SGB 5 Medikamente - darf nur examiniertes Personal kürzeln?

Angehörige rechnen ja auch nicht die einzelne Pflegeleistungen ab.
 
Hi Claudia !

Also das würde ich so nicht unterschreiben !

Bei uns gab es letztens den Fall dass eine Kasse einer Angehörigen das Angebot gemacht hat einen gewissen Betrag X zu zahlen, wenn sie anstelle des Pflegedienstes einen VW macht (natürlich nach Anleitung !).

Betrag X war natürlich geringer als der Betrag den wir hätten abrechnen können.Die Angehörige (pflegerischer Laie !) hat kassiert, die Kasse hat etwa 40 % gespart und wir haben in die Röhre geguckt !
 
Angehörige rechnen ja auch nicht die einzelne Pflegeleistungen ab.
Das ist für mich kein Argument. Es geht darum, dass die Medigabe ordnungsgemäß erfolgt. Angeblich sind da nur ex. Kräfte zu in der Lage.
Aber wenn keine Kosten entstehen ist es egal, ob die Medis ordnungsgemäß gegeben werden? Das ist für mich zumindest die logische Schlußfolgerung.
 
Haben Angehörige Verträge mit den Kassen?
 
Ob Angehörige Verträge mit den Kassen haben wage ich zu bezweifeln, doch ich nehme an das die KK in solchen Fällen Wege finden ! :deal:
 
Häusliche Krankenpflege nach §37.2 SGB, ist nur dann zu verordnen und zu genehmigen, wenn keine im Haushalt lebende Person die erforderliche Maßnahme übernehmen kann.
Die Kasse behält sich vor, dies zu überprüfen - meist durch einen Anruf; insbesondere bei Medikamentengaben.

Der verordnende Arzt muss auf dem Verordnungsformular Stellung nehmen, ob eine im Haushalt lebende Person die Maßnahme übernehmen kann bzw. ob er dies nicht beurteilen kann. (vgl. Punkt 15 in der aktuellen HKP-Richtlinie www.g-ba.de/downloads/.../RL-HKP-2008-01-17_2008-04-10.pdf
Im Haushalt lebende Personen brauchen keine Verträge mit den Kassen, haben keine Dokumentations- oder Qualitätssicherungspflichten.

Formal nicht qualifizierte Kräfte können laut den HKP-Verträgen in einigen (!) Bundesländern auch eingesetzt werden, um Medikamente, die von einer Pflegefachkraft gestellt wurden, zu verabreichen. Dies ist selbstverständlich auch entsprechend zu dokumentieren und abzuzeichnen.

Verabreicht eine formal nicht qualifizierte Kraft ein Medikament, ohne dass im jeweiligen Vertrag diese Leistung vorgesehen ist, zeichnet sie diese Maßnahme ab. Jedoch ist diese dann nicht abrechenbar.
 
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Häusliche Krankenpflege nach §37.2 SGB, ist nur dann zu verordnen und zu genehmigen, wenn keine im Haushalt lebende Person die erforderliche Maßnahme übernehmen kann.
Die Kasse behält sich vor, dies zu überprüfen - meist durch einen Anruf; insbesondere bei Medikamentengaben.
Und das widerspricht absolut dem Verlangen der Krankenkassen nach ex. Personal bei der Medikamentengabe. Wenn im Haushalt lebende Laien in der Lage sind, Medikamente zu verabreichen, wieso braucht man dann in der ambulanten Pflege ex. Personal?
 
Klasse Gesetz. Ich glaube nicht, dass der Gesetzesgeber davon ausgeht, dass dies in der Realität möglich ist. Also wird unterschwellig die Fachkraft zum Fälschen der Dokumente animiert. Wo sind wir bloß gelandet?

Elisabeth
 
Und das widerspricht absolut dem Verlangen der Krankenkassen nach ex. Personal bei der Medikamentengabe. Wenn im Haushalt lebende Laien in der Lage sind, Medikamente zu verabreichen, wieso braucht man dann in der ambulanten Pflege ex. Personal?

Weil dafür aus Sicht der Kassen viel Geld bezahlt wird - mal abgesehen von evtl. haftungsrechtlichen Fragen.
 
Klasse Gesetz. Ich glaube nicht, dass der Gesetzesgeber davon ausgeht, dass dies in der Realität möglich ist. Also wird unterschwellig die Fachkraft zum Fälschen der Dokumente animiert. Wo sind wir bloß gelandet?

Elisabeth

Möglich, dass es Verzweifelte gibt - bei uns wäre das Fälschen viel zu aufwendig (da muss ja jemand im Dienst-/Tourenplan für den selben Pat. geplant werden und theoretisch auch hingefahren sein usw. und so fort...).

Die Realität bei uns sieht so aus, dass formal nicht qualifizierte Kräfte (wir haben eine Arzthelferin), nur Kompressionsstrümpfe anziehen dürfen, sowie Med. aus einem Wochendosett geben dürfen (welches von einer Fachkraft gestellt wurde) - so sieht es unser Vertrag auch als abrechenbare Leistung vor.
Dafür hat diese Kraft einen 6-tägigen Kurs besucht, in dem ein gewisses Grundwissen dbzgl. vermittelt wurde(gibt noch ein paar *erlaubte Leistungen* wie z.B. "Kälteträger auflegen", was wir in 16 Jahren amb. Pflege noch NIE verordnet bekommen haben :mrgreen:) .
Desweiteren muss der Betrieb (PDL) sicherstellen, dass sich persönlich von der praktischen Eignung und Fähigkeit überzeugt wurde und die Arbeitnehmerin auch bereit ist, diese Leistungen zu übernehmen (das Ganze wird dann schriftlich festgehalten).
Mit dem Fachkräftemangel wird es sicher zu mehr derartigen Delegationen kommen. Warum die Kassen hier bereit sind, die Verträge zu ändern ? Weil davon auszugehen ist, das dann die Vergütung auf lange Zeit eingefroren werden kann :roll:
 

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