Prüfung ohne Schule

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04.10.2018
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Guten Tag, ich habe eine sehr komplexe Frage, aber ich wollte wissen, ob mir jemand helfen könnte. Ich bin Krankenpflegehelfer, aber seit 4 jahre ich arbeite als Krankenpfleger. Ich habe bereits in der Psychiatrie gearbeitet, altersheim und lungefachklinik. Meine Frage ist also: Kann ich die Abschlussprüfung als Krankenschwester ohne Schulbesuch ablegen? das heißt, nicht zur Schule gehen und die Prüfungen direkt machen?
Danke
 
Und nein.

Du kannst nicht einfach zur Prüfung gehen. Du musst dem Krankenpflegegesetz nach die Mindeststunden Praxis 2.500 und Theorie 2.100 lernen. Eben 3 Jahre Ausbildung.
 
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ich fass es nicht .. wir sind am ende. ein erneuter beweis.. ich werd mich morgen irgendwo als elektriker bewerben oder vielleicht geh ich doch doch lieber zur bank oder arbeite als metzger.
 
Wenn ich über die Frage länger nachdenke, schwillt mir schon der Kamm...
Da glaubt dann doch wieder einer, Krankenpflege kann man eben mal "learning by doing" erledigen.

2100 Stunden Theorie - eben mal im Vorbeigehen mit nem Bruchteil von Stunden
2500 Stunden Praxis - hat er doch gearbeitet, muss also reichen.... :wut:

Krankenpflege besteht scheinbar immer noch nur aus Hintern abwischen, Essen anreichen und Blumenvasen spülen.... und vor dem Chefarzt artig knicksen..... ich hör besser auf nachzudenken....:angryfire:
 
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ich fass es nicht .. wir sind am ende. ein erneuter beweis.. ich werd mich morgrn iwo als elektriker bewerben oder vielleicht geh ich doch doch lieber zur bank oder arbeite als metzger.

Klar, wo doch jeden Tag im Fernsehen Restaurants zu sehen sind, in denen der "Koch" auch Elektriker ist... oder Autoschlosser, oder Hartz 4-er oder alles, nur kein Koch! Und da wundern sich die Inhaber, warum die Gäste nur einmal und nie wieder kommen....
 
Meine Frage ist also: Kann ich die Abschlussprüfung als Krankenschwester ohne Schulbesuch ablegen? das heißt, nicht zur Schule gehen und die Prüfungen direkt machen?
Nachdem Du nun von mehreren Seiten darauf hingewiesen wurdest, dass dies nach dem Krankenpflegegesetz nicht geht, hier noch die Ergänzung: Deine Krankenpflegehilfeausbildung samt Abschluss ermöglicht Dir auf Antrag eine Verkürzung der Ausbildung. Du müsstest also nicht unbedingt die kompletten drei Jahre machen.
 
ich fass es nicht .. wir sind am ende. ein erneuter beweis.. ich werd mich morgrn iwo als elektriker bewerben oder vielleicht geh ich doch doch lieber zur bank oder arbeite als metzger.
Ich werde Grundschullehrer an einer Dorfschule. Dann habe ich ganz viel frei und das kleine Einmaleins kann ich. Das reicht doch bestimmt.
 
ich fass es nicht .. wir sind am ende. ein erneuter beweis.. ich werd mich morgrn iwo als elektriker bewerben oder vielleicht geh ich doch doch lieber zur bank oder arbeite als metzger.

Du so unberechtigt ist die Frage nicht, denn in anderen Branchen kann man wirklich nach einigen Jahren des Ausübung, ohne Berufsausbildung zur Prüfung gehen und hat bei bestehen dann den entsprechenden Ausbildungsnachweis. Somit ist man dann Kollegen mit 3 Jähriger Ausbildung gleichgestellt.
Klar das ist kein Staatsexamen, dennoch kann das wie jetzt für Verwirrung sorgen.

Prüfung ohne Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf - IHK Hannover
 
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Ohne die Pflichtstunden wirst du die Prüfung nicht schaffen, wenn es eine Möglichkeit geben würde.

Aber zum Glück haben wir Gesetzte und können somit pflegebedürftige Menschen schützen....
 
Ich finde es schon sehr bedenklich, dass
1. ein KPH seit 4 Jahren in verschiedenen Bereichen als Krankenpfleger tätig ist und somit seine Kompetenzen überschreitet.
2. dies scheinbar von den jeweiligen Leitungen nicht unterbunden, sondern wissentlich unterstützt wurde.
3. daraus geschlossen wird, die Prüfung zur GuK sei ein "Klacks" und es reichen würde, mit Praxiserfahrung einen Abschluss zu bekommen.

Zum Glück gibt es Vorgaben zur Zulassung für die Prüfung, die aus dem Nachweis der erbrachten Theorie- und Praxisstunden besteht. Diese werden (wieder zum Glück) auch sehr stark kontrolliert. Wer die Stunden nicht erbringt, wird gar nicht erst zur Prüfung zugelassen.
 
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Was mich vor allem wundert, ich kann mir nicht vorstellen das in der einjährigen nie das Krankenpflegegesetz angekratzt wurde. Dort wäre schon alles klar gewesen.
Was aber überhaupt nicht geht, ist das hier absichtlich total die eigenen Kompetenzen überschritten werden und eine Gefährdung der Patienten mal einfach so in Kauf genommen wird. Was passiert wenn sch…. gebaut wird? Dann bist du richtig dran liebe/r TE.
Unglaublich!
Man mag zwar viel in der Praxis lernen können, aber wie heißt es so schön? "ach das hast jetzt nicht gesehen, schulisch ist das nicht korrekt." Die Theorie fehlt hinten und vorne!
 
Was mich vor allem wundert, ich kann mir nicht vorstellen das in der einjährigen nie das Krankenpflegegesetz angekratzt wurde. Dort wäre schon alles klar gewesen.
Wieso, das gilt doch für die KPH nicht, warum sollte man groß darauf eingehen? Abgesehen davon ist vier Jahre nach Ausbildungsabschluss sicher einiges an Gelerntem in der Versenkung verschwunden. Das dürfte bei jeglicher Ausbildung geschehen.
 
Ah, bei uns wird das Krankenpflegegesetz auch bei der einjährigen durchgenommen. Ging davon aus das ist normal.
 
Dass in der Krankenpflegeausbildung vermittelte Wissen, kann man nie und nimmer während einer Tätigkeit als KPH erlernen.
Ich war selbst vorher KPH und habe den Stoff in der 3 Jährigen deutlich unterschätzt, zurecht!
 
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Du so unberechtigt ist die Frage nicht, denn in anderen Branchen kann man wirklich nach einigen Jahren des Ausübung, ohne Berufsausbildung zur Prüfung gehen und hat bei bestehen dann den entsprechenden Ausbildungsnachweis. Somit ist man dann Kollegen mit 3 Jähriger Ausbildung gleichgestellt.
Klar das ist kein Staatsexamen, dennoch kann das wie jetzt für Verwirrung sorgen.

Prüfung ohne Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf - IHK Hannover
... nur daß das BBiG in der Pflege keine Anwendung findet.
 
... nur daß das BBiG in der Pflege keine Anwendung findet.

Natürlich. Aber das sorgt allg. häufig für Verwirrung.

Mein letzter AG hat das BBiG gerne für seinen Zwecke ran gezogen und wenn er kein Bock hatte etwas zu machen darauf hingewiesen das dass BBiG ja nicht gültig ist ;)

Ich meinte eben das solches für allg. Verwirrung sorgen kann und ich demnach den Gedankengang verstehen kann.
 

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