Stunden/Urlaubsregelung für TZ-Kräfte bei kündigung/krankheit

biba88

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Freiberufliche Krankenschwester
Hallo,

mir brennt seit längerem eine Frage auf dem Fell:

Wie wird der Urlaubsanspruch bei TZ Kräften in der Pflege abgegolten/berechnet- darf der Urlaubsanspruch in Stunden umgerechnet werden?

Altenpflegerin, arbeitet seit November 13, mit 64 Stunden im Monat. Diese Arbeitszeit erbringt sie jeden Monat Blockweise (mal 12 Tage am Stück mal 14 Tage)
Laut Arbeitsvertrag besteht eine Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen.

Demnach hätte sie bei Kündigung zum 31.05. einen Urlaubsanspruch von 5/12. Soweit so gut.

Nun habe ich erfahren, dass jeder sog. Urlaubstag mit "nur" 2,48 Std berechnet wird, das widerum würde bedeuten, dass die Kollegin um die 64 Soll-stunden im Monat erreichen zu können, noch zusätzlich arbeiten müßte?

Um es verständlicher zu machen:

Normalerweise 12 Arbeitstage im Monat = 64 Stunden ( Anzahl der Tage richten sich nach anfallender Arbeit im Frühdienst)

Im Kündigungmonat:

Urlaubsanspruch 5/12 Jahresurlaub = 12,5 Tage gerundet 13 Tage* a´2,48 Std = 32,24Std
Demnach müßten noch ca. 6 Tage dazugearbeitet werden um das Monatssoll zu erreichen?

Ist das rechtens, dass Mitarbeiter durch Krankheit/Urlaub ins "minus" rutschen?

Wer kann Licht ins Dunkel bringen?

Vielen Dank und allen frohe Ostern
 
:

Urlaubsanspruch 5/12 Jahresurlaub = 12,5 Tage gerundet 13 Tage* a´2,48 Std = 32,24Std
Demnach müßten noch ca. 6 Tage dazugearbeitet werden um das Monatssoll zu erreichen?
Das ist korrekt, ja.
Warum auch nicht? Bei Vollzeitlern ist das doch ähnlich. Nimmt eine Vollkraft im mai ihren komplett bis dahin erworbenen Urlaub (12,5d ebenfalls), muss sie ebenfalls noch arbeiten um auf ihr Monatssoll zu kommen.

Ist das rechtens, dass Mitarbeiter durch Krankheit/Urlaub ins "minus" rutschen?

Das nicht, aber ich verstehe auch den Zusammanhang, bzw. die Frage hier nicht...!?
 
Im Dienstplan wird der Urlaubstag mit 2,48 Stunden ausgewiesen. Demzufolge hat die TE die gleiche Anzahl an Urlaubstagen wie eine Vollkraft. Während der Urlaubstag einer Vollkraft mit 8 Stunden hinterlegt ist stehen bei ihr nur 2,48 Stunden.

Wenn sie also 13 Tage Urlaub á 2,48 Stunden hat = 32,24 Stunden, dann fehlen nun mal 31,76 Stunden um das Monatssoll zu erfüllen.

Ins Minus kann man bei Krankheit nicht rutschen. Hier gelten die Tage wie geplant. Wenn also 8x8 Stunden geplant wurden und man ist an 4 Tagen krank, dann verbleiben nur noch 32 Stunden zum Arbeiten.

Falls die TE sich mit dem Gedanken trägt, sich den Rest bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses karnk schreiben zu lassen, müssen es mehr als 4 Arbeitstage sein- sofern sie 8 Stunden arbeiten würde.

Umrechnen auf 7,7 Stunden kann ja so schwer net sein.

Elisabeth
 
Wenn ich jetzt die 2.48 Stunden, die pro Urlaubstag berechnet werden mit den 7,7 Stunden (bei einer 38,5-Stundenwoche) einer Vollzeitkraft vergleiche, komm ich auf ca. 32%. Wenn man die 64 Stunden im Monat mit ca. 160 Stunden einer Vollzeitkraft (kommt ja auch immer auf Feiertage usw. an) vergleiche, komm ich auf 40%. Das sind ähnliche Werte, d.h. bei 30 Urlaubstagen ist es ganz normal, dass die Stunden einer Teilzeitkraft reduziert werden (statt 7,7 Stunden werden halt nur die ca. 35%, die sie arbeitet) angerechnet. Wenn ein Urlaubstag bei Teilzeitkräfte auch mit 7,7 Stunden berechnet wird, hat diese dann in der Regel weniger Urlaubstage zur Verfügung. Und dass sie dann die fehlenden Stunden, die durch Urlaub nicht erreicht werden, noch arbeiten muss, ist doch ganz normal. Mir geht's wie Maniac, ich versteh das Problem nicht wirklich.
 
Vielen Dank für Eure Antworten- nur ist das ganze für mich klar. Ich habe bisher immer Vollzeit gearbeitet und mich nicht wirklich mit der Umrechnung für TZ-Kräfte beschäftigt.

Die Krank-Minusstundengeschichte erzählte sie in dem Zusammenhang, dass bei der Urlaubsberechnung eben die 2,48 Stunden zugrundegelegt werden und ihr diese Stundenzahl auch für einen Krankheitstag "berechnet" wird- sie also wenn sie ein paar Tage krank ist muss sie die Fehlzeit dazuarbeiten- das konnte/kann ich eben nicht nachvollziehen- daher meine, vielleicht etwas umständlich gestellte Frage.
 
Das käme darauf an ...

Ist sie krank über geplante Dienst-Tage, müssen auch diese Stunden als Stunden hinterlegt bleiben.

Ist sie länger, also zB über einen ganzen Monat krank, kann man die Tage wie Urlaubstage behandeln. Das macht Sinn, wenn sie anschließend mitten im Monat wieder kommt. Dann war sie genau die Hälfte der Stunden krank. Ansinsten könnte man ihre 12 Arbeitstage an den ANfang oder den Ende des Monats legen, was für eine von beiden Seiten ungünstig wäre ;)
 
Hatte ich jetzt gar nicht dran gedacht. Ich war nur von krank an geplanten Tagen ausgegangen.

Elisabeth
 

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