Streik - was ist erlaubt?

Iris_1

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Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.

Mein Arbeitgeber soll demnächst bestreikt werden und die Geschäftsführung versucht schon jetzt, das Personal einzuschüchtern, sodass möglichst wenig sich dem Streikaufruf anschließen.

Ist es erlaubt, dass ein Arbeitgeber zur Notdienstversorgung jene Leute einplant, die an diesem Tag regulären Dienst hätten?
Darf er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen? Wir glauben, dass er dies nicht darf, wollen uns aber vorher absichern.

In diesem Link: Streik: Rechte und Pflichten im Arbeitskampf - ArbeitsRatgeber
steht, dass um die Bedingungen für einen rechtmäßigen Streik zu erfüllen, eine neutrale Schlichtungskommision eingeschaltet worden sein muss. Ist das zwingend nötig, bzw. wie finde ich raus, ob dies geschehen ist? Tarifkommisionsmitglieder fragen?

In diesem Link: http://www.unikum-aachen.de/pdf_files/notdienst2009.pdf
steht, dass die Notdienstvereinbarung mit Verdi vereinbart werden muss. Wer informiert die Mitarbeiter, die Notdienst leisten sollen?

Ich hoffe, hier gibt es ein paar Arbeitsrechterfahrene, die mir auch am Wochenene helfen können. Falls es wichtig ist, wir sind ein privates Haus, die Tarifverhandlungen führt verdi.
 
Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.

Mein Arbeitgeber soll demnächst bestreikt werden und die Geschäftsführung versucht schon jetzt, das Personal einzuschüchtern, sodass möglichst wenig sich dem Streikaufruf anschließen.
1. Frage, in welchem Zusammenhang ist der Streik, wer hat dazu aufgerufen? Ich gehe mal davon aus, dass ver.di diesen Streik ausgerufen hat und das ein Haustarifvertrag abgeschlossen werden soll, oder?

Ist es erlaubt, dass ein Arbeitgeber zur Notdienstversorgung jene Leute einplant, die an diesem Tag regulären Dienst hätten?
Bei der Notdienstversorgung muss der Ag darauf Rücksicht nehmen, wer streiken will. Diese Menschen haben erst einmal das Recht zum Streik zu gehen, ob sie Dienst haben oder nicht. In der Regel finden sich, zumindest in unserer Branche, genug Leute die nicht streiken. Sollten urplötzlich alle streiken wollen und niemand für den Notdienst einspringen wollen,setzt sich der AG mit der Gewerkschaft zusammen und sucht nach einer Lösung, nicht mit den Leuten selbst (obwohl er das versuchen wird).
Natürlich wird dann geguckt, dass Gewerkschaftsmitglieder auf jeden Fall zum Streik gehen können.

Darf er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen? Wir glauben, dass er dies nicht darf, wollen uns aber vorher absichern.
Nein darf er nicht!
Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert. Auch wenn das dem AG net in den Kram passt.

In diesem Link: Streik: Rechte und Pflichten im Arbeitskampf - ArbeitsRatgeber
steht, dass um die Bedingungen für einen rechtmäßigen Streik zu erfüllen, eine neutrale Schlichtungskommision eingeschaltet worden sein muss. Ist das zwingend nötig, bzw. wie finde ich raus, ob dies geschehen ist? Tarifkommisionsmitglieder fragen?
Wo steht dann das? Das einzige was dazu im Text steht ist:
"Der Schlichtungsspruch einer neutralen Schlichtungskommission wurde abgelehnt. Die Friedenspflicht erlischt damit". Das ist ein Grund warum eine Gewerkschaft zum Streik aufrufen kann. Da stehen aber auch noch 7 andere.
Außerdem wird es bei Euch doch sicher erst einmal ein Warnstreik sein, oder?
Wenn es mal in die Schlichtung geht, dann wird diese Kommission von AG's und Gewerkschaften einbestellt. Bis das soweit ist, dauert es aber ein bisserl.

In diesem Link: http://www.unikum-aachen.de/pdf_files/notdienst2009.pdf
steht, dass die Notdienstvereinbarung mit Verdi vereinbart werden muss. Wer informiert die Mitarbeiter, die Notdienst leisten sollen?
Diese Vereinbarung wird öffentlich gemacht. Das macht die Betriebliche Streikleitung der Gewerkschaft. Man kann aber sicher sein, dass der AG dies überprüft.
Ich hoffe, hier gibt es ein paar Arbeitsrechterfahrene, die mir auch am Wochenene helfen können. Falls es wichtig ist, wir sind ein privates Haus, die Tarifverhandlungen führt verdi.
Ach, da steht die Antwort auf meine erste Frage. Alles Klar.
Also in diesem Fall ist der Streikaufruf auf jeden Fall rechtens, was anderes hätte ich aber auch von keiner Gewerkschaft des DGB's erwartet.
Da es sich um ein privates Haus handelt, könnte es mit unter ziemlich heftig werden. Die AG's sind da ja in der Regel noch empfindlicher als die AG's im Öffentlichen Dienst.
Ich wünsche Euch viel Glück, und hoffe, dass Ihr ver.di so gut unterstützt, dass sie die Forderungen so gut als möglich umsetzten kann.
 
Ein geplanter Streik, bei dem es den veranlassenden Gruppen offensichtlich mehr um eine zahlreiche Beteilgung geht und über dieses Ansinnen vergessen wird den AN umfangeich über seine Rechte zu informieren... bei solchen Unternehmungen wäre ich mehr als vorsichtig. Gerade in Tarifverhandlungen werden von solchen Gruppen im Vorfeld vollmundige Versprechungen gemacht, die dann z.T. nicht mal ansatzweise erfüllt werden können.

Elisabeth
 
Genau, man geht lieber nicht streiken, bringt ja nix.
Wieso einen Tarifvertrag? Blödsinn, die Regierung sorgt schon für ausreichenden Mindestlohn und der gesetzliche Urlaub reicht auch, wieso auch mehr Urlaub? Die Patientenversorgung muss ja stimmen.

Elisabeth, Du enttäuscht mich!

Eine nette Geschichte am Rande, vieleich denkst Du mal darüber nach.
In der letzten Tarifrunde haben wir, in Vorbereitung auf den ersten Warnstreik, unsere MA ausgiebig über ihre Rechte & Pflichten beim Steik informiert. Wir sind durch ganze Haus gezogen, haben persönliche Gespräche geführt, haben Flugblätter mit den wichtigstens Infos, verteilt, waren permanent präsent um alle Fragen zu beantworten. Das Ganze schien richtig gut zu laufen, die Termine wurden genutzt, wir wurden, was schön war, mit fragen bombadiert und haben diese beantwortet.
Und was kam dann? Ein Schreiben der GF mit den üblichen Drohungen, "Nicht-Gewerkschafter dürfen net streiken", "Patientenversorgung steht vor Streikrecht" etc. Dann hat die GF die Flugblätter überall da entfernt wo sie rankam, Ausnahme das schwarze Brett er ver.di-VL. Was meinst Du wie die Kollegen reagiert haben? Sie haben dem Schreiben der GF geglaubt und so getan, als wenn sie NIE was über ihre Rechte erfahren haben?
Das ist die Realitiät. Wer sagt denn, dass die ver.di-Vertrauensleute in der Klinik net auch informiert haben? Nur werden solche Infos öfters mal net wahrgenommen, weil man eher eine Grundeinstellung wie Du hast.

Du setzt Dich doch eigentlich dafür ein, dass es der Pflege besser geht, Du stehst doch der jetzigen Situation auch eher skeptisch gegenüber, so scheint es zumindest. Wieso dann eine solch ablehnende Haltung gegenüber Arbeitskampfmaßnahmen?
Übrigens, ver.di erziehlte in kleinen Häusern, in denen die Belegschaft zahlreich in der Gewerkschaft vertreten ist und durchaus auch streikbereit, sehr gute Tarifergebnisse. U.a. mit speziellen Leistungen, die nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten.
Das Problem ist, in den Kliniken des öffentlichen Dienstes ist die Organisation bei unter 20%, was soll ver.di denn da ausrichten? Wen wollen sie denn mit Streik drohen? Die AG's lachen sich doch kaputt.
Frag mal bei der Stadt Hamburg nach und erkundige Dich mal nach den Tarifrunden beim "Hamburger Hafen". Die werden von ver.di vertreten, da es öffentlicher Dienst ist. Da gibt es böse Zungen die sagen, die sind zu 101% organisiert. Die bekommen ihre Forderungen schon durch.
Alles eine Frage der Kampfbereitschaft und die ist, da wirst Du mir sicherliche zustimmen, gerade beim Pflegepersonal net sehr hoch.
Da wird lieber im Dienstzimmer gemeckert und nix gemacht.
 
Guten Morgen,

können wir uns bitte an das Thema halten?

Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert, wie Joerg schon geschrieben hat.
Theoretisch darf daraus kein Nachteil entstehen wenn jemand streikt.
Praktisch habe ich es auch noch nicht erlebt, dass daraus ein Nachteil entstand, allerdings ist das im öffentlichen Dienst.

Vielleicht für die Streikenden auch wichtig:
Es gibt natürlich keinen Lohn während du streikst, hättest du Dienst gehabt.
Bei einer Streikdauer von mehr als 6 Stunden bekommen Gewerkschaftsmitglieder (die am Streik beteiligt sind) von ihrer Gewerkschaft den Ausfall aus der Streikkasse der Gewerkschaft ersetzt.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Genau diese Infos, wie deine fehlen mir- ergo: praktische Aussagen, die generell gelten ohne eine Gruppe explizit zu nennen... von der ich ehrlich gesagt gar nichts halte. Gibt aber glücklicherweise mehr Gruppen. *fg*

Elisabeth
 
Hallo,
danke erstmal für Eure Antworten. Wie ist das jetzt, wenn ich als Mitglied der Gewerkschaft entscheide, NICHT an dem Streik teilzunehmen?

Ich hoffe, der Streik bei uns kommt gar nicht erst zustande, bzw. trifft mich in meinem Frei.

Da auf meiner Station fast keiner gewerkschaftlich engagiert ist, wäre ich vermutlich die Einzige, die streiken würde. Und das möchte ich nicht, weil auch wenn es eigentlich keine Konsequenzen habe dürfte, befürchte ich doch welche (indirekt).
 
Du wirst nicht gezwungen zu streiken.
Der Streik ist jedem freigestellt!

Es dürfen dir auch keine Konsequenzen daraus entstehen wenn du nicht streikst.
 
Auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder dürfen streiken! Allerdings bekommen die dann überhaupt keinen Lohn, die haben ja nicht in die Gewerkschaftskasse eingezahlt.
 
Irre ich mich, oder gibt es bei Warnstreiks, egal wielange sie dauern auch für Gewerkschaftsmitglieder kein Geld?
 
Ich grüble gerade darüber nach, was der Unterschied zwischen "Streik" und "Warnstreik" sein soll - ist es die Länge?

Beim Streik des öffentlichen Dienstes in Ba-Wü 2006, der sich über einige Wochen hinzog, bekamen die Gewerkschaftsmitglieder einen Ausgleich aus der Gewerkschaftskasse, der allerdings unter dem Lohn lag, die Nicht-Gewerkschaftler gar nichts. Natürlich nur für die Zeit, in der sie tatsächlich gestreikt haben, eine Notbesetzung gab es ja noch.

Habe gerade bei Wikipedia nachgesehen: Warnstreik heißen die Streiks, wenn sie während der laufenden Tarifverhandlungen stattfinden. Das sollte dem Streikgeld nicht widersprechen.
 
Vielleicht kann uns Joerg da weiterhelfen? Als Vertrauensmann bei Ver.di sollte er mit dem Streikrecht doch bestens vertraut sein.

Ich habe es so dunkel im Kopf, von den letzten Tarifverhandlungen, dass es unabhängig von der Dauer bei den Warnstreiks kein Geld gab.

Dass nicht organisierte kein Geld aus der Streikkasse bekommen, sollte eigentlich klar sein.
Wer denkt, er macht es klug und tritt "schnell mal kurz" in die Gewerkschaft ein, kommt auch nicht besser damit klar, da man hinterher noch eine Weile dabei sein muss, wenn ich mich nicht zu sehr irre.
 
Ich erinnere mich dunkel, dass man 2006 "noch schnell" eintreten konnte - aber wahrscheinlich musste man tatsächlich eine Weile dabei bleiben, um das Streikgeld zu erhalten. Würde ich anstelle der Gewerkschaft auch nicht anders regeln.
 
Wer denkt, er macht es klug und tritt "schnell mal kurz" in die Gewerkschaft ein, kommt auch nicht besser damit klar, da man hinterher noch eine Weile dabei sein muss, wenn ich mich nicht zu sehr irre.

Logisch, es gibt Kündigungsfristen. Sonst wäre es ja lächerlich für die Gewerkschaft.
 

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