Hallo Effe,
das ist eigentlich ein Frage, die sich von selbst erklärt. Natürlich kannst eine monatliche Anrechenbarkeit erhalten, wenn es auf deine Steuerkarte eingetragen ist. Auf der Steuerkarte kann man sowieso nur Sachen eintragen lassen, die man absetzen kann, also kannst den gesamten Betrag auch mit dem Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten absetzten, insbesondere, wenn du nicht möchtest, dass dein AG davon erfährt.
Cheers
Ingo
das ist eigentlich ein Frage, die sich von selbst erklärt. Natürlich kannst eine monatliche Anrechenbarkeit erhalten, wenn es auf deine Steuerkarte eingetragen ist. Auf der Steuerkarte kann man sowieso nur Sachen eintragen lassen, die man absetzen kann, also kannst den gesamten Betrag auch mit dem Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten absetzten, insbesondere, wenn du nicht möchtest, dass dein AG davon erfährt.
Cheers
Ingo