Studium Pflegemagement ohne berufliche Vorkenntnisse

@ Susi Sonnenschein
Da kann man sich trefflich drüber streiten. Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Sobald ein Entgeld bezahlt wird, ist es eine Erwerbstätigkeit.
Im allgemeinen schauen Krankenhauspraktikanten den Pflegenden nicht bei der Arbeit zu, sondern sie arbeiten mit. Dadurch kommt der §8 Bundesurlaubsgesetz zum Tragen.
Ich stell mal einen Link des BMAS ein, in dem erklärt wird, was ein Praktikant ist.
fragen und antworten zum thema praktikum pdf free ebook download from www.bmas.de
Worauf ich mich beziehe sind folgende Textstellen: Seite 1/2 letzter/erster Satz in Verbindung mit Seite 4, 3. Absatz

Das ist meine Rechtsauffassung, Einschlägige Urteile habe ich nicht gefunden.
 
Prinzipiell ist das richtig. Ich hatte aber a) nicht vor mir etwas bezahlen zu lassen und b) weiß mein AG, dass ich noch anderweitig arbeite, sowieso. Von daher kein Problem. Danke für den Hinweis.
LG
ela
Ich werde auf jeden Fall versuchen im Sommer etwas zu bekommen. Hoffentlich klappt es.
 

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