Schule hat finanzielle Notlage

Jeany93

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10.06.2013
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Hallo,

ihr Krankenschwestern bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen.

Ich bin leider in einer sehr doofen Situation und wollte wissen, ob ihr vllt. wisst, was ich machen soll oder wie die rechtliche Seite aussieht.

Ich bin im ersten Jahr der Ausbildung zur GuK, habe bisher sehr gute Noten und gute Praxiseinsätze gehabt. Leider hat unsere Schule zu der drei Krankenhäuser gehören die finanzielle Notlage ausgerufen. Schwangere Lehrerinnen und eine Kündigung, die finanziellen Mittel lassen es nicht zu eine neue Lehrkraft einzustellen.

Unser Kurs wird demnächst aus diesem Grund aufgelöst. Gibt es Chancen irgendwo anders als Quereinsteiger einzusteigen? Muss ich von neu anfangen? Was steht mir finanziell als Entschädigung zu? Wie sieht die Rechtslage aus? Ist das überhaupt ein schwer wiegender Grund?

Ich bin am verzweifeln und weiß leider echt nicht, was ich tun soll.
Die Ausbildung macht mir sehr viel Spaß und ich würde gerne in diesem Berufsfeld bleiben :(


Lg

Janina
 
Hallo rechtliche Grundlagen kann ich dir nicht weiterhelfen, doch ich würde es probieren, ob du wo anders im 2. Jahr weitermachen kannst, am besten bei dir in der Nähe. Bleib dabei, wenn es dir Spass macht. Grüsse und alles Gute.
 
Hallo Jeany,

blöde Situation, in der Du da steckst.
Ich denke, dass Dir ein Anwalt für Arbeitsrecht am besten weiterhelfen kann. Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Diese bieten meistens eine kostenlose Rechtsberatung für ihre Mitglieder an. Du rufst deren Hotline an, wirst an einen Fachanwalt verbunden und nach der (dokumentierten) Beratung kannst Du Dir einen Anwalt in deiner Nähe suchen und die Rechtschutzversicherung übernimmt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für Beratung bzw. Gerichtsverhandlung.
Inwieweit Du in Deiner Situation aber Chancen haben wirst, kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Bei meinem Bruder war es ähnlich während der Ausbildung, mit dem Unterschied dass es eine Ausbildung zum Mechatroniker war. Aber da war der Betrieb (der Insolvenz anmelden musste) dazu verpflichtet, für seine Azubis einen Ausbildungsplatz bei einer anderen Firma zu finden, die ohne große Probleme erreichbar ist. Ist das nicht gesetzlich so geregelt?
 
Rechtsschutzversicherung braucht man nicht, gerade nicht mit niedrigen Einkommen.

Man braucht: Einkommensnachweis der letzten drei Monate, also die jeweiligen Überweisungsscheine. Ausserdem den Mietvertrag, falls man einen hat, und jeweils für die letzten drei Monate den Beleg der Mietüberweisung. Das kopiert man alles einmal.
Mit diesen Sachen geht man zum nächsten Amtsgericht und beantragt einen "anwaltlichen Beratungsschein". Dauert nur paar Minuten den Antrag auszufüllen und mit dem Schein da wieder rauszulaufen.

Den Schein bekommt man dann, wenn das monatliche Einkommen (nach Abzug der Miete) unterhalb einer bestimmten Summe liegt. Hier müsste ich jetzt lügen, aber die liegt wenn ich mich richtig erinnere schon im vierstelligen Bereich. Also ein Azubi bekommt den Schein immer.
Eine alleinerziehende Mutter könnte den Schein auch mit normalen Arbeitseinkommen bekommen, da pro Kind noch was angerechnet wird.

Hat man den Schein kann man bei jedem beliebigen Anwalt sich eine Stunde beraten lassen und bezahlt dafür nur noch 10EUR. Am besten alle relevanten Unterlagen da mit hinnehmen, wie z.B. Ausbildungsvertrag. Sieht der Anwalt Möglichkeiten einem zu helfen, ist der nächste Schritt die Beantragung von Prozesskostenhilfe.
Sich am besten kundig machen, z.B. bei einer Gewerkschaft welcher Arbeitsanwalt empfehlenswert ist. Auch bei Anwälten gibts solche und solche.


Weitere Möglichkeiten: Erstmal vorfühlen in juristischen Foren. Da schreiben Anwälte auch privat. Ausserdem kann man bei Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de für ziemlich wenig Geld und anonym schon anwaltliche Beratung bekommen. Und für diese Beratungsleistung haften die Anwälte dennoch mit ihrer Versicherung. Für 15-20EUR beantworten die einem schon richtig viele Fragen und suchen auch Präzedenzurteile raus. Aber um das Geld gut auszunutzen, sollte man vorher wissen, welche Fragen man stellen muss.

EDIT: Ok, das war früher vllt. mal soviel. Heutzutage bekommt man den kompletten Zuschuss bei einem Einkommen was niedriger ist als 440EUR+Miete/Heizung, bzw. 640+Miete/Heizung für Erwerbstätige. Ansonsten bezahlt man Raten.

Fakt ist aber, dass man auf diese Art und Weise immer weniger bezahlt als an eine Rechtsschutzversicherung. Versicherungen leben immer nach dem Prinzip, dass nur eine Minderheit mehr rausbekommt als sie einbezahlt. Die Mehrheit bezahlt mehr ein, als sie herausbekommt. Reine Logik, und deshalb sind Versicherungen für viele Sachen ein reines Glücksspiel. Nur für existenzielle Risiken sind sie sinnvoll (z.B. Haftpflicht, oder Berufsunfähigkeit, falls man Kredite hat, oder Hausrat, falls man Kinder hat).
 
Bei meinem Bruder war es ähnlich während der Ausbildung, mit dem Unterschied dass es eine Ausbildung zum Mechatroniker war. Aber da war der Betrieb (der Insolvenz anmelden musste) dazu verpflichtet, für seine Azubis einen Ausbildungsplatz bei einer anderen Firma zu finden, die ohne große Probleme erreichbar ist. Ist das nicht gesetzlich so geregelt?
Ob eine rechtliche Verpflichtung besteht kann ich nicht sagen- es könnte aber schwer werden, weil es sich bei einer ganzen Schule ja wahrscheinlich um 60-100 (eventuell auch mehr?) Schüler handelt...Schulen liegen nicht immer in erreichbarer Nähe, haben unterschiedliche Träger (private, kirchliche, öffentliche etc.) und haben von der Aufsichtsbehörde eine Auflage, was die zulässige Schülerzahl betrifft. Diese darf nicht überschritten werden. Man kann duale Ausbildungsberufe hinsichtlich der strukturellen und Ausbildungsrechtlichen Voraussetzungen unter dem BBiG nicht mit Berufen aus der Pflege (z.B. KrPflG) vergleichen.
 
Es sollte doch einen Ausbildungsvertrag geben, in dem verbindlich festgehalten ist was die jeweiligen Rechte und Pflichen sind. Daraus müsste sich auch ableiten lassen, ob eine Schule so einfach abgewickelt werden kann. Das hört sich zumindest für mich so an, als wenn der AG hier einfach mal einen Versuch macht und den Weg des geringsten Widerstandes sucht!
Ergo: auf jeden Fall RA, Bertriebsrat oder besser Gewerkschaft einschalten und die zustehenden Rechte einfordern!
 
Hallo,

danke für die vielen Antworten bisher. Die Schule führt morgen Einzelgespräche mit uns, mal sehen was rauskommt.
Telefoniert habe ich bereits viel, die Schulen sagen prinzipiell ist Quereinstieg möglich nur den Lehrplan setzt jede Schule
selbst fest, es könnte viel zum Nachholen sein. Ist das machbar, im ersten Ausbildungsjahr?

Es wird nicht die ganze Schule abgewickelt. Das zweite und dritte Jahr bleibt bestehen. Es soll jeglich das erste aufgelöst werden.
 
Gerade zu diesen "Einzelgesprächen" würde ich dringend den BR dazu holen. Zu leicht wird man dabei über den Tisch gezogen!
 
Einfach gesagt: Nix direkt beim Gespräch unterschreiben! Sondern erst nach einem Gespräch mit einer Fachkundigen Person.
 
Was kam denn nun raus?
 
Würde mich auch sehr interessieren :verwirrt:
 
War und ist nicht leicht zurzeit.
Habe jetzt eine andere Stelle zur Gesundheits- und Krankenpflegerin begonnen aber alles von vorne.
Zudem bekomme ich seit ner Ewigkeit die fälligen Zahlungen von denen (alte Schule) nicht, ein Anwalt ist
aber schon an der Sache dran.
 

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