Stundenabzug durch Fachweiterbildung - darf der Arbeitgeber das?

Ja, in meinen handschriftlichen Unterlagen, aber ohne Quellenverweis. :wut:
 
Die Arbeitsgerichte sehen es nämlich durchaus als gerechtfertigt, dass man verpflichtet wird, deshalb hätte ich es sehr interessant gefunden, das Gegenteil zu lesen. Es muss eben im Verhältnis stehen.

Dass ich für eine 6 Tägige Fobi nicht für 3 Jahre verpflichtet werden kann, versteht sich von selbst.
 
Hallo Leute,

ich stehe kurz vor Beendigung meiner OP Fachweiterbildung.
Ich habe damals von meinem Arbeitgeber einen Zusatzvetrag bekommen,dass ich die Weiterbildung voll bezahlt bekomme und mich im Anschluss daran 3 Jahre ans Haus binde.Soweit ganz normal.Aber: Ich bekomme für die Weiterbildung 280 !! Stunden abgezogen!Ich habe jetzt schon oft gehört,dass das nicht rechtens ist und hoffe von euch Info´s zu bekommen ob es nun rechtens ist oder nicht.Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.!!

Danke

Hallo,

was ist erlaubt, was ist verboten im Bereich einer Fachfortbildung:

Grundsätzlich ist eine Fortbildung (sofern nich Pflichtfortbildung) ein reines "Privatvergnügen". In vielen Unternehmen wird es jedoch durch den Arbeitgeber gefördert. Folgende Spielregeln müssen jedoch beachtet werden:

- es handelt sich grundsätzlich um eine einzelvertragliche Vereinbarung, alle Aspekte (Spielregeln) müssen vor Beginn der Maßnahme vereinbart werden.

- wenn der Arbeitgeber die Fortbildung durch Übernahme der Kursgebühren und/oder bezahlte Freistellung übernimmt, darf eine angemessene Bindungsfrist an das Unternehmen mit Rückzahlungsverpflichtung vereinbart werden.

- wenn der Arbeitgeber bezahlt freistellt, darf vereinbart werden, daß diese Stunden "nachgearbeitet" werden, also bei einem Arbeitszeitkonto ins Minus gestellt werden.

- die Übernahme von Kursgebühren durch den Arbeitgeber mit Verrechnung von Stunden aus dem Arbeitszeitkonto wäre allerdings nicht erlaubt, da dies sozialversicherungsrechtlich unzulässig wäre.

Gruß

medsonet.1
 
Im Vertrag steht es würde teilweise bezahlte Freistellung gewährt
 
Im Vertrag steht es würde teilweise bezahlte Freistellung gewährt


Hallo,

es muß vor Beginn der Maßnahme genau festgelegt sein, wer welche Kosten wie zu übernehmen hat. Ein Begriff "teilweise" sagt ja erstmal garnichts aus, dies kann 1 bezahlte Freistellungsstunde sein oder 99% aller anfallenden Stunden. Entweder gibt es bei euch noch eine ergänzende Betriebsvereinbarung, woraus man dies schließen kann (z.B. Arbeitgeber übernimmt "50%" aller anfallenden Stunden) oder der Vertrag wäre nicht eindeutig.

Gruß

medsonet.1
 
Sag ja, ist alles ein wenig schwammig.Zudem gibt es eine Kollegin in der Weiterbildung,die aus einem anderen Haus vom selben Träger kommt!! und keine Stunden abgeben muss.
 
Hallo Schnabelbecher,

deine Kollegin aus einem anderen Haus, auch wenn der Träger identisch ist, hat wenig Bedeutung.

Was sagt euer Betriebsrat dazu?

Im Zweifelsfall schalte einen Anwalt ein.

lg
Narde
 
Sag ja, ist alles ein wenig schwammig.Zudem gibt es eine Kollegin in der Weiterbildung,die aus einem anderen Haus vom selben Träger kommt!! und keine Stunden abgeben muss.

Hallo,

sofern ihr keine vernünftige Betriebsvereinbarung zu diesem Thema habt, kannst du dagegen leider wenig tun, denn diese Fortbildungen sind einzelvertragliche Vereinbarungen, da ist eine unterschiedliche Behandlung leider legitim (auch wenn sie unfair empfunden wird). Du solltest dieses Thema wirklich mal bei euren Betriebsrat zur Sprache bringen.

Gruß

medsonet.1
 

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