Sexuelle Belästigung/Mißhandlung

jok5030

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28.09.2009
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Hallo liebe Kollegen !!
Dies hier hat eigentlich nix mit Pflege zu tun,jedoch weiß ich nicht weiter und so stelle ich mein Problem einfach mal hier ein.
Ich bin der "soziale" Vater einer süßen,5 jährigen Maus und muß jetzt erleben,daß ich meinem Kind nicht helfen kann:cry::cry:. Ihr leiblicher Vater hat sich noch nie um sein Kind gekümmert und ich meine noch nie !! Ausnahme hier eine sexuelle Belästigung / Mißhandlung der Kleinen durch ihn,als sie 2 Jahre alt war,seitdem stottert die Kleine und macht nen riesen großen Bogen um Männer im Allgemeinen. Wir sind seitdem mit ihr in psychologischer Behandlung und können somit die Geschehnisse lückenlos nachweisen. Nun versucht der "Leibliche",das Umgangsrecht zu erstreiten und hat im Familiengericht einen super Verbündeten,sprich,die Richterin ignoriert das Vorgefallene komplett und auch unsere Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren gegen den Kerl laüft,aber trotzdem wurde ihm "begleiteter Umgang" per einstweiliger Anordnung zugesprochen. Nun kriegt unsere Kleine ja alles mit und seitdem der "Krieg" ausgebrochen ist,ist sie psychisch noch verstörter,als sonst und näßt nachts auch wieder ein. Aber,obwohl wir alles aufbieten können,werden wir vollkommen ignoriert und es heißt nur : "Der Kindsvater hat das Recht" !! Wie kann sowas angehen,in was für einer Welt leben wir denn ?? Ich weiß,das hat hier nix mit unseren normalen Themen zu tun,aber ich,wir,sind verzweifelt und ich würde mich sehr über Eure Meinungen freuen. Vielleicht hat ja einer noch ne Idee ?? Viele Grüße jok
 
Versuche doch mit der Mutter des Kindes auf eine Gefährdung des Kindeswohles zu plädieren. Schlatet einen guten Anwalt ein!

Finde es ein Unding, daß soeiner noch ein Umgangsrecht bekommt.
 
Hallo ronja !! Wir haben 2 super Anwälte,welche sogar schon versucht haben,die Richterin wegen Befangenheit abzusägen,aber irgendwie ist Familienrecht sonderbar. Da befindet sich die Richterin für nicht befangen und weiter geht's :wut::wut:. Keine Ahnung,was mit dem deutschen Rechtssystem nicht stimmt,auf alle Fälle hat der "Leibliche" das Recht,da kann kommen,was will und das ist so zum k***** !!!
 
Mißhandlung der Kleinen durch ihn,als sie 2 Jahre alt war,seitdem stottert die Kleine und macht nen riesen großen Bogen um Männer im Allgemeinen.

Das Verfahren gegen den Kerl laüft,aber trotzdem wurde ihm "begleiteter Umgang" per einstweiliger Anordnung zugesprochen.

Wir haben 2 super Anwälte,

Dann verstehe ich nicht, dass diese Anwälte die Frage der Beweispflicht, dass da eine strafbare Handlung erfolgt sein könnte, nicht in den Mittelpunkt ihrer Beratung und weiteren Vollmacht erteilten juristischen Tätigkeit stellen.

Das Gericht kann und darf doch gar nicht einfach mal so eine Verfügung o.ä. treffen.

Das hört sich furchtbar an, aber, ich denke, die Anwälte dürften doch dazu schon so einiges erzählt haben??

Was sagt ein psychologisches Gutachten des Kindes aus?
 
Also ich finde es auch unmöglich, grade wenn gegen den Vater ein Verfahren läuft (wegen Misshandlung, bzw. sexueller Belästigung).
Mein Freund der Jura studiert, meinte eigentlich müsste solange das Strafverfahren läuft, das Familienverfahren ausgesetzt werden (pausiert).
Erst wenn ein Urteil gesprochen ist, dürfte es weitergehen.
Aber das werden deine 2 Anwälte sicher wissen.
Vielleicht haben die Anwälte ja nochmal eine Möglichkeit darauf hinzuweisen (das weiß ich aber nicht).
Viel Glück für euch.
Ich hoffe es wird noch alles zum Kindeswohl hinauslaufen.
 
Hallo neuron und sr.sandra !! Sicher,diese Gedankengänge haben wir bis zum Erbrechen durchexerziert,anfangs hatten wir aber leider nen Anwalt,welcher sich's lieber nicht mit'm Gericht verscherzen wollte. Jetzt haben wir,wie gesagt,2 Anwälte,welche sich in Sachen Anträgen und Verfahren eigentlich super ergänzen,einer macht Fam.Recht und der andere Strafrecht,so daß wir dachten,nun kriegen wir ihn. Aber keiner hatte die Richterin auf'm Plan... Und die steht,warum auch immer,fest auf Seiten des Kindsvaters und ignoriert die Strafsache einfach,da ist irgendwie kein Rankommen :angry::angryfire:. Sieht so aus,als wenn sich diese Richterin ihre Vorschriften selber bastelt,denn sie meinte,solange sie von der Staatsanwaltschaft keine Mitteilung erhält,welche nicht direkt an sie gerichtet sei,unterbricht sie das Verfahren nicht. Dabei hat sie sämtliche Mitteilungen auf'm Tisch !! Ist aber eben alles nicht direkt an sie adressiert,sondern sind alles Mitteilungen an uns. Nee,da sieht keiner mehr wirklich durch....
 
Hallo jok,
neuron fragte, ob es ein psychologisches Gutachten über das Kind gibt?
Das wäre eine wertvolle Hilfe.
Wie sieht es mit einer einstweiligen Verfügung aus, die das Umgangsrecht blockiert, solange das Strafverfahren läuft?
Ich bin immer wieder überrascht, wie verquer unser Rechtssystem läuft.
Ansonsten such dir im Internet ein forum in dem ähnliche Probleme von betroffenen Eltern diskutiert werden, da gibt es evtl Ideen, wie ihr das Umgangsrecht verhindern könnt.
Schaltet das Kinder- und Jugendamt ein bzw einen Jugendgesundheitsdienst.
Und sucht unabhängig von den Anwälten Beratung an diesen Stellen.
Wann soll der begleitete Umgang beginnen und wer soll ihn begleiten?Ist da schon etwas festgelegt?
Versucht bitte das Kind wirklich raus zu halten und trotzdem nicht in seinem Beisein über den Vater zu sprechen, bzw. eure emotionen diesbezüglich offen aus zu leben.Natürlich spürt sie eure Spannung wenn er Thema ist, aber es hilft ihr noch weniger, wenn sie mit eurer Angst konfrontiert wird.
LG
papu
 
Hallo papu !! Sorry,hatte ich doch glatt überlesen...ja,es gibt ein psychologisches Gutachten und in dem wird eben die "Verfehlung" (Originalzitat!!) des Kindsvaters als Grund für die jetzigen Störungen genannt. Nun ist es aber so,daß die Richterin(!!!) dieses Gutachten durch ein "Obergutachten" überprüfen läßt und bis das fertig ist,gab's eben die einstweilige Anordnung auf begleiteten Umgang,da der Kindsvater ja das Recht dazu hat !! Eine EAO (einstweilige Anordnung) zur Verhinderung des Umgangs bzw. zur Pausierung des Verfahrens geht in unserem Fall nicht,da hierfür die selbe Richterin zuständig ist und die eben auf Seiten des Kindsvaters steht. Natürlich haben wir uns in einigen Foren dazu umgeguckt,aber hier kommen im Prinzip immer die gleichen Tipps und Ratschläge,deswegen wollte ich mal ein paar Meinungen von gänzlich Außenstehenden. Ach so,das Jugendamt. Das Jugendamt ist der Urheber des begleiteten Umgangs und bombardiert uns mit Zwangsgeldanträgen,da wir ja dem Umgangsbeschluss nicht nachkommen,solange das Strafverfahren läuft. Das JA steht genauso auf Seiten des Vaters,wie die Richterin und weil man dagegen so gut wie überhaupt nicht ankommt,sind wir so ratlos !! Jede Institution,welche eigentlich dem Kindeswohl verpflichtet wäre,pocht hier auf die Rechte des Kindsvaters und alle blenden das Strafverfahren aus und ignorieren es:angryfire:. Unsere Kleine kriegt natürlich ne Menge mit und sagte letztens doch wortwörtlich zu mir : " Papa,ich wünsche mir vom Weihnachtsmann,daß der böse Papa uns in Ruhe läßt,der soll ins Gefängnis !! "
 
8O Oh mein Gott!!!
Ich bin fassungslos und geschockt!!!
Leider habe ich keine guten Ratschläge mehr....höchstens den blöden Tip an die Öffentlichkeit gehen?!? Zeitung/TV, nur ist das sicher nicht im Sinne der kleinen Maus!
Wie können all die zuständigen Institutionen wie JA u.ä. auf Seiten des Vaters sein??????????
Ich hoffe sehr, dass es sich zum Guten wendet, vor allem schnell, damit Eure Süße und natürlich auch Ihr, zur Ruhe kommt.
Maaaaan, ich kann es echt nicht fassen....:sbaseballs:
 
Hallo hamka !! So,wie Du haben bis jetzt alle Unbeteiligten reagiert und wir waren,als uns klar war,wie der Hase läuft,erstmal komplett schockiert !! Die Idee mit der Presse oder TV hatten wir auch schon,nur ist die Gegenseite nicht blöd und hat uns vorneweg,rein zur Vorbeugung,ne Unterlassungsklage zukommen lassen. Wie schon gesagt,das Ganze ist so irrsinnig bescheuert,da kommt man einfach nich mehr mit:angry:.
 
schätze da sollte ein 2tes Gutachten her,das das erste bestätigt.
Ich würde mich dringenst an Betroffene wenden,die ähnliches erlebt heben oder an Organisationen wie Zartbitter o.ä.
ansonten wünsche ich Euch der Fels in der Brandung sein zu können,die die Kleine braucht.Letztlich habe ich aber Keine Ahnung-würde meinen Cousin fragen der beim Jugendamt tätig ist und sein Fachwissen erfragen.:lovelove:viel Glück
 
Wenn ' s irgendwie machbar ist gaaaaaaaaaaanz weit wegziehen, denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Wünsche Euch viel Kraft und Zuversicht, vor allem dem kleinen Schnurps.
 
Hallo und danke Euch Beiden :cheerlead:!! Jaaaaaaahaaa,weit weit weg ziehen,die Idee hatten wir auch schon. Und ne unabhängige Meinung eines Jugendamtmitarbeiters,wie Deines Cousins,wäre mal was Feines,denn solche Dinge werden in den Ämtern bestimmt auch unterschiedlich gehandhabt.