Hallo,
mir brennt seit längerem eine Frage auf dem Fell:
Wie wird der Urlaubsanspruch bei TZ Kräften in der Pflege abgegolten/berechnet- darf der Urlaubsanspruch in Stunden umgerechnet werden?
Altenpflegerin, arbeitet seit November 13, mit 64 Stunden im Monat. Diese Arbeitszeit erbringt sie jeden Monat Blockweise (mal 12 Tage am Stück mal 14 Tage)
Laut Arbeitsvertrag besteht eine Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen.
Demnach hätte sie bei Kündigung zum 31.05. einen Urlaubsanspruch von 5/12. Soweit so gut.
Nun habe ich erfahren, dass jeder sog. Urlaubstag mit "nur" 2,48 Std berechnet wird, das widerum würde bedeuten, dass die Kollegin um die 64 Soll-stunden im Monat erreichen zu können, noch zusätzlich arbeiten müßte?
Um es verständlicher zu machen:
Normalerweise 12 Arbeitstage im Monat = 64 Stunden ( Anzahl der Tage richten sich nach anfallender Arbeit im Frühdienst)
Im Kündigungmonat:
Urlaubsanspruch 5/12 Jahresurlaub = 12,5 Tage gerundet 13 Tage* a´2,48 Std = 32,24Std
Demnach müßten noch ca. 6 Tage dazugearbeitet werden um das Monatssoll zu erreichen?
Ist das rechtens, dass Mitarbeiter durch Krankheit/Urlaub ins "minus" rutschen?
Wer kann Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank und allen frohe Ostern
mir brennt seit längerem eine Frage auf dem Fell:
Wie wird der Urlaubsanspruch bei TZ Kräften in der Pflege abgegolten/berechnet- darf der Urlaubsanspruch in Stunden umgerechnet werden?
Altenpflegerin, arbeitet seit November 13, mit 64 Stunden im Monat. Diese Arbeitszeit erbringt sie jeden Monat Blockweise (mal 12 Tage am Stück mal 14 Tage)
Laut Arbeitsvertrag besteht eine Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen.
Demnach hätte sie bei Kündigung zum 31.05. einen Urlaubsanspruch von 5/12. Soweit so gut.
Nun habe ich erfahren, dass jeder sog. Urlaubstag mit "nur" 2,48 Std berechnet wird, das widerum würde bedeuten, dass die Kollegin um die 64 Soll-stunden im Monat erreichen zu können, noch zusätzlich arbeiten müßte?
Um es verständlicher zu machen:
Normalerweise 12 Arbeitstage im Monat = 64 Stunden ( Anzahl der Tage richten sich nach anfallender Arbeit im Frühdienst)
Im Kündigungmonat:
Urlaubsanspruch 5/12 Jahresurlaub = 12,5 Tage gerundet 13 Tage* a´2,48 Std = 32,24Std
Demnach müßten noch ca. 6 Tage dazugearbeitet werden um das Monatssoll zu erreichen?
Ist das rechtens, dass Mitarbeiter durch Krankheit/Urlaub ins "minus" rutschen?
Wer kann Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank und allen frohe Ostern