Ich reagierte auf Deine ursprüngliche Aussage: Über die Richtigkeit des Dritten Weges lässt sich genauso wenig streiten wie über die Richtigkeit der Straßenverkehrsordnung. Rot heißt Halt, fertig aus, über richtig oder falsch gibt es da nichts zu diskutieren.
Ob Sonderregelungen für kirchliche Arbeitgeber, wie Du später schreibst, zeitgemäß sind, darüber ließe sich eine Diskussion führen. Eine Rechtsgrundlage lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.