß ist eine 1:1 weiterhin möglich, auch 1:2 mit "doppeltem" Stundensatz. Die Frage ist dann, ob die Wohnung als WG gilt?
 
Wie ich weiß ist eine 1:1 weiterhin möglich, auch 1:2 mit "doppeltem" Stundensatz. Die frage ist dann, ob die Wohnung als WG gilt?
Wenn der Vermieter nicht der Pflegedienst, dann fällt die "WG" nicht unter das Heimgesetz. Der Pflegedienst in dem ich tätig bin betreut selbst ein Ehepaar, wo beide gemeinsam in Ihrer Wohnung in 1:1 Pflege betreut werden, dass heißt, jeder hat sein eigenes Team. Zu den Stundensätzen kann ich konkret keine Auskunft geben, da dass von Bundesland zu Bundesland verschieden ist und auch eine Verhandlungssache. Aber bei dem Ehepaar entsprechen Sie denen, die unsere anderen 1:1 Patienten auch haben. Bei uns ist dies generell so, denn auch in unseren "normalen" Beatmungs-WG's praktizieren wir 1:1 Betreuung.
 
Letztendlich trägt die Entscheidung der Sachbearbeiter bei den Kostenträgern, da gibt es alle möglichen Konstellationen von halben Stundensatz bis gar keine Veränderung, da wird hier niemand eine verbindliche Aussage treffen können...
 
Es wäre sowohl für den Pflegedienst als auch für die Krankenkasse unsinnig zwei mal eine 1:1-Betreuung in ein und derselben Wohnung zu gewähren, oder nicht? Und praktisch gesehen wäre es auch eine WG, auch bei Untervermietung. "Einfach so" würde ich das nicht machen, weiß nicht ob man dort nicht doch irgendeine Gesetz missachtet... bin mir da auch echt unsicher...
 
Meistens klemmt es bei WGs an den Brandschutzbestimmungen, ich würde mal vor allem nach denen schauen
 
Hey,

also es würde als WG zählen, und da musst du natürlich die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Und die Kasse drückt den Stundensatz.
 

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